Mit den zur Entlastung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Krise beschlossenen Maßnahmen habe der Gesetzgeber den Weg für die Erstattung coronabedingter Mehrausgaben in Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekassen geebnet. „Wir erwarten, dass die Pflegekassen einen Pandemiezuschlag für die Mitarbeiter*innen in der Pflege nun akzeptieren und auch bezahlen. Im Zweifel braucht es dazu eine eindeutige Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Entsprechende Prämien sollten zudem grundsätzlich steuerfrei gewährt werden, fordert der Verband und begrüßt den Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu diesem Thema. „Es geht hier um die Honorierung extremer Leistungen und auch um Wertschätzung. Wer in systemrelevanten Bereichen arbeitet, wie z.B. in der Pflege, sollte selbstverständlich Steuerfreiheit auf coronabedingte Zuschläge erwarten können", so Schneider.
Im Bereich der häuslichen Pflege sieht der Paritätische große Herausforderungen, die durch die bisherigen Maßnahmen noch nicht gelöst werden. Pflegende Angehörige haben in der aktuellen Krise einen hohen Beratungs- und Informationsbedarf. Pflegekassen müssten daher umgehend die Pflegeberatung der Pflegedienste und unabhängigen Beratungsstellen per Telefon oder Internet anstelle des häuslichen Beratungsbesuchs bezahlen. Darüber hinaus brauche es dringend zentrale Informationen des BMG und des RKI für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in der Häuslichkeit, bspw. zum Umgang mit dem Infektionsrisiko oder zur Frage, wo geeignete Schutzausstattung bezogen werden kann. Für Erwerbstätige, die coronakrisenbedingt in Pflegeverantwortung gekommen sind, brauche es eine finanzielle Absicherung. Der Paritätische erneuert vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einem Familienpflegegeld analog zum Elterngeld. "Es kann nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Menschen dürfen nicht genötigt werden, ihr Arbeitsverhältnis aufzugeben oder sich durch die Aufnahme eines Darlehens verschulden zu müssen, um ihren Angehörigen beizustehen“, so Schneider.
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