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– Zielke: „Angesichts der Corona-Pandemie kommt es jetzt darauf an, dass wir für unsere Kunden da sind. Das hat für uns Priorität“
– Hauptversammlung als präsenzlose Online-Veranstaltung geplant

Der Vorstand der Commerzbank wird der Hauptversammlung 2020 keine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 vorschlagen. Damit folgt die Commerzbank der Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 27. März 2020 an die Banken, angesichts der Unsicherheiten infolge der Coronavirus-Pandemie bis zumindest 1. Oktober 2020 für die Jahre 2019 und 2020 keine Dividende auszuschütten. Für das laufende Geschäftsjahr 2020 wird die Commerzbank solange keine Dividendenzahlung vorsehen, bis die Unsicherheiten durch die Corona-Krise beendet sind. Danach wird der Vorstand darüber gegebenenfalls neu entscheiden. Dementsprechend können etwaige Quartalsgewinne voll in die regulatorischen Kapitalquoten eingerechnet werden.

„Angesichts der Corona-Pandemie kommt es jetzt darauf an, dass wir für unsere Kunden da sind. Das hat für uns Priorität“, sagte Martin Zielke, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank. “Wir verfügen über starke Kapitalpuffer und eine komfortable Liquiditätsposition, die über allen regulatorischen Anforderungen liegen. Dennoch ist es angesichts der Unsicherheiten wegen der Coronavirus-Pandemie sinnvoll, der Empfehlung der EZB zu folgen und vorerst auf Dividendenzahlungen zu verzichten.“

Auf Basis der in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen plant die Commerzbank ihre Hauptversammlung in diesem Jahr nun als präsenzlose Online-Veranstaltung. „Die Gesundheit unserer Aktionäre sowie der an der Veranstaltung beteiligten Mitarbeiter und Dienstleister hat Vorrang. Wir prüfen nun alle Optionen für eine technisch, rechtlich und organisatorisch zuverlässige Durchführung unseres Aktionärstreffens“, sagte Martin Zielke. „Davon wird abhängen, ob die Hauptversammlung zum ursprünglich vorgesehenen Termin am 7. Mai oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Wir begrüßen die substanziellen gesetzlichen Erleichterungen der Bundesregierung für die Durchführung von Hauptversammlungen. Das versetzt uns in die Lage, trotz der durch die Coronavirus-Pandemie notwendigen Beschränkungen die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.“

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