Im Detail seien jedoch noch weitere Nachbesserungen in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren erforderlich. So wird im aktuell beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zwar eine sinkende Fallzahl abgegolten, nicht aber ein sinkender durchschnittlicher Fallwert.
„In vielen Praxen niedergelassener Ärzte werden jedoch gravierende Honorarminderungen entstehen, weil unter COVID-19-Bedingungen nicht nur weniger Patienten behandelt werden, sondern auch viele Leistungen nicht erbracht werden können. Das betrifft zum einen Vorsorgeuntersuchungen, die U-Untersuchungen bei Kinderärzten, Heimbesuche, aber auch ambulante Operationen, und vieles andere mehr. Dadurch sinkt der sogenannte ‚Fallwert‘, also die Leistungsmenge pro Patienten und damit das durchschnittliche Honorar pro Patient. In einer solchen Praxis werden also bei nahezu gleicher Fallzahl deutlich weniger Leistungen pro Patient und damit ein Honorarrückgang entstehen, der existenzgefährdend sein wird“, erläutert Dr. Heinrich.
Des Weiteren seien zusätzliche Regelungen bei Ausgleichszahlungen für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und die extra-budgetäre Vergütung (EGV) erforderlich. „Der Schutzschirm muss so ausgestaltet werden, dass er den Umsatz des Vorjahresquartals im GKV-Bereich sowohl in der MGV als auch in der EGV gleichermaßen sichert“, fordert der Bundesvorsitzende des Virchowbundes.
„Auch nach der Corona-Pandemie sind alle haus- und fachärztlichen Praxen für die Versorgung der Bevölkerung erforderlich. Daher müssen jetzt die Weichen gestellt werden, dass die einzelnen Praxen nicht auf der Strecke bleiben“, stellt Dr. Heinrich fest.
„Der stehende Applaus des Deutschen Bundestages für die Helfer von heute, die Pfleger, Apotheker, Kassiererinnen aber auch für die vielen unermüdlich tätigen Ärzte, hat uns gutgetan und Kraft gegeben. Gerade die niedergelassenen Ärzte sind und bleiben in der vordersten Front der Versorgung. Deshalb sollte der Schutzschirm nachgebessert werden“, so Dr. Heinrich..
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