Die Janitos Hausrat-Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Versicherungsnehmer einen Vergleichsbetrag in Höhe von 50 % der Forderung gezahlt, nachdem die Versicherung dies zuvor verweigert hatte.

Bei unserem Mandanten wurde im September 2018 im Keller seines Hauses zahlreiche Werkzeuge gestohlen. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Hausratversicherung, der Janitos Hausrat-Versicherung. Diese lehnte die Kostenübernahme allerdings mit der Begründung ab, dass sich der äußere Anschein eines Einbruchdiebstahls nicht beweisen ließe.

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungskürzung rechtsfehlerhaft war. „Allerdings war die Einrede der Versicherung nicht völlig von der Hand zu weisen. Es gab nämlich in der Tat bis auf ein paar Dellen im Türblech keine wirklichen Anzeichen für einen Einbruch.“

Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren eingeleitet. Da für beide Parteien ein gewisses Prozessrisiko bestand, schlossen die Parteien noch vor der mündlichen Verhandlung einen Vergleich, die eine Zahlung in Höhe von 50 % des Schadens vorsah. „Für unseren Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil ein langwieriger Prozess vermieden werden konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
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