Allein in Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr laut Innenministerium 2.811 Bomben entdeckt und unschädlich gemacht. Die Zahl zeigt, wie wichtig die Arbeit der Kampfmittelbeseitigungsdienste auch 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs noch ist. Eine Explosion wäre fatal. Daher nehmen besonders ausgebildete Experten die Entschärfung der Kampfmittel vor. Das ist nicht ungefährlich. Die umliegenden Gebäude müssen schnellstmöglich nach Entdeckung einer Bombe evakuiert werden. Woran Sie denken sollten, wenn Sie einmal betroffen sind, sagen ARAG Experten.

Evakuierung ist eine Anordnung
Wenn Kampfmittel, Weltkriegsbomben oder ähnliches gefunden werden, besteht oft noch Explosionsgefahr. Die gefährdeten Gebäude oder Straßenzuge werden dann gesperrt und evakuiert, bis die Gefahr entweder durch Entschärfen oder Abtransport vorüber ist. Bei der Evakuierung wegen einer Bombenentschärfung handelt es sich um eine behördliche Anweisung. Daher ist den Anordnungen der Polizei oder der Ordnungsbeamten in jedem Fall Folge zu leisten, denn der Staat hat die Pflicht, Sie und Ihr Leben zu schützen. Bevor der Kampfmittelräumdienst seine Arbeit aufnimmt, gehen Beamte von Tür zu Tür, um zu überprüfen, ob auch alle Bewohner ihre vier Wände verlassen haben. Die ARAG Experten raten, sich nicht taub zu stellen. Denn im Zweifel wird ein Schlüsseldienst gerufen, der die Tür öffnet. Die Kosten dafür muss unter Umständen der dickköpfige Bewohner tragen.

Wie weit wird evakuiert?
In welchem Gefahrenradius Anwohner ihr Zuhause verlassen müssen, bestimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst je nach Bombenfund. In diesem Radius darf sich – außer den Sprengmeistern – keiner aufhalten. Wer sich weigert, diesen Bereich zu verlassen, kann von der Ordnungsbehörde einen so genannten Platzverweis erhalten, der mit einem Bußgeld geahndet wird.

Liegen Schulen und Kindergärten im Gefahrenbereich, werden die Kinder von den Erziehern oder Lehrern zu den Sammelstellen begleitet und dort betreut. Wohnen die Eltern außerhalb der Evakuierungszone, können sie ihre Kinder natürlich abholen und mit nach Hause nehmen.

Evakuierung: Daran sollten Sie denken!
Wenn Sie von der Polizei oder Ordnungsbehörden aufgefordert werden, Ihre Wohnung zu verlassen, vergewissern Sie sich, dass auch Ihre Nachbarn von der bevorstehenden Evakuierung wissen. Vielleicht benötigt ein älterer oder behinderter Nachbar Hilfe. Notieren Sie sich die Kontaktdaten von Sammelstellen und organisieren Sie gegebenenfalls auch die Unterbringung Ihres Haustieres. Dann stellen Sie am besten Gas, Wasser und Strom ab und schließen beim Verlassen der Wohnung Fenster und Türen – falls nichts anderes von den Ordnungsbehörden angeordnet wurde. Manchmal kommt es vor, dass im Falle einer Explosion mit einer starken Druckwelle gerechnet wird. Dann werden Bewohner höherer Stockwerke oft aufgefordert, die Fenster zu öffnen, um das Gebäude und ganz besonders die Fenster zu schützen. Unter Umständen sollten Sie auch Ihr Auto aus der Gefahrenzone bringen. Kommt es zu einer Detonation, sind Schäden am Auto nur von einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Fahrzeughalter ohne Kaskoversicherung blieben dann auf ihren Kosten sitzen. Zu guter Letzt benachrichtigen Sie Familienangehörige und Freunde, dass Sie nicht in der Wohnung sind.

Was übernimmt die Versicherung?
Werden bei einer Explosion Menschen verletzt, zahlt in jedem Fall eine private Unfallversicherung. Und zwar unabhängig davon, ob die Geschädigten sich innerhalb oder außerhalb der Evakuierungszone aufgehalten haben. Schäden an Gebäuden werden von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Führt eine Detonation zu Schäden am Inventar der Wohnung, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Beide Versicherungen müssen für Schäden aufgrund von Kriegsereignissen laut ihren Bedingungen eigentlich nicht aufkommen, tun dies aus Kulanz in der Regel aber dennoch. Für Schäden am Auto kommt eine Kaskoversicherung auf. Kommt es während der Evakuierung zu Plünderungen, können die Verluste als Einbruchschäden gemeldet werden.

Notunterkunft oder auch Hotel?
Bei einer Bombenentschärfung wird Anwohnern in der Regel eine nahe gelegene Notunterkunft angeboten. Das kann eine mit Feldbetten ausgestattete Sporthalle, das Gemeindezentrum oder eine andere größere Halle sein. Meist fahren kostenlos Busse zu den Sammelstellen. Nach Auskunft der ARAG Experten besteht aber weder ein Anspruch auf kostenlose Verpflegung noch auf ein Hotelzimmer.

Ein Tipp:
Speichern Sie am besten die Nummer des Bürgertelefons in Ihr Mobiltelefon ein. Das ist bundesweit die 0800 / 7 31 31 31. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu einer Evakuierung.

Weitere interessante Informationen unter:
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