Wer Nachhaltigkeitsberichte prüfen möchte, muss eine bestimmte Ausbildung haben. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie vom
24. Juli 2024 sieht dafür für bestellte Wirtschaftsprüfer eine 40-stündige Weiterbildung – in Präsenz oder als Webinar – vor. Die TÜV SÜD Akademie hat zusammen mit dem Verband der mittelständischen Wirtschaftsprüfer wp.net eine entsprechende Fortbildung entwickelt, die die technischen Details der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Prüfwissen vereint. Aufgrund der großen Nachfrage geht sie am 20. Januar 2025 in die zweite Runde.

„Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist auch für Wirtschaftsprüfer eine neue Aufgabe, die mit der CSRD verpflichtend wird“, meint Jörg Schemat, Geschäftsführer der TÜV SÜD Akademie. „Doch wie liest man ein Energiemanagementsystem und welche Nachweise sind im Rahmen einer Treibhausgasbilanz erforderlich? Insbesondere solche technischen Fragestellungen sind für Wirtschaftsprüfer Neuland. Mit dem Know-how unserer TÜV SÜD-Experten bereiten wir die Prüfer auf ihre neuen Aufgaben vor.“

Dr. Richard Wittsiepe, selbst Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Certified Public Accountant und bei wp.net e.V. verantwortlich für die Fortbildung, ergänzt: „Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst sowohl betriebswirtschaftliche und rechtliche als auch technische und naturwissenschaftliche Aspekte – durch die gemeinsame Referententätigkeit von wp.net und TÜV SÜD stellen wir sicher, dass diese Aspekte umfassend berücksichtigt werden und die Teilnehmenden unseres Kurses fundiertes und praxisnahes Wissen erwerben.“

Voraussetzungen für die Eintragung in das WPK-Berufsregister
Wer als registrierter Nachhaltigkeitsberichtsprüfer anerkannt werden möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Für alle Kandidaten gilt: Die für die Zulassung notwendigen Fortbildungsstunden betragen, gemäß den Vorgaben im Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie vom 24. Juli 2024, insgesamt 40 Stunden. Wirtschaftsprüfer, die vor dem 1. Januar 2024 bestellt wurden sowie Personen, die das Zulassungsverfahren bis zum 31. Dezember 2025 erfolgreich abschließen, werden mit einem entsprechenden Fortbildungsnachweis endgültig registriert. Ab Januar 2026 müssen alle Kandidaten zusätzlich eine schriftliche und mündliche Prüfung für die Zulassung als Nachhaltigkeitsprüfer ablegen.

Erstellen und Prüfen von Nachhaltigkeitsberichten – die Seminarinhalte auf einen Blick
Die gemeinsame Online-Seminarreihe von TÜV SÜD und wp.net vermittelt an sechs Tagen alle relevanten Themen, die die Wirtschaftsprüferkammer am 29. Mai 2024 zur Nachhaltigkeitsberichtsprüfung veröffentlicht hat und die auf die Anforderungen der CSRD-Richtlinie abgestimmt sind. Teilnehmende erhalten einen umfassenden Überblick und erlangen Verständnis über technische Hintergründe, den Aufbau, die Inhalte und die Methodik rund um die Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Die Seminarreihe ist dabei in zwei Teile aufgeteilt. Teil A vermittelt die rechtlichen Anforderungen und Standards zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten während Teil B die rechtlichen Anforderungen und Standards zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten schult. Auf die Aufzeichnungen der einzelnen Sitzungen können die Teilnehmenden im Nachgang zur Vertiefung des Lerninhaltes für 365 Tage zugreifen. Die Trainer stehen während der Fortbildung bei Bedarf für Rückfragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gibt es auf den Seiten der TÜV SÜD Akademie.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

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