Bei einem Todesfall in der Familie spielen Dokumente eine wichtige Rolle. Eines davon ist der Erbschein. Diese Urkunde dient unter anderem als Nachweis, wer Erbe oder Erbin ist. Das ist dann von Bedeutung, wenn Erben nach dem Tod des Erblassers zum Beispiel schnell Zugriff auf dessen Bankkonto benötigen, um eine Bestattung zu bezahlen, wenn sie dessen Mietvertrag auflösen oder Versicherungen schnellstmöglich kündigen wollen. Der Erbschein legitimiert sie zum Handeln.

Allerdings kostet es Zeit und Geld, einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen. Die Gerichte benötigen nicht selten Wochen oder gar Monate, einen Erbschein auszustellen. Und weil sich die Gebühren für den Erbschein am Wert des Nachlasses bemessen, können durchaus mehrere Tausend Euro für das Dokument zusammenkommen – etwa, wenn eine Immobilie zur Erbschaft gehört. Im besten Fall können Sie es vermeiden, einen Erbschein zu beantragen und können auf andere Dokumente zurückgreifen, die Sie als Erben ausweisen. 

Erfahren Sie, was der Erbschein genau ist, wann Sie ihn benötigen, wann Sie auf ihn verzichten können und wie Sie am besten vorsorgen können.

Was ist ein Erbschein? 

Ein Erbschein ist ein Legitimationspapier. Er ist ein Zeugnis, das dokumentiert, wer Erbe des Verstorbenen ist und wie groß der Erbteil ist. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Erbfolge, sofern kein Testament vorliegt. Liegt eines vor, dann gilt die im Testament genannte Erbfolge. Genau definiert ist der Erbschein im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 2353 BGB. Das Dokument wird vom Nachlassgericht auf Antrag der Erben ausgestellt. Mit dem Antrag auf einen Erbschein wird ein Erbscheinverfahren eingeleitet. Sofern nicht klar ist, wer Erbe ist, klärt das Nachlassgericht in dem Verfahren, wer die Erben sind.

Sind Sie Alleinerbin oder Alleinerbe, gibt es einen Erbschein für Alleinerben – gibt es mehrere Erben, also eine Erbengemeinschaft, gibt es in der Regel einen gemeinschaftlichen Erbschein. Ein Erbschein gibt Ihnen dann als Erbin oder Erbe die Möglichkeit, über den Nachlass zu verfügen, da Sie Rechtsnachfolger des Verstorbenen sind.

Tipp: Wenn Sie eine Erbschaft antreten, erkennen Sie als Erbe das Erbe an – mit allen Verpflichtungen. Dazu gehört auch die Übernahme von Schulden des Erblassers. Deshalb überlegen Sie genau, ob Sie das Erbe annehmen wollen, bevor Sie den Antrag beim Nachlassgericht stellen.

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