Mit dem eigenen Mietwagen können Sie komfortabel den Urlaubsort erkunden oder intensiv ein ganzes Land entdecken. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zum Thema Mietwagenversicherung im Ausland zusammengestellt.

Mietwagenversicherung Ausland vs. Kfz-Haftpflicht Deutschland

In Deutschland ist sie vorgeschrieben: die Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit sind Sie bei Personen, Sach- oder Vermögensschäden abgesichert, die Sie mit dem Auto unbeabsichtigt Dritten zufügen. Die Mindestdeckungssummen betragen in Deutschland 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,22 Millionen Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Deckungssummen sind die Kosten, bis zu denen eine Versicherung Leistungen übernimmt. Ob Sie nun die Buchung Ihres Mietwagens in Deutschland vornehmen oder sich am Zielort für einen Anbieter entscheiden: Eine Haftpflichtversicherung ist meistens inklusive. Jedoch richtet sich die Höhe der Leistungen nach den Bestimmungen des Landes, für das Sie ein Leihauto anmieten. Diese können stark voneinander abweichen.

Tipp 1: Prüfen Sie genau, welche Deckungssummen Ihr Vermieter bei der Mietwagenversicherung im Ausland festlegt. Steht dort bei Personenschäden eine Deckungssumme von einigen Tausend Euro, müssen Sie alle darüber hinaus anfallenden Kosten selbst bezahlen. Verursachen Sie einen Unfall, bei dem mehrere Personen schwer verletzt werden, kommen für Sie im schlimmsten Fall existenzgefährdend hohe Kosten zusammen.

Mietwagenversicherung im Ausland: die Kaskoversicherung

Gegen Schäden an Ihrem Mietwagen sichern Sie Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen weltweit ab. Die Teilkasko deckt nur begrenzte Risiken ab. Beispielsweise leisten einige Anbieter von Mietwagenversicherungen im Ausland nicht bei selbstverursachten Unfällen. Dagegen bietet die Vollkasko einen umfassenderen Versicherungsschutz.

Tipp 2: Legen Sie bei Buchung Ihres Mietwagens Wert auf einen Vollkaskoschutz. Manchmal lässt Ihnen der Vermieter die Wahl zwischen Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung. Mit Selbstbeteiligung heißt: Sie müssen sich bis zu einer festgelegten Summe am entstandenen Schaden beteiligen. Entscheiden Sie sich gegen die Selbstbeteiligung, dann übernimmt der Versicherer viele Kosten. Prüfen Sie bitte auch immer die Einzelleistungen. Beispielsweise ob Schäden an Glas oder Reifen und eine Diebstahlversicherung inklusive sind. Vollkaskoversicherungen ohne Selbstbeteiligung werden übrigens bei manchen Anbietern auch als Collision Damage Waiver (CDW) bezeichnet.

Tipp 3: Das Europäische Verbraucherzentrum hat in einer Broschüre die wichtigsten Abkürzungen bei Selbstbehalt-Versicherungen zusammengestellt. Außerdem finden Sie bei dieser Servicestelle auch weitere Informationen bei möglichen Streitigkeiten mit der Mietwagenfirma.

Kreditkarten bieten teils zusätzlichen Schutz zur Mietwagenversicherung im Ausland

Oft werden Sie zur Buchung Ihres Mietwagens eine Kreditkarte nutzen. Davon können Sie beim Mietwagen-Schutz durchaus profitieren. Denn Kreditkarten umfassen, abhängig von der gewählten Variante in Silber, Gold oder Platin, auch verschiedene Versicherungen. In manchen Fällen umfassen die Versicherungsleistungen der Kreditkarte auch eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland. Haben Sie einen Unfall und die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht Ihrer Kfz-Reise-Haftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus, dann stockt diese Zusatz-Haftpflichtversicherung den Betrag auf die in Deutschland geltenden Deckungssummen auf. Diese Versicherung wird auch als Mallorca-Police bezeichnet und gilt in vielen Ländern Europas. Neben der Kreditkarte lohnt auch ein Blick in die Bedingungen von Kfz-Versicherung, Schutzbrief oder privater Haftpflichtversicherung. Eventuell versichern Sie diese auch bei Unfällen mit Mietfahrzeugen im Ausland.

Tipp 4: Bevor Sie sich doppelt absichern, überprüfen Sie die Leistungen der Kreditkarte und der Versicherungen, die Sie bereits haben.

Mietwagenversicherung im Ausland: Günstige Tarife für Zusatzversicherungen

Es lohnt sich immer, die Kosten im Blick zu behalten. Auch bei der Mietwagenversicherung im Ausland ist das nicht anders.

Tipp 5: Vergleichen Sie im Vorfeld verschiedene Angebote und die damit verbundenen Leistungen. Ist bei der Mietwagenfirma eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbehalt im Mietpreis inklusive oder die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung zu gering, gibt es ein interessantes und preisgünstiges Angebot: die Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung. Diese Zusatzversicherung erstattet Ihnen weltweit bei einem Schaden am Fahrzeug Ihren Eigenanteil, also den vom Vermieter festgelegten Selbstbehalt. Auch bei der Mietwagen-Haftpflicht springt diese Versicherung ein. Ist bei einem Unfall die Deckungssumme des Vermieters zu niedrig, übernimmt die Selbstbehalt-Ausschlussversicherung den Differenzbetrag bis zu einem mit dem Versicherer vereinbarten Höchstbetrag.

Preisgünstige Versicherungen rund ums Auto finden Sie immer auf reiseversicherung.com. Wir prüfen für Sie laufend die Qualität zahlreicher Versicherungsanbieter und treffen für Sie eine objektive Vorauswahl der interessantesten Angebote. Profitieren Sie von unserem unabhängigen Versicherungsvergleich – und das immer mit Tiefpreisgarantie.

Denken Sie an den passenden Versicherungsschutz – auch für sich selbst

Auch wenn es Ihnen bisher vielleicht zu mühsam oder überflüssig erschien: Sie wissen jetzt, weshalb Sie ab sofort auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufmerksam durchlesen sollten. Achten Sie genau auf die angebotenen Leistungen bei Haftpflicht und Kasko. Die Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung weichen bereits innerhalb Europas stark voneinander ab. In den USA gibt es bei den Beträgen starke Schwankungen zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Bei einem Vollkaskoschutz empfehlen wir Ihnen eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Berücksichtigen Sie aber auch preislich interessante Zusatzversicherungen wie beispielsweise den HanseMerkur Mietwagenschutz.

Extra-Tipp: Denken Sie bei einem Schutz vor Schäden nicht nur an Ihren Mietwagen, sondern auch an Ihren persönlichen, umfassenden Reisversicherungsschutz. Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung oder Reiserechtsschutzversicherung: Behalten Sie mit reiseversicherung.com stets den Überblick. Bei uns finden Sie nicht nur genau die Versicherung, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Wir garantieren Ihnen auch den günstigsten Preis für Ihre Reiseversicherung.

Über reiseversicherung.com

reiseversicherung.com vereinigt alle relevanten Reiseversicherungen, nimmt eigene nachvollziehbare Bewertungen vor und ermöglicht transparente Vergleiche. Das größte Vergleichs- und Serviceportal für Reiseversicherungen mit rund 1.000 Seiten und über 1 Million Besuchern pro Jahr ging bereits 1998 online. Neben Urlaubern vertrauen Geschäftsreisende, entsendete Mitarbeiter, Expatriates, digitale Nomaden, Studenten, Freiwillige, Mitarbeiter im Ausland sowie ausländische Gäste in Deutschland und Europa auf den Schutz durch reiseversicherung.com. Betreiber der Website ist DR-WALTER, seit über 60 Jahren der Experte für Reiseversicherungen und internationale Krankenversicherungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DR-WALTER
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon: +49 (2247) 9194-0
Telefax: +49 (2247) 9194-40
https://www.dr-walter.com

Ansprechpartner:
Sebastian Krautwig
reiseversicherung.com
Telefon: 022479194-900
E-Mail: info@reiseversicherung.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel