Das Bundesarbeitsgericht hat laut ARAG Experten in zwei Fällen über Mitarbeiterinnen entschieden, die von ihrem Arbeitgeber freigestellt wurden, weil sie sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen wollten. Sie haben weder Anspruch auf Urlaub noch auf Entgeltfortzahlung, befand das Gericht (Az.: 5 AZR 167/23; 5 AZR 192/23).

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