Eine Webseite zur Bestätigung von Kündigungen, die erst nach einem Zwischenschritt für die Eingabe von Benutzername und Passwort oder von Vertragskontonummer und Postleitzahl erreichbar ist, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab nach Auskunft der ARAG Experten einer Unterlassungsklage gegen einen Strom- und Gasanbieter statt (Az.: I-20 UKl 3/23).

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