Erfahren Sie in dieser Ausgabe der Apotheken-Nachrichten mehr über die demokratischen Herausforderungen durch die AfD, die neuesten Entwicklungen im Gesundheitssektor Deutschlands, erfolgreiche Verhandlungen über apothekenübliche Hilfsmittel, die Auswirkungen des Bahnstreiks auf Apotheken, rechtliche Auseinandersetzungen in der Krankenversicherung, sowie wegweisende Ereignisse in der Pharmabranche und vieles mehr! Bleiben Sie informiert über aktuelle Themen, Innovationen und Herausforderungen in der Apothekenlandschaft.

Die AfD als parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus: Demokratische Herausforderungen

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat in den letzten Jahren eine politische Dynamik entwickelt, die die demokratischen Grundfesten in Deutschland auf die Probe stellt. Ursprünglich als Anti-Euro-Partei gestartet, hat die AfD einen Wandel durchgemacht, der vermehrt rechtsextreme Strömungen innerhalb ihrer Reihen offenbart.

Die Partei, die sich als parlamentarischer Akteur etabliert hat, sieht sich vermehrt mit dem Vorwurf konfrontiert, als der "parlamentarische Arm des Rechtsextremismus" zu agieren. Dieser Vorwurf basiert auf nationalistischen und autoritären Tendenzen einiger Mitglieder sowie auf rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen, die in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt sind.

Historische Parallelen zu den 1930er Jahren werden dabei nicht leichtfertig ignoriert, da die AfD eine politische Agenda verfolgt, die in Teilen mit extremistischen Ideologien konform geht. Die Frage, inwieweit AfD-Wähler möglicherweise Faschisten wählen, wird dabei zu einer zentralen Diskussion in der politischen Landschaft.

Die Gefahren, die mit der AfD verbunden sind, erstrecken sich über verschiedene Ebenen. Einerseits besteht die Sorge, dass die Partei den politischen Diskurs nach rechts verschiebt und somit extremistischen Kräften eine Plattform bietet. Andererseits stellt sich die konkrete Frage nach der demokratischen Integrität, wenn innerhalb einer im Bundestag vertretenen Partei rechtsextreme Tendenzen Einzug halten.

Die demokratische Gesellschaft ist gefordert, diesen Entwicklungen mit Wachsamkeit zu begegnen. Eine kritische Medienlandschaft, die unabhängig agiert, ist essenziell, um die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Gefahren innerhalb der AfD zu informieren. Die Diskussion über die Rolle der AfD als möglicher parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus erfordert eine differenzierte Betrachtung, die sowohl die demokratischen Prinzipien wahrt als auch extremistischen Tendenzen entschieden entgegentritt. Deutschland steht vor der Herausforderung, die Balance zwischen Pluralismus und dem Schutz demokratischer Werte zu finden, um langfristige Schäden für die Demokratie zu verhindern.

Medizinforschungsgesetz: Impulse für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland

Im Bestreben, den Pharmastandort Deutschland zu stärken, präsentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den lang erwarteten Referentenentwurf für das Medizinforschungsgesetz (MFG). Dieses Gesetz ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der Pharmastrategie, die das Bundeskabinett Mitte Dezember verabschiedete.

Der Gesetzesentwurf, gemeinsam erarbeitet vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu verbessern. Laut dem Entwurf sollen diese Maßnahmen die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland steigern, den Zugang zu innovativen Therapieoptionen beschleunigen und das Wachstum sowie die Beschäftigung in der Branche fördern.

Ein zentraler Aspekt des MFG ist die geplante Verzahnung des strahlenschutzrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahrens mit den medizinprodukterechtlichen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren sowie den Verfahren zur Genehmigung klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln. Dieser Schritt wird als Antwort auf die Kritik der forschenden Pharmaindustrie gesehen, die die zeitliche und kostspielige Antragstellung bei verschiedenen Behörden bemängelte.

Der Entwurf sieht zudem vor, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen und Zulassungen nach dem Arzneimittelgesetz zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Hierfür plant das BMG zahlreiche Änderungen in relevanten Gesetzen und Verordnungen, um eine verbesserte Koordination zwischen den zuständigen Bundesoberbehörden zu erreichen.

Hinsichtlich der Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel sieht der Entwurf vor, dass diese nicht zwingend öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Diese Regelung soll dazu dienen, einer möglichen Preisspirale nach unten entgegenzuwirken, indem rabattierte Preise vertraulich gehalten werden.

Im Bereich der Ethikkommissionen sind ebenfalls Neuerungen geplant. Zukünftig sollen spezialisierte registrierte Kommissionen der Länder für bestimmte Indikationen eingerichtet werden. Zusätzlich dazu wird eine Bundes-Ethik-Kommission geschaffen, die besonders eilige oder anspruchsvolle Verfahren bearbeiten soll.

Trotz der Begrüßung der Fokussierung auf die Forschung seitens des Verbands forschender Pharmaunternehmen (vfa) äußert Präsident Han Steutel Bedenken. Er betont die Notwendigkeit schnellerer Entscheidungswege und landesweit konsistenter ethischer und datenschutzrechtlicher Anforderungen, um Deutschland wieder international in der klinischen Pharmaforschung zu positionieren. Die betroffenen Verbände haben nun die Möglichkeit, Stellung zum Referentenentwurf zu beziehen.

Erfolgreiche Verhandlungen: Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln vor dem Aus

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband über die apothekenüblichen Hilfsmittel wurden erfolgreich abgeschlossen, wie der DAV am 22. Januar bekannt gab. Die Verhandlungen endeten am 19. Januar, jedoch steht die offizielle Bestätigung des Ergebnisses noch aus. Die beteiligten Parteien müssen sich gemäß einer gesetzlichen Änderung im Lieferengpassgesetz (ALBVVG) innerhalb eines festgelegten Zeitraums einigen, welche Hilfsmittel als apothekenüblich einzustufen sind, wodurch die Präqualifizierung entfällt.

Die Änderung betrifft die Einfügung von Absatz 1b in § 126 des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Sollte bis zum 27. Januar 2024 keine Einigung erzielt werden, sieht das Gesetz vor, dass die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 bis zum 27. April 2024 den Inhalt der Vereinbarung festlegt.

Die genaue Liste der von der Präqualifizierung befreiten Hilfsmittel wurde bisher nicht veröffentlicht. Hans-Peter Hubmann, der Vorsitzende des DAV, erklärte, dass die Gremien des GKV-Spitzenverbandes und des DAV das Ergebnis noch bestätigen müssen. Klarheit wird Anfang Februar erwartet.

Abda-Kommunikationschef Benjamin Rohrer betonte, dass die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen wurden und die Fachebenen beider Parteien mit dem Ergebnis zufrieden sind. Die Vereinbarung wird in Kürze abgeschlossen, sofern die Gremien zustimmen. Die Möglichkeit einer Schiedsstellen-Einbindung wird nur im Falle einer Ablehnung des Verhandlungsergebnisses in Betracht gezogen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestätigte, dass bisher keine Aktivität der Schiedsstelle bekannt ist. Nach Informationen des DAV wurden die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Das BMG geht davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und entweder eine Vereinbarung durch die Verhandlungspartner geschlossen oder spätestens bis zum 27. April 2024 durch die Schiedsstelle festgelegt wird.

Hubmann äußerte sich positiv zum Verhandlungsergebnis und bezeichnete es als eine "wirklich gute Lösung für die Apotheken". Bei Zustimmung der Gremien beider Verbände könnte die Präqualifizierung bei den meisten Hilfsmitteln bald der Vergangenheit angehören.

Bahnstreik trifft Apotheken in deutschen Bahnhöfen: Umsatzeinbußen und Herausforderungen für den Einzelhandel

Der vergangene Bahnstreik, der bis Anfang dieser Woche anhielt, hinterließ spürbare Auswirkungen auf den Personenverkehr und beeinträchtigte Geschäfte in deutschen Bahnhöfen, insbesondere Apotheken. Vielerorts hatten Pendler und Reisende ihre Reisepläne umgestellt, um den wenigen verkehrenden Zügen zu entgehen.

In Hamburg berichtete Apothekerin Hoda Kadora von erheblichen Einbußen in ihrer Hauptbahnhof Apotheke. Die Kundenzahlen gingen deutlich zurück, und der parallel stattfindende Bauernstreik führte zu einem zusätzlichen Stillstand. Kadora verglich die finanziellen Verluste mit den Einbußen während der Corona-Pandemie, wo nahezu 50 Prozent weniger Umsatz verzeichnet wurde. Trotz der Herausforderungen zeigte sie Verständnis für die Streikenden, einschließlich der Bauern.

Auch in Stuttgart waren die Auswirkungen des Streiks spürbar, wenn auch in geringerem Maße. Die Bahnhof-Apotheke berichtete von einer moderaten Beeinträchtigung, wobei die günstige Lage des Bahnhofs und die externe Erreichbarkeit der Apotheke möglicherweise dazu beitrugen, die negativen Effekte zu mildern.

Die Dresdener Bahnhof-Apotheke hingegen, direkt im Bahnhofsgebäude gelegen, verzeichnete nicht so starke Einbußen. Die günstige Lage im Wohngebiet könnte hier eine stabilere Kundenfrequenz ermöglicht haben.

Frankfurt am Main erlebte eine deutlichere Beeinträchtigung. Die Apotheke im Hauptbahnhof verzeichnete einen spürbaren Rückgang der Pendler und erlitt erhebliche Umsatzeinbußen. Filialleiterin Gisela Paradeiser betonte die Hilflosigkeit der Apotheke angesichts dieser Situation. Trotz des Verständnisses für die Streikenden und der Herausforderungen, die sich daraus ergaben, freute sich das Team über das vorzeitige Ende des Streiks und beabsichtigt, die gewohnte Versorgung am Bahnhof aufrechtzuerhalten.

Nicht nur Apotheken, sondern auch andere Geschäfte in deutschen Bahnhöfen verzeichneten deutliche Einbußen aufgrund des Streiks. Berichte in verschiedenen Medien wiesen auf Umsatzrückgänge von bis zu 90 Prozent für die fünf Tage des Streiks hin, der von Mittwoch bis Montag dauerte. Die vorzeitige Beendigung des Streiks wurde sowohl von Pendlern als auch von den betroffenen Geschäften positiv aufgenommen.

Rechtlicher Schlagabtausch: Allianz passt Werbung nach Intervention an

Die Wettbewerbszentrale hat erfolgreich gegen eine Werbekampagne der Allianz Private Krankenversicherung interveniert. Die Versicherungsgesellschaft warb für ihren "Arzneimittelservice", bei dem privatversicherte Patienten ohne Vorleistung in einer Apotheke ihre Medikamente erhalten können, während die Kosten direkt zwischen Versicherung und Apotheke abgerechnet werden.

Trotz ähnlicher Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit örtlichen Apotheken und Landesapothekerverbänden betonte die Allianz in ihrer Werbung besonders die Kooperation mit der Shop Apotheke. Zusätzlich lockte sie potenzielle Kunden mit einem Begrüßungspaket, das einen Willkommensgutschein über 10 Euro für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthielt.

Die Wettbewerbszentrale sah in dieser herausgehobenen Betonung der Shop Apotheke einen Verstoß gegen das Bevorzugungsverbot gemäß § 11 Absatz 1 des Apothekengesetzes (ApoG). Dieser Paragraph verbietet Apotheken, einschließlich Krankenversicherungen als Dritte, Geschäfte oder Absprachen zu tätigen, die die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand haben.

Die Wettbewerbszentrale bemängelte insbesondere die Bezeichnung als "Kooperationspartner" und den angebotenen Gutschein über 10 Euro als unzulässige Bevorzugung einer bestimmten Apotheke gegenüber anderen.

Als Reaktion auf die Beanstandung hat die Allianz eine Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgegeben und ihre Werbung entsprechend angepasst. Damit endet vorerst die Auseinandersetzung um die als wettbewerbswidrig eingestufte Werbekampagne der Allianz Private Krankenversicherung.

Neue Wege in der Medikamentenversorgung: Anpassungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung für Bilastin, Olopatadin und Rizatriptan

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) steht vor einer Anpassung, die bestimmte Wirkstoffe betrifft, die im letzten Jahr aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden. Die Neuerungen betreffen Bilastin, Olopatadin und Rizatriptan.

Bilastin in der Konzentration von 10 mg wird nun von der Verschreibungspflicht ausgenommen. Obwohl Bilastin zu 20 mg bereits zuvor von dieser Regelung befreit wurde, gibt es derzeit keine verkehrsfähigen Arzneimittel mit Bilastin in der 10-mg-Konzentration auf dem Markt, wie aus dem Referentenentwurf zur Änderung der AMVV hervorgeht.

Olopatadin, ein hochwirksames, selektives Antiallergikum zur Behandlung saisonaler allergischer Konjunktivitis, wird für die Anwendung am Auge aus der Verschreibungspflicht entlassen. Hierbei besteht eine Ausnahme, wenn die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist, es sei denn, das Präparat wurde von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassen.

Rizatriptan, ein selektiver Agonist des 5-Hydroxytryptamin-1-like Rezeptors, wird ebenfalls von der Verschreibungspflicht ausgenommen. Diese Änderung bezieht sich auf die akute Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura. Feste Zubereitungen zur oralen Anwendung mit 5 mg je abgeteilter Form und einer Gesamtmenge von 10 mg je Packung fallen unter diese Regelung. Rizatriptan zeigt gefäßverengende, entzündungshemmende und schmerzlindernde Eigenschaften.

Es sei darauf hingewiesen, dass Nifuroxazid und Natriumthiosulfat weiterhin der Verschreibungspflicht unterliegen. Die vorgesehenen Änderungen sollen den Zugang zu bestimmten Medikamenten erleichtern und insbesondere im Bereich der Selbstmedikation sowie ophthalmologischen Anwendungen eine größere Flexibilität ermöglichen.

Debatte um Blutdruckaktion: Kontroverse zwischen Abda und BKK-Dachverband

Im Zuge der von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerverbände (Abda) initiierten Aktion zur Einführung der pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) "Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck" gibt es kritische Stimmen seitens des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK). Dieser äußerte Bedenken hinsichtlich des Nutzens der Dienstleistung "Blutdruckmessen" und bezweifelte die Notwendigkeit angesichts bisher gering abgerufener Rücklagen beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF).

Die Aktion, die vom 1. Februar bis zum 30. Juni läuft, sieht vor, dass Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP) innerhalb von zehn Stunden möglichst viele der pDL durchführen. Attraktive Preise, darunter ein süßes Überraschungspaket, sollen die Teilnahme motivieren. Der BKK-Dachverband plädiert jedoch für einen sinnvollen Einsatz der pDL und stellt die tatsächliche Nachfrage nach der Dienstleistung in Frage.

Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening verteidigt die Auswahl der pDL, insbesondere die "Risikoerfassung hoher Blutdruck". Sie betont, dass diese Dienstleistung aufgrund eines klaren Bedarfs und nachgewiesenen Nutzens für Patientinnen und Patienten in den Apotheken eingeführt wurde. Bluthochdruck sei ein relevantes Gesundheitsthema, das einen hohen Risikofaktor für andere Erkrankungen darstellt und über 30 Prozent der Erwachsenen betrifft.

Overwiening weist darauf hin, dass Versicherte mit diagnostiziertem Bluthochdruck und verordneten Blutdruckmitteln Anspruch auf die pDL in öffentlichen Apotheken haben. Die Dienstleistung umfasst die Erfassung von Risikofaktoren, leitliniengerechte Blutdruckmessung und eine Beratung der Patient:innen auf Grundlage der Ergebnisse. Unterschiedliche lehrreiche und motivierende Aktionen wurden eingeführt, um angehende Apothekerinnen und Apotheker an die pDL heranzuführen.

Die Kritik des BKK-Dachverbandes bezeichnet Overwiening als "befremdlich", insbesondere angesichts der Ergebnisse der Aktion im letzten Jahr, bei der 48 Prozent der Versicherten einen nicht ausreichend kontrollierten Blutdruck hatten. Sie argumentiert, dass der verstärkte Einsatz der Apothekerinnen und Apotheker nicht nur die Versorgung verbessern, sondern auch Kosten einsparen könne. Die Idee des BKK-Dachverbandes, die Dienstleistungen einzeln mit den Kassen abzurechnen, lehnt Overwiening als praxisfern ab, da dies den Verwaltungsaufwand erhöhen und die Kosten drastisch steigern würde.

Die Abda-Präsidentin verteidigt die Auswahl der pDL und erinnert den BKK-Dachverband daran, dass die Qualität der Dienstleistungen unabhängig von einer Schiedsstelle geprüft und festgelegt wurde. Sie appelliert an die Krankenkassen, den Mehrwert der pharmazeutischen Dienstleistungen in den Fokus zu stellen und die apothekerlichen Leistungen aktiv bei ihren Versicherten zu bewerben.

Apothekerverband Westfalen-Lippe setzt starkes Zeichen gegen Extremismus und für Vielfalt

Im Zuge der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussionen und Demonstrationen hat sich der Vorstand des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) deutlich gegen menschenverachtende und undemokratische Tendenzen positioniert. In einer offiziellen Stellungnahme verurteilt der Vorstand, bestehend aus Thomas Rochell als Vorsitzendem sowie den Vorstandsmitgliedern Karima Ballout, Dr. Olaf Elsner, Jan Harbecke, Katja Kesselmeier, Jens Kosmiky und Manuela Schier, explizit jegliche Form von (Rechts-)Extremismus, Antisemitismus und Diskriminierung.

Thomas Rochell, der Vorsitzende des AVWL, betont, dass menschenverachtendes Gedankengut grundsätzlich mit dem heilberuflichen Ethos der Apothekerinnen und Apotheker unvereinbar ist. Die apothekerliche Grundhaltung bestehe darin, alle Patienten unabhängig von ihrer Herkunft, Geschlecht, Religion oder politischen Überzeugung gleich zu behandeln und zu versorgen. Rochell stellt dabei klar, dass es für die Apotheker nur "Menschen" gibt.

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Vorstand der aktuellen öffentlichen Diskussion um die sogenannte Remigrationsidee, die eine massenhafte Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund vorsieht. Rochell bezeichnet diese Pläne als "irrsinnig" und betont, dass die Versorgung der Bürger mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Dienstleistungen ohne die Beteiligung von Kollegen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund zusammenbrechen würde.

Der AVWL hebt die Vielfalt innerhalb der Apotheken vor Ort hervor und betont, dass gerade in Bereichen des Gesundheitswesens, die bereits unter Fachkräftemangel leiden, Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland dringend benötigt werden. Die Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund und deren Familien seien unverzichtbar und unersetzbar. Der Verband profitiere von ihrer Kreativität und Innovationskraft, die maßgeblich zur positiven Arbeitsatmosphäre beitrage.

Rochell unterstreicht, dass die Patienten die Hilfe und Beratung der Beschäftigten schätzen und dabei nicht nach deren Herkunft fragen. Abschließend bekräftigt der AVWL-Vorstand den hohen Wert der Demokratie und betont, dass der Verband sich aktiv für deren Verteidigung einsetzen wird. Der Vorstand selbst ist, wie Rochell hervorhebt, vielfältig und stolz darauf, und sieht sich in seiner Verantwortung, sich in die politische Willensbildung einzubringen.

Bundeskanzler besichtigt wegweisenden Babor-Standort: Innovation, Nachhaltigkeit und Investition in die Zukunft

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) besuchte vergangene Woche den neuen Produktions- und Logistikstandort des renommierten Kosmetikherstellers Babor. Der nachhaltige Standort, der sich 20 Kilometer von der Unternehmenszentrale in Aachen befindet, wurde von der Inhaberfamilie, der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden herzlich empfangen. Während des Besuchs standen Themen wie Bürokratie, Nachhaltigkeit und zukünftige Planungsoptionen im Fokus.

Scholz unterstrich die Bedeutung von Investitionen und lobte das Vertrauen von Babor in den deutschen Wirtschaftsstandort. Er betonte, dass solche Investitionen nicht nur ein Bekenntnis zum eigenen Unternehmen und den Mitarbeitern darstellen, sondern auch Vertrauen in den deutschen Markt signalisieren. Der Bundeskanzler hob hervor, wie entscheidend der enge Austausch zwischen Unternehmen und Regierung sei, um Wohlstand, Arbeitsplätze und den Klimaschutz zu fördern.

Isabel Bonacker, Mitinhaberin und Enkelin des Babor-Gründers Dr. Leo Vossen, äußerte sich während des Besuchs zur Verantwortung eines Familienunternehmens. Sie freute sich über die Anerkennung der Wertschöpfung in Deutschland und betonte die unternehmerische Aufgabe, die Babor Beauty Group langfristig zukunftssicher zu gestalten.

Dr. Martin Grablowitz, der zweite Mitinhaber, empfing ebenfalls den Bundeskanzler und unterstrich die wegweisende Rolle der neuen Produktionsstätte. Das 60-Millionen-Euro-Projekt setzt nicht nur neue Standards in Bezug auf Arbeitsbedingungen, sondern auch im Bereich der Nachhaltigkeit. Die Anlage, auf dem Gelände eines ehemaligen Tagebaus in Eschweiler, erstreckt sich über 60.000 Quadratmeter und beherbergt bis zu 50 Abfüll- und Kommissionier-Linien. Seit März 2023 werden hier täglich mehr als eine halbe Million Produkte der verschiedenen Linien abgefüllt.

Der Besuch gewährte Einblicke in die Produktion, Qualitätssicherung und das globale Distributions- und Logistikzentrum. Die neu eingerichtete Versandanlage arbeitet effizient und wird von künstlicher Intelligenz gesteuert. 60 Shuttles transportieren die Produkte zu den Pick- und Packplätzen. Ergonomische Arbeitsplätze, fahrerlose Fahrzeuge und ein betriebseigenes Bio-Restaurant tragen zur Mitarbeiterfreundlichkeit bei.

Die Produktion erfolgt vorerst weiterhin am Hauptsitz in Aachen. Der Shuttleverkehr zwischen Aachen und Eschweiler wird durch emissionsfreie Elektro-LKW abgewickelt. Die neue Anlage gilt als Hocheffizienzgebäude und verbraucht 60 Prozent weniger Energie als ein Standardbau. Babor setzt konsequent auf Nachhaltigkeit durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Wärmepumpen und Wärmerückgewinnung. Ein Umstieg auf Wasserstoff für spezielle Produktionsmaschinen ist für dieses Jahr geplant, und bis 2030 soll das Gebäude komplett energieautark sein.

Die Ursprünge von Babor reichen zurück auf den Chemiker Dr. Michael Babor, der im Jahr 1956 das Hy-Öl entwickelte. Dr. Leo Vossen, ein Pharmazeut, brachte das Beauty-Startup nach Aachen und baute es erfolgreich auf. Seit 2014 führen seine Enkel Dr. Martin Grablowitz und Isabel Bonacker den Verwaltungsrat. Die Geschäftsführung setzt sich zusammen aus Tim Waller (Marketing/Sales), Horst Robertz und Stefan Kehr (Finanzen/Personal) sowie Horst Robertz (Forschung/Beschaffung/Produktion).

E-Rezept-Revolution: CompuGroup Medical zieht positive Bilanz nach 12 Millionen Ausstellungen

Im Rahmen des bundesweiten Roll-outs des E-Rezepts zieht die CompuGroup Medical (CGM) eine positive Zwischenbilanz. Innerhalb der ersten vier Wochen wurden über die Praxisverwaltungssysteme des Softwareanbieters insgesamt beeindruckende 12 Millionen E-Rezepte ausgestellt. Ein bedeutender Meilenstein wurde mit der Verarbeitung von mehr als 4 Millionen Verordnungen in Apotheken erreicht, die die CGM Lauer Software nutzen.

Der Direktor für den Arztbereich, Dr. Ulrich Thomé, betont die enorme Herausforderung der Digitalisierung des Rezeptausstellungsprozesses im laufenden Praxisbetrieb. Er würdigt die Leistung der Ärzt:innen, ihrer Teams und der Apotheken, die gemeinsam dazu beigetragen haben, diese Herausforderung erfolgreich zu bewältigen. Angesichts der Tatsache, dass jährlich etwa 500 Millionen Rezepte in Deutschland ausgestellt werden, wird die flächendeckende Einführung des E-Rezepts als klarer Erfolg gewertet. Dieser Schritt wird als bedeutend für die fortschreitende Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen betrachtet und als Beitrag zu einem vollständig vernetzten Gesundheitssystem.

Besonders hervorzuheben ist die Nutzung der CGM-App Clickdoc, über die E-Rezepte auch digital übermittelt werden können. Diese Übertragungsmethode hat laut CGM im Vergleich zum Dezember deutlich zugenommen und sich verdreifacht. Die CGM-App bietet eine Alternative zu den herkömmlichen Einlösewegen per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), Ausdruck oder über die Gematik-App. Zusätzlich ermöglicht die App einen sicheren Zugriff auf den Token direkt aus der CGM-Praxissoftware. Patient:innen erhalten einen verschlüsselten Zugriffslink per SMS oder E-Mail, über den sie nach einer Sicherheitsabfrage per Smartphone auf den E-Rezept-Token zugreifen können. E-Rezepte, die über die CGM-App übermittelt werden, können deutschlandweit oder online bei den rund 7500 Partnerapotheken eingelöst werden, wobei auch eine Vorbestellung und nach Möglichkeit eine Lieferung per Botendienst möglich ist.

Die Gematik gibt an, dass wöchentlich fast 79.000 medizinische Einrichtungen in Deutschland E-Rezepte ausstellen. Von den verbliebenen 17.571 Apotheken zum Ende des Jahres 2023 haben nahezu alle – genauer gesagt 17.510 – ein E-Rezept eingelöst. Diese Zahlen unterstreichen die rasche Akzeptanz des neuen digitalen Standards in der Gesundheitsversorgung.

Fluoridlack als Kassenleistung für Kinder: Neue Präventionsmaßnahme im Fokus

In einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) steht die Einführung des Auftragens von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung als Kassenleistung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag im Mittelpunkt. Diese präventive Maßnahme hat laut mehreren Studien das Potenzial, Milchzähne vor Karies zu schützen.

Unabhängig vom individuellen Kariesrisiko soll diese Vorsorgemaßnahme künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Der G-BA argumentiert, dass eine flächendeckende Anwendung dieser Maßnahme dazu beitragen könne, die Mundgesundheit bei Kindern zu fördern und einen umfassenden Schutz vor Karies zu gewährleisten.

Die Umsetzung dieser Änderung steht jedoch noch aus. Nach dem Beschluss des G-BA muss die Maßnahme zunächst vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft werden, bevor sie offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Erst dann tritt die Neuregelung in Kraft.

Experten begrüßen die Entscheidung des G-BA als einen Schritt in die richtige Richtung für die allgemeine Prävention von Karies bei Kindern. Die frühzeitige Anwendung von Fluoridlack wird als wirksame Methode angesehen, um die Zahngesundheit bereits in jungen Jahren nachhaltig zu fördern.

Die Neuerung in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte dazu beitragen, dass Eltern vermehrt auf diese präventive Maßnahme aufmerksam werden und diese in Anspruch nehmen. Dies könnte langfristig zu einer Reduzierung von Zahnproblemen bei Kindern führen und gleichzeitig die finanzielle Belastung für Eltern minimieren.

Die Entwicklung und Umsetzung von präventiven Maßnahmen wie dem Fluoridlack verdeutlichen das Bestreben, die Gesundheitsvorsorge auf breiter Ebene zu stärken. Mit dem Fokus auf Kinder wird ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Mundgesundheit der Bevölkerung geleistet.

Medizinforschung in Deutschland: Neue Gesetzespläne sollen Standort stärken und Innovationen beschleunigen

Im jüngsten Schritt zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Referentenentwurf für das Medizinforschungsgesetz (MFG) vorgestellt. Das Gesetz, ein gemeinsames Produkt des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu verbessern.

Das Herzstück des Gesetzes ist die geplante Verzahnung des strahlenschutzrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahrens mit den medizinprodukterechtlichen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren sowie den Verfahren zur Genehmigung klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln. Dieser Schritt, so betont der Entwurf, trägt den Anliegen der forschenden Pharmaindustrie Rechnung, die bisher die zeit- und kostenaufwendige Antragsstellung bei verschiedenen Behörden kritisierte.

Ein weiteres Ziel des MFG ist die Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen und Zulassungen nach dem Arzneimittelgesetz. Hierfür sind umfassende Änderungen in verschiedenen relevanten Gesetzen und Verordnungen geplant. Zudem soll die Koordination der Zulassungsverfahren zwischen den zuständigen Bundesoberbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verbessert werden.

Der Referentenentwurf sieht auch Änderungen im Bereich der Erstattungsbeträge für patentgeschützte Arzneimittel vor. Demnach sollen diese Verhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und dem GKV-Spitzenverband nicht mehr zwingend öffentlich sein. Die Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge soll auf Verlangen eines Unternehmens bis zum Wegfall des Unterlagenschutzes gelten.

Eine Neuerung betrifft die Verfahren vor den Ethikkommissionen. Künftig sollen spezialisierte registrierte Kommissionen der Länder für bestimmte Indikationen eingerichtet werden, zusätzlich zu einer Bundes-Ethik-Kommission, die für besonders eilige oder anspruchsvolle Verfahren zuständig sein soll.

Der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa) zeigt sich vorläufig zurückhaltend gegenüber dem Entwurf. Präsident Han Steutel betont die Bedeutung schnellerer Entscheidungswege und landesweit konsistenter ethischer und datenschutzrechtlicher Anforderungen, um Deutschland wieder an die Spitze der internationalen klinischen Pharmaforschung zu bringen. Die betroffenen Interessengruppen haben nun Gelegenheit, Stellung zum Referentenentwurf zu beziehen.

Europäische Apothekerverbände fordern Sofortmaßnahmen gegen Arzneimittelmangel

In einem aktuellen Appell fordern die Europäischen Apothekerverbände (PGEU) dringende Sofortmaßnahmen zur Bewältigung des fortwährenden Mangels an Arzneimitteln. Der jährliche Bericht des PGEU über Arzneimittelengpässe für das Jahr 2023 zeichnet ein besorgniserregendes Bild, da sich die Situation im Vergleich zu den Vorjahren weiter verschärft hat. Von Antibiotika über Herz-Kreislauf- bis zu Atemwegsmedikamenten sind die meisten Medikamente weiterhin unzureichend verfügbar.

Besonders alarmierend sind die Zahlen aus den Niederlanden, wo im vergangenen Jahr 2292 Engpässe registriert wurden, die etwa 5 Millionen Menschen betrafen. Auch in anderen europäischen Ländern wie Schweden, Portugal und Spanien stieg die Anzahl der Engpässe deutlich an. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Apotheker bleibt die Lage unbefriedigend, und viele Patienten erhalten aufgrund von Engpässen nicht die verordnete Behandlung.

Aris Prins, der Präsident des PGEU, betonte die negativen Auswirkungen dieser Situation auf die Patienten. Frustration und Unannehmlichkeiten nehmen zu, während das Vertrauen in Apotheker und das Gesundheitssystem erheblich geschwächt wird. Die Belastung für das Apothekenpersonal steigt ebenfalls, begleitet von einem erhöhten Verwaltungsaufwand im täglichen Betrieb. Im Jahr 2023 verbrachte jede Apotheke in der EU durchschnittlich fast zehn Stunden pro Woche mit der Bewältigung von Medikamentenengpässen, was sich in den letzten zehn Jahren verdreifacht hat.

Angesichts des aktuellen Personalmangels im Gesundheitswesen stehen Apotheken vor zusätzlichen Herausforderungen, um ihren Patienten Lösungen für Medikamentenengpässe anzubieten. Der PGEU fordert daher eine größere Flexibilität für Apotheker und betont die Notwendigkeit, deren Wissen und Erfahrung effektiv einzusetzen, um Patienten adäquat zu unterstützen.

Der Verband sieht die Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung als entscheidende Gelegenheit, eine widerstandsfähigere Lieferkette aufzubauen und Maßnahmen zur Prävention, Überwachung und Bewältigung von Engpässen zu verbessern. Gleichzeitig unterstreicht der PGEU die Dringlichkeit von Sofortmaßnahmen, um das chronische Problem anzugehen und den langjährigen negativen Trend umzukehren. Dazu gehören eine frühzeitige Meldung von Engpässen, zeitnahe Informationen für Apotheker und eine gerechtere Umverteilung von Arzneimitteln zwischen den Mitgliedsländern der EU.

Klinik-Atlas und Reform: Transparenz und Qualität im Fokus der Gesundheitspolitik

Im Rahmen der anstehenden Klinikreform kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag die Einführung eines Klinik-Atlas an, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, vor geplanten Operationen die besten Kliniken anhand eines Online-Checks auszuwählen. Der Klinik-Atlas soll ab Mai verfügbar sein und vor der geplanten Klinikreform in Kraft treten. Diese Reform könnte die Anzahl der Kliniken in Deutschland reduzieren.

Lauterbach äußerte sich zuversichtlich, dass das Transparenzgesetz, welches den Klinik-Atlas regelt, am 22. März im Bundesrat beschlossen werden könne. Zuvor wird der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag am 21. Februar über das Regelwerk verhandeln, nachdem es zuvor von der Länderkammer mehrheitlich abgelehnt wurde.

Der Klinik-Atlas wird bei seinem Start Informationen darüber liefern, wie viel Erfahrung eine Klinik mit bestimmten medizinischen Eingriffen hat, insbesondere bei Krebsbehandlungen. Dieser Schritt in Richtung Transparenz könnte erhebliche Auswirkungen auf die Wahl der Patienten haben und möglicherweise Qualitätsverbesserungen in der medizinischen Versorgung fördern.

Die umfassendere Klinikreform soll am 24. April im Bundeskabinett verabschiedet werden. Ein zentraler Aspekt dieser Reform ist die Einführung einer neuen Bezahlmethode für Krankenhäuser. Statt nach Umsatz sollen Kliniken feste Beträge für Personal, Notaufnahmen und Medizintechnik erhalten. Gleichzeitig sollen die bisherigen Fallpauschalen gesenkt werden.

Die Reform sieht auch eine Einteilung der Kliniken in drei Stufen vor: wohnortnahe Kliniken für Notfälle und Grundversorgung, Häuser mit Regel- und Schwerpunktversorgung sowie Maximalversorger wie Unikliniken. Diese Strukturänderungen sollen zu einer größeren Spezialisierung und einer verbesserten Patientenversorgung führen.

Die Anzahl der Kliniken in Deutschland ist derzeit Gegenstand von Spekulationen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2022 noch 1893 Krankenhäuser, im Jahr 2001 waren es noch etwa 2200. Die Reform könnte eine Konsolidierung in der Branche zur Folge haben.

Um eine drohende Insolvenzwelle bei finanziell belasteten Kliniken abzuwenden, sollen kurzfristig Milliardenhilfen eingesetzt werden. Lauterbach teilte mit, dass derzeit 120 Krankenhäuser vor oder im Insolvenzverfahren stehen. Sechs Milliarden Euro an Hilfe sollen durch das Transparenzgesetz bereitgestellt werden. Diese Hilfen sollen auch dazu dienen, Tarifsteigerungen auszugleichen.

Die gesetzlichen Krankenkassen, deren Ausgaben für Klinikbehandlungen 2022 auf rund 88 Milliarden Euro angestiegen sind, lehnen zusätzliche Finanzmittel für als veraltet betrachtete Strukturen ab. Ihr Verbandssprecher betonte die Bedeutung einer zügigen Umstellung auf qualitätsorientierte Patientenversorgung und weniger Fokus auf finanzielle Interessen der Kliniken und Länder.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kritisierte Lauterbach und warf ihm vor, taktisch zu agieren anstatt konstruktiv zu verhandeln. Sie bemängelte insbesondere seine überraschende Ankündigung, dass die geplante Krankenhausreform im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sein solle. Die politische Debatte um die Reform und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitssystem in Deutschland bleibt intensiv und polarisiert.

E-Rezept-Einführung in Deutschland: CGM zieht positive Zwischenbilanz mit Millionenverarbeiteten Rezepten

Compugroup Medical (CGM) meldet einen erfolgreichen Start des E-Rezepts in Deutschland mit einer positiven Zwischenbilanz. Seit dem Beginn vor rund vier Wochen wurden über die Praxisverwaltungssysteme von CGM insgesamt etwa 12 Millionen E-Rezepte ausgestellt. In Apotheken, die die Software von CGM nutzen, wurden mehr als 4 Millionen E-Rezepte verarbeitet. Die flächendeckende Einführung wird von CGM angesichts der Komplexität des Prozesses als klarer Erfolg bewertet.

Ulrich Thomé, Geschäftsführender Direktor Ambulatory Information Systems DACH bei CGM, hebt die Leistung der Ärzte, Praxisteams und Apotheker hervor, die maßgeblich zur erfolgreichen Verarbeitung der E-Rezepte beigetragen haben. Die Digitalisierung des Verordnungsprozesses wird als neuer Standard in der Gesundheitsversorgung betrachtet, was zu einer breiten Akzeptanz bei den Patienten führt.

Trotz anfänglicher technischer Probleme in vielen Arztpraxen und Apotheken zu Jahresbeginn – wie Störungen in der Telematik-Infrastruktur (TI) und in der eigenen Praxissoftware – wurden deutschlandweit bereits 51 Millionen E-Rezepte eingelöst. Diese Zahl hat sich seit dem Jahreswechsel fast verdreifacht. Die wöchentliche Ausstellung von E-Rezepten durch medizinische Einrichtungen liegt jetzt bei über 77.000, im Vergleich zu 50.000 in der Woche vor Weihnachten.

Auch der E-Rezept-Versand über Clickdoc verzeichnet einen Anstieg und hat sich im Vergleich zum Dezember verdreifacht. Die App dient als Alternative zu den herkömmlichen E-Rezept-Verordnungswegen über die elektronische Gesundheitskarte (EGK), den Ausdruck oder die Gematik-App.

Insgesamt stellt die erfolgreiche Einführung des E-Rezepts einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen dar. CGM betont die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung dieses Prozesses verbunden sind, und würdigt das Engagement von Ärzten, Praxisteams und Apothekern bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.

Optimale Kooperation: Apotheker und Ärzte auf dem Weg zu effektiven pharmazeutischen Dienstleistungen

In der jüngsten Ausgabe des ABDA-Formats "pDL Campus live" wurde die Herausforderung thematisiert, wie Apotheker erfolgreich Ärzte für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) gewinnen können. Die Diskussion, moderiert von Apothekerin Ina Richling, fokussierte sich auf die Bedeutung einer effektiven interprofessionellen Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Ein zentrales Beispiel war der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP), bei dem eine Analyse der ABDA erhebliche Diskrepanzen zwischen dem Plan und der tatsächlichen Medikamenteneinnahme aufzeigte. Die Notwendigkeit einer verbesserten Kommunikation wurde dabei besonders deutlich. Der BMP fungiert als Basis für erweiterte Medikationsberatungen bei Polypharmazie durch Apotheker. Nach Erbringung dieser Dienstleistung ist die Verfassung eines Ergebnisberichts für die Arztpraxis erforderlich, eine Aufgabe, die höfliche, knappe und logisch strukturierte Formulierungen erfordert.

Die Kunst besteht darin, für den Arzt nur diejenigen Informationen aufzulisten, die therapeutische Relevanz haben und eine Intervention erfordern. Die Kommunikation mit Ärzten erfordert dabei nicht nur eine sachliche und höfliche Formulierung, sondern auch taktvolles Vorgehen. Die Faustregeln für die sprachliche Gestaltung des Ergebnisberichts betonen Sachlichkeit, Prägnanz und Vermeidung von direkten Aufforderungen.

Apotheker Stefan Göbel, Inhaber der Brücken-Apotheke in Heringen, betonte die Wichtigkeit von Mut und Proaktivität beim Erstkontakt mit Arztpraxen bezüglich pDL. Es sei entscheidend, die Ärzte aktiv einzubeziehen und keine Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg zu treffen. Die Zusammenarbeit von Apothekern und Ärzten wurde als Schlüssel zum Erfolg hervorgehoben, wobei gemeinsame Entscheidungen für Patienten im Mittelpunkt stehen.

Margit Schlenk von der Moritz Apotheke in Nürnberg unterstrich, dass es bei der Zusammenarbeit nicht ums "Recht haben" gehe, sondern dass alle Beteiligten Heilberufler seien. Die Kommunikation von Medikationsanpassungen gegenüber den Patienten dürfe kein Misstrauen gegenüber dem Arzt erzeugen. Die Diplompsychologin Julia Kugler betonte psychologische Aspekte und riet dazu, Angst in der Kommunikation zu vermeiden.

Trotz Bedenken innerhalb des Berufsstands betonten die Diskussionsteilnehmenden einhellig, dass selbstbewusstes Werben für pDL bei Arztpraxen der beste Weg sei. Die ABDA stellt Informationsmaterial und Schulungsvideos online bereit, um Apotheker in diesem Prozess zu unterstützen und eine erfolgreiche Kooperation zwischen Apothekern und Ärzten zu fördern.

Ärztestreik an Unikliniken: Forderungen nach Lohnerhöhung und besseren Arbeitsbedingungen nehmen Fahrt auf

In einem landesweiten Warnstreik haben Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken in ganz Deutschland ihre Forderungen nach einer Lohnerhöhung und besseren Arbeitsbedingungen lautstark zum Ausdruck gebracht. Die Aktion, initiiert vom Marburger Bund, führte zu Einschränkungen im Klinikbetrieb, darunter längere Wartezeiten für Patienten und die Verschiebung nicht dringlicher Operationen. Trotz der Beeinträchtigungen wurden Notdienstvereinbarungen getroffen, um die Versorgung von Notfällen sicherzustellen.

Die zentrale Kundgebung in Hannover zog rund 4000 Teilnehmer an, darunter viele Ärzte in weißen Kitteln. Transparente mit Slogans wie "Ärzte am Limit = Patient in Gefahr" verdeutlichten die zentralen Forderungen der Streikenden. Über 20.000 Ärzte an den 23 landeseigenen Unikliniken beteiligten sich an dem Warnstreik, der auch zu kleineren Protestaktionen an verschiedenen Klinikstandorten in Süddeutschland führte.

Der Marburger Bund fordert eine Lohnerhöhung von 12,5 Prozent sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Dabei wird betont, dass das Grundgehalt für Ärzte an den Unikliniken bei höherer Arbeitszeit deutlich unter dem der kommunalen Krankenhäuser liegt. In drei bisherigen Verhandlungsrunden mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) konnte keine Einigung erzielt werden.

Die Gewerkschaft unterstreicht die zunehmenden Schwierigkeiten der Unikliniken bei der Rekrutierung hochspezialisierter Fachkräfte aufgrund der als unzureichend empfundenen Arbeitsbedingungen. Andreas Botzlar, der zweite Vorsitzende des Bundesverbandes des Marburger Bundes, betont, dass die Spitzenmedizin nicht bei der Bezahlung zurückstehen dürfe.

Die TdL bedauert das Scheitern der Verhandlungsrunde Mitte Januar und signalisiert Kompromissbereitschaft. Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein und Verhandlungsführerin der TdL, betont die Wertschätzung für die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken und zeigt sich optimistisch, bis Ende Februar eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Derweil bleibt die Lage an den Unikliniken gespannt, während die Verhandlungen fortgesetzt werden, um einen Kompromiss zu erzielen und weitere Streiks zu verhindern.

Studie liefert Hinweise auf mögliche Übertragbarkeit von Alzheimer durch medizinische Maßnahmen

In einer aktuellen Studie, veröffentlicht im Fachjournal "Nature Medicine", wurden neue Hinweise darauf gefunden, dass Alzheimer unter bestimmten Umständen möglicherweise übertragbar sein könnte. Das Forschungsteam um Gargi Banerjee vom Institut für Prionen-Erkrankungen am University College London berichtet, dass fünf Personen, die in ihrer Kindheit mit einem Wachstumsfaktor aus Gehirngewebe von Verstorbenen behandelt wurden, Anzeichen von Alzheimer entwickelt haben. Die Untersuchung bezieht sich auf eine Gruppe von Menschen, die vor 1985 eine Wachstumshormonbehandlung aufgrund von Kleinwuchs erhielten und später im Leben Alzheimer-Pathologien zeigten.

Bereits 2015 hatte ein Team unter der Leitung von Professor Dr. John Collinge erste Hinweise auf die Möglichkeit einer Übertragung von Alzheimer-Pathologien von Mensch zu Mensch veröffentlicht. In dieser früheren Studie wurden Gehirne von Personen untersucht, die aufgrund von Kleinwuchs vor 1985 eine Wachstumshormonbehandlung erhielten und später an der Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJD) verstarben. Bei sechs dieser Patienten wurden Amyloid-Ablagerungen im Gehirn gefunden, obwohl sie zu jung für eine Alzheimer-Pathologie waren. Dies führte zu der Vermutung, dass Alzheimer möglicherweise über fehlgefaltetes β-Amyloid (Aβ) in dem Hormonpräparat übertragen wurde.

In der aktuellen Studie haben die Forscher auch Amyloid-Pathologien bei Personen gefunden, die vor 1985 mit Wachstumshormon behandelt wurden, aber nicht an CJD gestorben sind. Fünf von acht untersuchten Personen wiesen 30 Jahre nach der Hormonbehandlung kognitive Beeinträchtigungen auf, die auf Alzheimer hindeuten. Diese Ergebnisse legen nahe, dass unter bestimmten Umständen Alzheimer durch medizinische Maßnahmen übertragen werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die iatrogene Übertragung von Alzheimer wahrscheinlich sehr selten ist, und es besteht im Alltag keine Ansteckungsgefahr. Dennoch fordern die Forscher weitere Untersuchungen, um die Mechanismen und Risiken der Übertragung von Alzheimer-Pathologien besser zu verstehen. Einige Experten, wie Privatdozent Dr. Michael Beekes vom Robert-Koch-Institut in Berlin, äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der Schlussfolgerungen der Studie und betonen die Notwendigkeit weiterer Forschung, um diese Erkenntnisse zu validieren. Es wird darauf hingewiesen, dass im normalen Umgang mit Alzheimer-Patienten und auch bei medizinischen Eingriffen kein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht.

Alarmierender Anstieg: Potenzieller Missbrauch von Tropicamid-haltigen Augentropfen wirft Fragen auf

In jüngster Zeit hat die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) vermehrt Meldungen über potenziellen Missbrauch von Tropicamid-haltigen Augentropfen erhalten. Die AMK berichtet von insgesamt drei Verdachtsfällen seit Juli 2022, die auf gefälschte Verordnungen hoher Mengen dieser Augentropfen hinweisen. Dies steht im deutlichen Kontrast zu nur einer Meldung aus dem Jahr 2015.

Die betroffenen Apotheken berichten über vorwiegend junge männliche Erwachsene, die angeblich gefälschte Privatrezepte für erhebliche Mengen der Augentropfen vorlegen. Beispielsweise wurden Verordnungen für fünf Packungen Mydriaticum Stulln® à 10×10 ml eingereicht. Die AMK betont, dass die Rezepte möglicherweise gefälscht waren oder von verschiedenen Ärzten ausgestellt wurden.

Tropicamid, ein synthetischer Muscarinrezeptor-Antagonist, wird üblicherweise lokal am Auge angewendet, um Pupillenerweiterung und Akkommodationslähmung zu induzieren. Diese Effekte sind für diagnostische Zwecke sowie zur Behandlung von Entzündungen der mittleren Augenhaut (Uveitiden) vorgesehen. Allerdings warnt die AMK vor den systemischen Auswirkungen von Tropicamid, die durch Atropin-ähnliche Wirkungen Halluzinationen hervorrufen können.

Besorgniserregend ist die mögliche Kombination von Tropicamid mit Heroin als Enhancer, um die Opiatwirkung zu verstärken. Die stimulierenden und halluzinogenen Effekte könnten zu einem erheblichen Missbrauchspotenzial führen. Darüber hinaus können bei systemischer Anwendung schwere Komplikationen auftreten, darunter Tachykardie, Gedächtnis- und Verhaltensstörungen, Verwirrtheit, Delirium, akute Psychose oder Übererregbarkeit aufgrund atropinergen Wirkungen.

Angesichts dieser Entwicklungen appelliert die AMK an Apothekerinnen und Apotheker, bei der Abgabe von Tropicamid-haltigen Augentropfen besonders auf Auffälligkeiten zu achten. Dazu zählen ungewöhnlich hohe Verordnungsmengen und mögliche Rezeptfälschungen. Die Bundesapothekerkammer stellt einen Leitfaden zu Arzneimittelmissbrauch zur Verfügung, auf den verwiesen wird.

Die AMK empfiehlt zudem, im vertraulichen Gespräch mit Patienten detaillierte Informationen über die Anwendung und Indikation von Tropicamid zu erfragen. Bei konkretem Verdacht auf Missbrauch oder Rezeptfälschung wird dringend geraten, die Abgabe der Augentropfen zu verweigern.

Kommentar:

Die wachsenden rechtsextremen Strömungen innerhalb der AfD stellen eine ernsthafte Bedrohung für die deutsche Demokratie dar. Die Partei, die einst als politischer Außenseiter begann, hat sich zu einem Anziehungspunkt für nationalistische und autoritäre Ideologien entwickelt. Die Frage, ob AfD-Wähler Faschisten wählen, unterstreicht die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den extremistischen Tendenzen innerhalb der Partei. Es ist entscheidend, dass die demokratische Gesellschaft diese Entwicklungen aufmerksam verfolgt, um den schleichenden Einfluss rechtsextremer Ideen in der politischen Arena zu stoppen und die demokratischen Grundwerte zu verteidigen.

Der vorgestellte Referentenentwurf für das Medizinforschungsgesetz markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland. Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung von Genehmigungsverfahren und zur Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen für Arzneimittel zeigen ein klares Bekenntnis zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Dennoch äußert der vfa-Präsident Bedenken und unterstreicht die Notwendigkeit schnellerer Entscheidungswege, um Deutschland wieder an die Spitze der klinischen Pharmaforschung zu bringen. Ein ausgewogener Ansatz, der den Balanceakt zwischen Wirtschaftsinteressen und patientenorientierter Forschung meistern muss.

Die erfolgreiche Beendigung der Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband über die apothekenüblichen Hilfsmittel ist ein positiver Schritt. Die genaue Liste der von der Präqualifizierung befreiten Produkte steht noch aus, doch die Zufriedenheit beider Parteien signalisiert eine gute Lösung. Eine zeitnahe Bestätigung durch die Gremien ist zu erwarten, und wenn dies geschieht, könnte die Präqualifizierung bei den meisten Hilfsmitteln bald Geschichte sein, was einen Fortschritt für Apotheken darstellen würde.

Der jüngste Bahnstreik in Deutschland hinterließ spürbare Auswirkungen auf Geschäfte in Bahnhöfen, insbesondere Apotheken. Von Hamburg bis Frankfurt verzeichneten Apotheken Umsatzeinbußen aufgrund geringerer Kundenzahlen während des Streiks. Die Herausforderungen wurden durch den parallel stattfindenden Bauernstreik verstärkt. Die vorzeitige Beendigung des Streiks wird von Pendlern und Geschäften gleichermaßen positiv aufgenommen, da sie eine Rückkehr zur normalen Geschäftstätigkeit ermöglicht.

Die erfolgreiche Intervention der Wettbewerbszentrale gegen die Werbekampagne der Allianz Private Krankenversicherung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Betonung der Kooperation mit der Shop Apotheke und ein angebotener Willkommensgutschein führten zu einem Verstoß gegen das Bevorzugungsverbot des Apothekengesetzes. Die prompte Anpassung der Werbung durch die Allianz und die Abgabe einer Unterlassungserklärung signalisieren eine rasche Reaktion auf die Beanstandung. Diese Entwicklung unterstreicht die Relevanz eines transparenten und rechtlich konformen Marketings in der Versicherungsbranche.

Die geplante Anpassung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) markiert einen Schritt zur Erleichterung des Zugangs zu bestimmten Medikamenten. Die Befreiung von der Verschreibungspflicht für Bilastin (10 mg), Olopatadin und Rizatriptan, unter spezifischen Bedingungen, wird voraussichtlich die Verfügbarkeit verbessern und die Flexibilität in der Selbstmedikation sowie ophthalmologischen Anwendungen fördern. Wichtig ist dabei, die Sicherheit und adäquate Nutzung im Blick zu behalten, um eine sinnvolle Patientenversorgung sicherzustellen.

Die Kontroverse um die Aktion zur Einführung der pharmazeutischen Dienstleistung "Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck" verdeutlicht unterschiedliche Auffassungen zwischen der Abda und dem BKK-Dachverband. Während die Abda die Relevanz der Dienstleistung betont, Zweifel am Nutzen der Blutdruckmessung zurückweist und auf einen klaren Bedarf verweist, zeigt sich der BKK-Dachverband skeptisch und kritisiert geringe Nachfrage sowie bürokratischen Aufwand. Die Debatte wirft Fragen zur Ausrichtung von Präventionsmaßnahmen und der Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Krankenkassen auf.

Der klare Standpunkt des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe gegen jegliche Form von Extremismus und Diskriminierung ist ein wichtiges Zeichen in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen. Die Betonung der Vielfalt in den Apotheken und die Anerkennung der unverzichtbaren Rolle von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund unterstreicht die Notwendigkeit einer inklusiven Gesellschaft. Ein überzeugendes Plädoyer für Gleichbehandlung und gegen irrationale Remigrationsideen.

Der Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz bei Babor markiert nicht nur eine Wertschätzung für das Unternehmen, sondern unterstreicht auch die Bedeutung von nachhaltigen Investitionen in Deutschland. Das innovative 60-Millionen-Euro-Projekt in Eschweiler setzt nicht nur neue Maßstäbe in der Kosmetikproduktion, sondern zeigt auch vorbildlich Wege zu mehr Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit auf. Babor demonstriert mit dieser modernen Anlage sein Engagement für Qualität, Nachhaltigkeit und die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Die positive Zwischenbilanz von CompuGroup Medical zum bundesweiten E-Rezept-Roll-out ist erfreulich. Mit 12 Millionen ausgestellten E-Rezepten und über 4 Millionen Verordnungen in Apotheken zeigt sich die erfolgreiche Integration des digitalen Standards. Die steigende Nutzung der CGM-App Clickdoc als Übertragungsweg unterstreicht die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen. Dieser Meilenstein ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines vollständig vernetzten Gesundheitssystems in Deutschland.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fluoridlack als Kassenleistung für Kinder bis zum 6. Geburtstag anzubieten, ist ein positiver Schritt in der Kariesprävention. Diese präventive Maßnahme könnte dazu beitragen, frühzeitig die Mundgesundheit zu fördern und langfristig Zahnprobleme bei Kindern zu reduzieren. Ein begrüßenswerter Ansatz für eine umfassende Gesundheitsvorsorge.

Die vorgestellten Pläne für das Medizinforschungsgesetz (MFG) signalisieren einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland. Die geplante Verzahnung von Genehmigungsverfahren und die Vereinfachung von Zulassungsverfahren sind positive Ansätze, um die Forschung zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Vertraulichkeit bei Erstattungsbeträgen mag auf Unternehmensseite Zuspruch finden, birgt jedoch die Gefahr, Transparenz zu opfern. Die zurückhaltende Reaktion des vfa zeigt, dass weiterhin Anstrengungen nötig sind, um Deutschland in der internationalen Spitze der klinischen Pharmaforschung zu etablieren.

Die vorgestellten Pläne für das Medizinforschungsgesetz (MFG) signalisieren einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland. Die geplante Verzahnung von Genehmigungsverfahren und die Vereinfachung von Zulassungsverfahren sind positive Ansätze, um die Forschung zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Vertraulichkeit bei Erstattungsbeträgen mag auf Unternehmensseite Zuspruch finden, birgt jedoch die Gefahr, Transparenz zu opfern. Die zurückhaltende Reaktion des vfa zeigt, dass weiterhin Anstrengungen nötig sind, um Deutschland in der internationalen Spitze der klinischen Pharmaforschung zu etablieren.

Die alarmierenden Zahlen des PGEU-Berichts über Arzneimittelengpässe verdeutlichen die prekäre Situation in der europäischen Gesundheitsversorgung. Der anhaltende Mangel an wichtigen Medikamenten beeinträchtigt nicht nur die Patientenversorgung, sondern belastet auch Apothekenpersonal und das Vertrauen in das Gesundheitssystem. Die Forderung nach Sofortmaßnahmen seitens des PGEU unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer effektiven Lösung, um die Lieferketten zu stärken und die Engpässe zu bewältigen. Eine frühzeitige Meldung von Engpässen und eine gerechtere Verteilung von Arzneimitteln zwischen den EU-Ländern sind entscheidende Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Lösung dieses anhaltenden Problems.

Die alarmierenden Zahlen des PGEU-Berichts über Arzneimittelengpässe verdeutlichen die prekäre Situation in der europäischen Gesundheitsversorgung. Der anhaltende Mangel an wichtigen Medikamenten beeinträchtigt nicht nur die Patientenversorgung, sondern belastet auch Apothekenpersonal und das Vertrauen in das Gesundheitssystem. Die Forderung nach Sofortmaßnahmen seitens des PGEU unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer effektiven Lösung, um die Lieferketten zu stärken und die Engpässe zu bewältigen. Eine frühzeitige Meldung von Engpässen und eine gerechtere Verteilung von Arzneimitteln zwischen den EU-Ländern sind entscheidende Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Lösung dieses anhaltenden Problems.

Die Einführung des Klinik-Atlas ist ein vielversprechender Schritt in Richtung Transparenz im Gesundheitswesen. Die geplante Klinikreform, die auf eine neue Bezahlmethode und Strukturänderungen abzielt, könnte die Qualität der Patientenversorgung verbessern. Die kurzfristigen Milliardenhilfen sind dringend erforderlich, um Insolvenzen bei finanziell belasteten Kliniken zu verhindern. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Reform auf die Vielfalt der medizinischen Einrichtungen und die Patientenversorgung insgesamt wirken wird. Die Debatte darüber, ob die Reform den Fokus auf Qualität und Effizienz setzt, anstatt auf finanzielle Interessen, bleibt intensiv und kontrovers.

Die erfolgreiche Einführung des E-Rezepts in Deutschland markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. CGM vermeldet positive Zahlen mit über 12 Millionen ausgestellten und 4 Millionen verarbeiteten E-Rezepten. Trotz anfänglicher technischer Herausforderungen zeigen die steigenden Zahlen und die breite Akzeptanz, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen bei den Patienten ankommt. Ein wichtiger Schritt in die Zukunft der medizinischen Versorgung.

Die Diskussion im ABDA-Format "pDL Campus live" beleuchtet die anspruchsvolle Aufgabe, Ärzte für pharmazeutische Dienstleistungen zu gewinnen. Die zentrale Rolle des bundeseinheitlichen Medikationsplans verdeutlicht den Handlungsbedarf in der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die Kunst liegt darin, in Ergebnisberichten nur therapeutisch relevante Informationen sachlich und höflich zu präsentieren. Mut und Proaktivität sind beim Erstkontakt mit Arztpraxen entscheidend, wobei die Zusammenarbeit von Apothekern und Ärzten im Fokus steht. Die Kommunikation sollte Misstrauen vermeiden und auf eine positive Kooperation abzielen. Trotz Bedenken betonen die Teilnehmenden einhellig: Selbstbewusstes Werben ist der Schlüssel zum Erfolg. Die ABDA unterstützt Apotheker mit Informationsmaterial und Schulungsvideos für eine erfolgreiche Kooperation.

Der landesweite Ärztestreik an Universitätskliniken verdeutlicht die bestehenden Spannungen im Gesundheitssektor. Die Forderung des Marburger Bundes nach 12,5 Prozent mehr Lohn und besseren Arbeitsbedingungen reflektiert die angespannte Situation für medizinisches Personal. Die TdL sollte die legitimen Anliegen der Ärzte ernst nehmen, um eine konstruktive Lösung zu finden und die Qualität der Patientenversorgung langfristig zu sichern.

Die jüngsten Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Alzheimer unter spezifischen Bedingungen möglicherweise übertragbar ist. Die Studie bezieht sich auf Personen, die in der Kindheit mit einem Wachstumsfaktor aus Gehirngewebe Verstorbener behandelt wurden und später Anzeichen von Alzheimer zeigten. Obwohl die iatrogene Übertragung dieser Erkrankung wahrscheinlich selten ist, unterstreichen die Ergebnisse die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Mechanismen und Risiken besser zu verstehen. Experten äußern jedoch auch Bedenken hinsichtlich der Schlussfolgerungen und betonen, dass im normalen Umgang mit Alzheimer-Patienten und medizinischen Eingriffen kein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht.

Die vermehrten Meldungen über den potenziellen Missbrauch von Tropicamid-haltigen Augentropfen sind alarmierend. Die AMK berichtet von drei Verdachtsfällen seit Juli 2022, bei denen männliche Personen gefälschte Verordnungen für große Mengen dieser Augentropfen vorgelegt haben. Dieser Anstieg wirft Fragen bezüglich der Überwachung und Regulierung auf. Es ist entscheidend, dass Apothekerinnen und Apotheker verstärkt auf Auffälligkeiten achten und bei Verdachtsmomenten verantwortungsbewusst handeln. Die konkrete Kommunikation mit Patienten über die korrekte Anwendung und potenzielle Risiken von Tropicamid ist ebenso von großer Bedeutung.

In Anbetracht der vielfältigen Entwicklungen im Gesundheits- und politischen Bereich betonen diese Berichte die Notwendigkeit einer fortlaufenden kritischen Auseinandersetzung, um eine demokratische Gesellschaft und eine hochwertige Patientenversorgung nachhaltig zu sichern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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