Inmitten der anhaltenden Herausforderungen beim Rollout des E-Rezepts hat der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Mieves, dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem kürzlich verfassten Schreiben verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Situation unterbreitet.

Mieves, der die Sorgen und Unsicherheiten in Apotheken hinsichtlich des E-Rezepts ernst nimmt, fordert in seinem Schreiben Maßnahmen zur Unterstützung der Apotheken vor Ort angesichts der aktuellen Probleme und Risiken im Zusammenhang mit der Digitalisierung und der Abrechnung.

Besondere Aufmerksamkeit widmet Mieves der Einbindung von Pflegeheimen in den Prozess des E-Rezepts. Er argumentiert, dass es unrealistisch und rechtlich nicht erforderlich sei, Pflegeheime in die Anforderung und den Transport des E-Rezept-Tokens einzubeziehen. Stattdessen schlägt er vor, dass Arztpraxen das E-Rezept direkt an die Apotheke übermitteln, die die Pflegeeinrichtung versorgt. Diese Maßnahme würde potenzielle Medienbrüche und zusätzlichen Aufwand in den Pflegeeinrichtungen minimieren.

Des Weiteren schlägt Mieves vor, Anreize für Mehrfachverordnungen zu schaffen, um wirtschaftliche Nachteile in Praxen zu verhindern. Er betont, dass dies durch eine Anpassung von Chronikerpauschalen oder anderen Vergütungsbestandteilen realisiert werden könnte. Ein weiteres Anliegen betrifft die oft spät signierten E-Rezepte, bei denen Mieves eine verpflichtende Umsetzung der Komfortsignatur-Funktion in den Praxisverwaltungssystemen vorschlägt.

Ein zentraler Fokus des Schreibens liegt auf fehlerhaft ausgestellten E-Rezepten. Mieves schlägt vor, dass diese bereits im Praxisverwaltungssystem auf Fehler geprüft werden sollten, um Probleme in den Apotheken zu minimieren. Er spricht auch die Problematik fehlerhafter Arztbezeichnungen an und schlägt vor, diese aus dem Anforderungskatalog zu streichen oder Standards in den Praxisverwaltungssystemen durchzusetzen.

Schließlich weist Mieves auf die Unsicherheit in Apotheken hin, da Retaxationen bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich sind. Er schlägt vor, eine Friedenspflicht bei rein technischen Fehlern einzuführen, vermittelt durch den GKV-Spitzenverband, oder den Retaxations-Zeitraum bei E-Rezepten zu verkürzen.

Insgesamt unterstreicht Mieves in seinem Schreiben, dass der Start des E-Rezepts zwar erfolgreich war, aber die vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sind, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Er fordert den Bundesgesundheitsminister auf, insbesondere die Friedenspflicht zu prüfen und auf die vorgelegten Vorschläge zu reagieren.

Kommentar:

Die detaillierten Vorschläge von Matthias Mieves an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geben einen umfassenden Einblick in die aktuellen Herausforderungen beim E-Rezept und bieten gleichzeitig konkrete Lösungsansätze. Mieves zeigt sich sensibilisiert für die Bedenken in Apotheken und Pflegeeinrichtungen und setzt sich nachdrücklich für eine effiziente und reibungslose Umsetzung des E-Rezepts ein.

Die Forderung nach einer direkten Übermittlung von E-Rezepten von Arztpraxen an die Apotheken, die Pflegeeinrichtungen versorgen, erscheint als vernünftige Maßnahme, um Medienbrüche zu vermeiden und den Aufwand in den Pflegeeinrichtungen zu minimieren. Auch die Anreize für Mehrfachverordnungen und die verpflichtende Umsetzung der Komfortsignatur-Funktion zeugen von einem praxisnahen Ansatz, um mögliche Engpässe und Fehlerquellen zu adressieren.

Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf fehlerhafte E-Rezepte und die Unsicherheit in Apotheken aufgrund möglicher Retaxationen zeigen Mieves‘ Engagement für eine praxisorientierte und zukunftsweisende Gesundheitspolitik. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Bundesgesundheitsminister auf diese Vorschläge reagieren wird und inwiefern sie zur Optimierung des E-Rezept-Systems beitragen können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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