Das Krankenhaustransparenzgesetz soll Patienten schnell und in einfacher Sprache einen Überblick über die stationäre Versorgungsqualität verschiedener Krankenhäuser geben. So sollen Patienten leichter das richtige Krankenhaus für ihre Behandlung finden.

Was bedeutet das für Krankenhäuser?

Das bedeutet aber auf der anderen Seite für Krankenhäuser, dass sie dazu verpflichtet sind, die notwendigen Daten zu liefern: Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte, die Patienten abrufen und einsehen können. Ob ein Krankenhaus über das Verzeichnis Patienten gewinnen kann, steht und fällt dann auch mit der Qualität eben dieser übermittelten Daten.

Der Bundesrat sieht das kritisch

Der Bundesrat hat am 24.11.2023 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19.10.2023 verabschiedeten Gesetz, die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.

Zum einen befürchtet der Bundesrat eine unterschiedliche Zuordnung der Krankenhäuser zu den vordefinierten Leistungsgruppen. Patientinnen und Patienten könnten verunsichert sein, wenn die im Transparenzverzeichnis veröffentlichte Zuordnung von Leistungsgruppen am Ende nicht mit den Leistungsgruppenzuteilungen der Krankenhausplanungsbehörden der Länder übereinstimmt. Zum anderen ist zu befürchten, dass Patienten sich hauptsächlich an die großen Kliniken wenden.

Daher hält es der Bundesrat geboten, die geplante Veröffentlichung des Registers nicht bis Mai 2024 zu planen, sondern entsprechend weiter nach hinten zu verschieben.

Was bedeutet das für die Datenlieferung?

Korrespondierend soll auch die erste Datenlieferung der Krankenhäuser an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus nach hinten verschoben werden. Das Gesetz führe zu unnötigen Doppelstrukturen und verursache einen zusätzlichen hohen Bürokratieaufwand für die Krankenhäuser.

Daher sollte für das Transparenzverzeichnis auf bereits zur Verfügung stehende Daten zurückgegriffen beziehungsweise zumindest eine Harmonisierung der Datenliefer- und -meldepflichten der Krankenhäuser herbeigeführt werden.

Wie geht es weiter?

„Der Vermittlungsausschuss muss nun um einen Kompromiss ringen, um die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat hinsichtlich des Krankenhaustransparenzgesetzes zum Ausgleich zu bringen“, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Magdalena Glück-Schinhärl in Dingolfing. Wann der Vermittlungsausschuss zusammenkommt, ist noch unklar. Ein Beratungstermin steht zumindest noch nicht fest. Es bleibt also abzuwarten, wann eine Einigung erzielt werden kann und wie diese im Detail aussehen wird.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Anika Knop
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-1323
E-Mail: anika.knop@ecovis.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel