Autofahrer*innen, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, kann ein verminderter Versicherungsschutz drohen. „Auf glatter Fahrbahn mit Sommerreifen zu fahren, kann im Schadenfall teuer werden. Sowohl Kasko- als auch Kfz-Haftpflichtversicherer prüfen, ob der Schaden durch die ungeeignete Bereifung herbeigeführt wurde“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Der Versicherer übernimmt unter Umständen nicht den kompletten Schaden.

„Der Haftpflichtversicherer leistet zwar, wenn man mit falscher Bereifung ein anderes Auto beschädigt, kann die Verursacherin oder den Verursacher aber in Regress nehmen“, sagt Boss. Das bedeutet, dass er Zahlungen zurückverlangt, die er geleistet hat – allerdings nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Man spricht hier von einer Obliegenheitsverletzung.

Noch glimpflicher kommen Kfz-Halter*innen bei der Kaskoversicherung davon – vorausgesetzt, sie achten bei Abschluss eines Kaskoschutzes darauf, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann kürzt er auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht. Allerdings kommt dieser Ratschlag keinem Freifahrtschein für die falsche Bereifung gleich. Schließlich sind Winterreifen sowohl für die eigene als auch für die Sicherheit anderer von hoher Relevanz.

Kein Stichtag für Winterreifen

Ein Problem, vor dem deutsche Autofahrer*innen stehen: In Deutschland gibt es keinen verbindlichen Starttermin für Winterreifen. Stattdessen sind Autohalter*innen allgemeiner verpflichtet, die Bereifung den Witterungsverhältnissen situativ anzupassen. Zu diesen zählen unter anderem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Es gibt sogar Fahrzeuge, die keine Winterreifen aufziehen müssen. Dazu gehören unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder oder Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.

Aufs Alpine-Symbol achten

Als geeignete Winterreifen kommen seit 2018 ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) infrage. Ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung gelten nicht mehr als wintertauglich, dürfen jedoch in einer Übergangsfrist bis September 2024 aufgezogen werden. Auch wer mit Ganzjahresreifen unterwegs ist, ist auf der sicheren Seite. Denn sie gelten rechtlich als Winterreifen. Allerdings nur, solange sie mit dem Alpine-Symbol (oder bis 09/24 die M+S-Kennzeichnung) ausgewiesen sind. Sind die Symbole nicht vorhanden, gelten die Reifen als Sommerreifen.

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