„Im Gegensatz zu Kindern und Wintersportlern freuen sich Hausbesitzer und Hausverwaltungen meist wenig über die weiße Pracht auf dem Dach“, weiß Norbert Hain vom Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen in Weilburg.

Je nach Schneemenge drohen Dachlawinen. Entsprechend der regionalen Bauordnung können zwar Schneefangeinrichtungen – meist über dem Verkehrsbereich wie Straßen, Fußwege und Hauszugänge – vorgeschrieben sein. Jedoch kann ein häufiger Temperaturwechsel um den Gefrierpunkt unterhalb des Schneefangs zu Eisbildung führen. Norbert Hain: „Grundsätzlich sind Hausbesitzer bzw. die Hausverwaltung für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.“ In besonders schneereichen Regionen genügt dann allein das Aufstellen von Warnhinweisen nicht. „Übrigens gehört zu dieser Verkehrssicherungspflicht auch die regelmäßige Überprüfung der Schneefangeinrichtung“, so der Hinweis des Dach-Experten. „Dies kann im Rahmen der ohnehin empfohlenen Dachwartung von Dachdecker-Fachbetrieben erledigt werden.“

Ein weiteres „Schneeproblem“ tritt bei größeren Schneemengen am Dachfenster auf. Hier ist beim Öffnen Vorsicht geboten, damit dadurch keine Dachlawine – nach innen oder außen – ausgelöst wird. Dringend abzuraten ist den Bewohnern von Dachgeschossen, hier mit Schaufel und Besen zu versuchen, die Flächen rund um die Dachfenster schneefrei zu räumen. Das wäre allenfalls eine Aufgabe für den Dachdecker-Fachbetrieb vor Ort, der dabei auf die unbedingt notwendige Sicherung achtet.

Gleiches gilt auch, wenn es Bedenken wegen der Schneelast gibt. Nach dem Fachregelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks ist Deutschland in verschiedene Schneelastzonen aufgeteilt. Die Dachunterkonstruktion muss dabei zwingend der erforderlichen Schneelast nach DIN EN 1991-1-3 standhalten. Dennoch kann es durch große Schneemengen und nassen Schnee zu grenzwertigen Belastungen kommen. So wiegt schon eine 20 cm trockene Neuschneedecke 10 – 20 kg je m2 Dachfläche. Bei nassem Altschnee kann bei gleicher Schneehöhe die Belastung je m2 auf 60 – 100 kg ansteigen. Dann kann es erforderlich werden, das Dach von der Schneelast befreien zu lassen. Auch hier ist der Dachdeckerbetrieb der kompetente Ansprechpartner. „Zu groß ist für Laien die Gefahr, des Absturzes oder Durchsturzes durch schneebedeckte Dachfenster – gerade auch bei Flachdächern“ warnt Hain. 

Die Bedenken vieler Hausbesitzer, ihre Solaranlage könnte im Winter den Betrieb komplett einstellen, wenn sie schneebedeckt ist, sind oft unnötig. Selbst bei einer durchgehenden Schneelage auf den Modulen arbeiten diese weiter und produzieren Strom – wenn auch in geringerem Maße. Dennoch ist der Verzicht auf einen Teil des Ertrags einer PV-Anlage an den wenigen schneereichen Tagen immer noch vertretbarer als der Versuch, die PV-Anlage auf eigene Faust vom Schnee zu befreien. Die Gefahr für Leib und Leben ist weitaus größer als der Energiegewinn.

Idealerweise ist der Dachdecker-Innungsbetrieb, der mit der regelmäßigen Dachwartung beauftragt wird, natürlich auch der beste Ansprechpartner für „Schnee-Einsätze“, falls sie tatsächlich unumgänglich sind. Adressen solcher Betriebe gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und unter www.hessendach.de

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Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 18 angeschlossenen hessischen Dachdecker-Innungen. Sitz des Verbandes ist in Weilburg.

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