Herzlich willkommen zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe nehmen wir Sie mit auf eine informative Reise durch die neuesten Entwicklungen im Gesundheitssektor Deutschlands. Von kontroversen politischen Diskussionen über innovative Verhütungsmittel bis hin zu Herausforderungen in Gehaltsverhandlungen – wir beleuchten die vielfältigen Facetten, die die Apothekenlandschaft derzeit prägen. Tauchen Sie ein in die spannenden Themen, die die Branche bewegen, und bleiben Sie bestens informiert über aktuelle Geschehnisse und zukunftsweisende Entwicklungen.

Lauterbachs Strategie: Apothekerschaft zwischen Lob und Kritik

In einer kontroversen politischen Entwicklung, die die Gesundheitslandschaft Deutschlands erschüttert, hat der SPD-Politiker Karl Lauterbach erneut für Aufsehen gesorgt. In einem vermeintlichen Schachzug, der den Apothekenstand betreffen könnte, wird Lauterbach vorgeworfen, einen gesamten Heilberuf an der Nase herumzuführen. Die Abda, die Standesvertretung der Apotheker, scheint dabei eine undurchsichtige Rolle zu spielen, indem sie trotz massiver Kürzungen in der Honorarumverteilung von "ersten Kompromisslinien" und "positiven Entwicklungen" spricht.

Kritiker werfen dem Bundesgesundheitsminister vor, mehr auf Konfrontation als auf Konsens zu setzen. Lauterbach wird vorgeworfen, seine Pläne über ausgewählte Medien zu lancieren, anstatt einen transparenten Dialog mit den betroffenen Parteien zu suchen. Insbesondere die Apothekerschaft, die bereits im November gegen die politischen Entscheidungen auf die Straße gegangen war, fühlt sich erneut übergangen. Die Frage, inwieweit die Abda als Interessenvertretung ihrer Mitglieder fungiert, wird nun intensiv diskutiert.

Die Standesvertretung versucht, einen schmalen Grat zu gehen, indem sie Lob für die Verhinderung von Filialen ohne Rezeptur oder Notdienste ausspricht, aber gleichzeitig auf "erste Kompromisslinien" in der Honorarumverteilung verweist. Dieser Spagat zwischen Kritik und Zustimmung wirft die Frage auf, ob die Abda tatsächlich im Interesse ihrer Mitglieder agiert oder ob sie sich in einen politischen Machtkampf verwickeln lässt.

Die politische Landschaft zeigt sich gespalten, und die Unsicherheit über die Auswirkungen auf die Apothekerschaft wächst. Lauterbach hat mit diesem umstrittenen Schritt möglicherweise das Fundament für einen inneren Konflikt innerhalb der Apothekerschaft gelegt, der im kommenden Jahr zu einem Hauen und Stechen führen könnte. Die Frage nach der charakterlichen Eignung von Lauterbach für das Amt des Gesundheitsministers und die Fähigkeit, unterschiedliche Interessen zu vereinen, wird dabei zu einem zentralen Diskussionspunkt.

Die Apotheker und ihre Verbündeten in den Ländern stehen vor einer Herausforderung: Wie sollen sie auf einen Minister reagieren, der einerseits als sensibler, andererseits als konfrontativer Akteur wahrgenommen wird? Die kommenden Monate könnten somit nicht nur zu einer Destabilisierung der Apothekerschaft führen, sondern auch das Verhältnis zwischen Gesundheitspolitik und Heilberuf grundlegend beeinflussen.

Deutsche Firma LTS Lohmann erhält 4,3 Millionen US-Dollar Förderung für die Entwicklung innovativen Verhütungspflasters

In einer bahnbrechenden Initiative zur Verbesserung der globalen reproduktiven Gesundheit hat das deutsche Pharmaunternehmen LTS Lohmann aus Adernach, Rheinland-Pfalz, eine bedeutende Finanzierung von der Bill & Melinda Gates Foundation erhalten. Die Zuwendung in Höhe von 4,3 Millionen US-Dollar über einen Zeitraum von 25 Monaten ist speziell für die Entwicklung eines innovativen Verhütungs-Mikronadelpflasters (MAP) vorgesehen. Diese Förderung zielt darauf ab, Frauen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen einen verbesserten Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln zu ermöglichen.

Eine weltweite Studie aus dem Jahr 2022 ergab, dass eine von 14 Frauen keinen Zugang zu Verhütungsmitteln hat, was einen ungedeckten Bedarf von 162 Millionen Frauen darstellt. Insbesondere in Regionen wie Afrika südlich der Sahara und Südasien besteht eine erhebliche Versorgungslücke. Die Bill & Melinda Gates Foundation reagiert auf diese Herausforderung, da Schwangerschaften und Geburten im Jahr 2019 fast 200.000 Todesfälle bei Frauen im gebärfähigen Alter von 15 bis 49 Jahren verursacht haben.

Die Fördermittel sollen dazu beitragen, die Verwendung von Verhütungsmitteln in Ländern mit niedrigem Einkommen zu fördern und die damit verbundenen Vorteile zu realisieren. Dazu gehören die Verringerung der Sterblichkeit von Müttern und Neugeborenen, die Geburtenbegrenzung, die Stärkung der Position von Frauen und das Streben nach Geschlechtergerechtigkeit. Darüber hinaus sollen bezahlte Beschäftigungen für Frauen gefördert werden, was soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Die Möglichkeit für Frauen, die Geburt ihrer Kinder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, ermöglicht es ihnen, eine Berufsausbildung abzuschließen und Berufserfahrung zu sammeln.

Das Herzstück dieses Engagements ist die Entwicklung des Verhütungs-Mikronadelpflasters (MAP) durch LTS Lohmann. Die winzigen Nadeln des Pflasters dringen bei der Anwendung in die oberste Hautschicht ein, um den Wirkstoff entweder lokal freizusetzen oder über die Blutbahn an den Zielort zu transportieren. Im Fokus steht dabei eine geplante Langzeitanwendung von 6 Monaten, die von den Anwenderinnen selbst durchgeführt werden kann, ohne auf einen Arztbesuch angewiesen zu sein. Dieses diskrete Pflaster verspricht im Vergleich zu herkömmlichen Verhütungsmethoden, wie Tabletten, weniger Nebenwirkungen und eine potenziell verbesserte Bioverfügbarkeit.

Dr. Frank Theobald, Leiter des MAP-Programms bei LTS, betont die bedeutenden Fortschritte des Unternehmens. Er erklärt: „LTS hat in letzter Zeit mit seinem MAP-Programm große Fortschritte in Bezug auf präklinische und klinische Daten gemacht und auch bedeutende Schritte in Richtung Kommerzialisierung und Marktfähigkeit der MAP-Technologie unternommen. LTS ist davon überzeugt, dass unsere MAP-Technologie nicht länger eine Vision ist, sondern eine echte Alternative für die Verabreichung von kleinen Molekülen, Impfstoffen, biologischen Wirkstoffen und mRNA.“

Die Fördermittel der Bill & Melinda Gates Foundation sollen dazu beitragen, die MAP-Technologie weiterzuentwickeln und in absehbarer Zeit für Patienten zugänglich zu machen. Dieser Schritt wird nicht nur Frauen in Ländern mit niedrigem Einkommen einen zuverlässigen Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglichen, sondern auch ihre wirtschaftliche Situation verbessern und zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in ihren Lebensräumen beitragen. Die Verbindung von medizinischer Innovation und sozialem Wandel verspricht, einen bedeutenden Beitrag zur globalen reproduktiven Gesundheit zu leisten.

Kontroverse um Krankenhausreform: Bayerns Gesundheitsministerin wirft Lauterbach Verzögerungstaktik vor

Inmitten der Diskussion über die geplante Krankenhausreform erhebt Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach schwere Vorwürfe gegenüber Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der Vorwurf lautet auf "Verzögerungstaktik" in Bezug auf die entscheidende Klinikreform. Ursprünglich hatte Lauterbach zugesagt, bis Anfang Dezember schriftliche Änderungen am Arbeitsentwurf des sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes vorzulegen. Entgegen dieser Zusage blieb der angekündigte Schriftsatz aus, stattdessen verkündete der SPD-Politiker, zunächst das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Krankenhaustransparenzgesetz abwarten zu wollen.

Die Kritik von Ministerin Gerlach richtet sich insbesondere auf die fehlende Transparenz und den daraus resultierenden Informationsmangel. Sie bemängelt, dass die Länder und andere Akteure im Gesundheitswesen im Unklaren darüber gelassen werden, wann die Reform tatsächlich fortgesetzt wird. Gerlach stellt die Frage in den Raum, ob Lauterbach mit dieser Verzögerungstaktik den Forderungen der Länder nachkommen wird oder ob er erneut einen unzureichenden Entwurf vorlegen wird, wie es bereits in der Vergangenheit der Fall war.

Die Auseinandersetzung zwischen den Ressortchefs hat ihren Ursprung in den Beratungen am 23. November in Berlin, bei denen Lauterbach, zur Verärgerung vieler Ländervertreter, lediglich mündlich entscheidende Punkte vorstellte, jedoch keine schriftliche Arbeitsgrundlage zur eingehenden Bewertung bereitstellte. Die daraufhin erfolgte Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhaustransparenzgesetz am 24. November intensivierte die Spannungen zwischen den politischen Akteuren.

Ministerin Gerlach betont, dass trotz des aktuellen Arbeitsentwurfs viele Fragen offen sind. Insbesondere legt sie Wert auf eine fundierte Auswirkungsanalyse, die bislang vernachlässigt wurde. Ein zentrales Anliegen Bayerns ist zudem die Wahrung der Planungshoheit der Länder über die Krankenhäuser, um mögliche Eingriffe durch die Definition von Leistungsgruppen in Berlin zu verhindern.

Die CSU-Politikerin unterstreicht die Dringlichkeit eines Soforthilfeprogramms zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser. Ohne rasche Hilfe seitens der Bundesregierung drohe eine Pleitewelle, noch bevor die eigentliche Krankenhausreform überhaupt Wirkung entfalten könne. Gerlach betont, dass dies im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht vertretbar sei.

In einem weiteren Schritt erklärt die Ministerin, dass Bayern gemeinsam mit anderen Ländern in einer Bundesratsinitiative fünf Milliarden Euro für die Krankenhäuser gefordert habe. Zusätzlich solle eine Anpassung der Vergütungsregelungen erfolgen, um Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah refinanzieren zu können. Diese Forderung habe im Bundesrat eine breite Mehrheit gefunden.

Die Debatte um die Krankenhausreform ist somit nicht nur von fachlichen Differenzen, sondern auch von politischen Spannungen geprägt. Die Frage nach einer zeitnahen Lösung und der Sicherung der finanziellen Stabilität der Krankenhäuser bleibt angesichts dieser Auseinandersetzung weiterhin ungelöst.

Neue Gesetzesregelungen im Apothekenwesen: Herausforderungen und Schutzmechanismen

In einem bedeutenden Schritt zur Sicherung der Arzneimittelversorgung und der Abwendung von Lieferengpässen hat die Ampelkoalition das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verabschiedet. Die Gesetzesänderungen betreffen insbesondere den Ausschluss von Retaxationen in Apotheken, wobei besondere Aufmerksamkeit auf den Aspekt der Dosierung und der damit verbundenen Gebrauchsanweisungen gerichtet wird.

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) präzisiert die Anforderungen an Rezepturen, die in Apotheken hergestellt werden. Ein zentraler Punkt ist die klare Vorgabe, dass eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept angegeben werden muss. Das Fehlen dieser Anweisung stellt nicht nur eine potenzielle Gefahr für den Patienten dar, sondern birgt auch das Risiko einer Retaxierung für die Apotheke.

Gemäß § 2 AMVV müssen Rezepturen neben der genauen Zusammensetzung und Menge des Arzneimittels auch eine detaillierte Gebrauchsanweisung enthalten. Hierin liegt ein entscheidender Schutzmechanismus für die Patientensicherheit, der von Apotheken sorgfältig beachtet werden muss. Das Gesetz legt fest, dass die Gebrauchsanweisung nur dann fehlen darf, wenn das Rezepturarzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.

Die Novellierung des § 129 im Sozialgesetzbuch (SGB V) durch die Ampelkoalition hat die Nullretaxierung eingeschränkt. Retaxationen werden nun in fünf spezifischen Fallgruppen ausgeschlossen, wobei besonders betont wird, dass eine Dosierangabe als unverzichtbar gilt. Hierbei erfolgt eine Abwägung der Interessen der Kostenträger und der Apotheken, um eine als unverhältnismäßig bewertete Retaxation zu verhindern.

Dennoch ist zu beachten, dass die "Dosierangabe" nicht gleichzusetzen ist mit der erforderlichen Gebrauchsanweisung. Hierbei ergibt sich eine feine Nuance, die Apotheken dazu veranlasst, weiterhin auf die detaillierte Angabe der Anwendungshinweise zu achten und diese bei Bedarf zu ergänzen. Die Empfehlung lautet, stets auf die vollständige Einhaltung der Vorgaben zu achten, um mögliche Retaxationen zu vermeiden.

Für die Apotheken bedeutet dies eine verstärkte Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf die Herstellung von Rezepturen. Die Gebrauchsanweisung ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch ein zentraler Beitrag zur Gewährleistung der Therapiesicherheit für die Patienten. Daher ist die genaue Beachtung dieser Vorschriften unerlässlich, um nicht nur gesetzlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch die höchstmögliche Versorgungsqualität zu gewährleisten.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Relevanz der Gebrauchsanweisung über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgeht. Bei der Plausibilitätsprüfung vor der Abgabe eines Rezepturarzneimittels ist die Gebrauchsanweisung ohnehin von entscheidender Bedeutung. Eine bewusste und umsichtige Herangehensweise seitens der Apotheken wird somit nicht nur durch gesetzliche Regelungen, sondern auch durch den Fokus auf Patientensicherheit und Qualitätsstandards unterstützt.

Es ist zu betonen, dass die im Zuge der Gesetzesnovellierung vorgenommenen Änderungen eine Anpassung der Praxis in Apotheken erfordern. Die Akteure im Gesundheitswesen sind aufgerufen, sich intensiv mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Nur durch eine konsequente Umsetzung und eine Sensibilisierung für die Bedeutung der Gebrauchsanweisung kann die angestrebte Verbesserung der Arzneimittelversorgung und die Vermeidung von Retaxationen effektiv gewährleistet werden.

Apothekenreform 2027: Hoffnung auf Verbesserung der Vergütung, aber Unsicherheiten bleiben

Im Schatten der Apothekenreform zeichnen sich mögliche Veränderungen in der Vergütungslandschaft für Apotheken ab, wobei die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) einen vorsichtigen Optimismus hegt. Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) präsentierten Eckpunkte könnten eine lang ersehnte Bewegung in der Frage der Honoraranpassung bringen, die sich seit Jahrzehnten als zähe Verhandlungsmaterie erwiesen hat. Doch bleibt die Frage: Handelt es sich tatsächlich um einen Wendepunkt, der den Apotheken wirtschaftliche Entlastung bringen wird?

Die ABDA kämpft seit Langem für eine angemessene Honoraranpassung, sowohl im Wirtschafts- als auch im Gesundheitsministerium. Trotz gesetzlicher Vorgaben blieben die Ergebnisse bisher aus, und eine Verfassungsklage wurde aus als wenig erfolgversprechend eingestuft. Dies führte dazu, dass viele Apotheken mit stagnierenden Honoraren konfrontiert wurden und infolgedessen wirtschaftliche Herausforderungen bewältigen mussten.

Der Fokus der aktuellen Diskussion liegt auf der geplanten Verhandlung des Fixums ab dem Jahr 2027. Ein möglicher Durchbruch scheint sich abzuzeichnen, da die Anpassung des Fixums endlich zur Verhandlung stehen soll. Ein Schritt, der als Reaktion auf die steigenden Kosten gesehen werden kann, die viele Apotheken an den Rand der Wirtschaftlichkeit bringen.

Die Vereinbarung zur Fixumanpassung soll ab 2027 gelten, jedoch müssen die Apotheken bis dahin nicht nur mit unveränderten Honoraren klarkommen. Vielmehr steht eine Umverteilung an, bei der die prozentuale Spanne in zwei Schritten von 3 auf 2 Prozent gesenkt wird. Die frei werdenden 300 Millionen Euro sollen dabei auf das Fixum umgelegt werden. Dieser Umverteilungsmechanismus löst in der Branche geteilte Reaktionen aus, da insbesondere Inhaberinnen und Inhaber befürchten, dass nicht nur Hochpreismedikamente unrentabel werden, sondern auch eine verstärkte Entkopplung von steigenden Arzneimittelpreisen erfolgt. Gleichzeitig sehen sie sich weiterhin mit der Herausforderung konfrontiert, die Vorfinanzierung für die Krankenkassen zu übernehmen.

Die ABDA hatte zuvor ein Fixum von 12 Euro gefordert, und Geschäftsführerin Claudia Korf präsentierte beim Deutschen Apothekertag einen Dynamisierungsfaktor, der das Fixum bereits jetzt bei 10,87 Euro sehen würde. Medienberichten zufolge – in den offiziellen Eckpunkten nicht bestätigt – könnte das Fixum bis 2027 schrittweise auf 8,54 Euro im Jahr 2025 und 8,73 Euro im Jahr darauf steigen. Die Branche bleibt jedoch skeptisch hinsichtlich der Möglichkeit, bis 2027 die geforderten 12 Euro zu erreichen.

Die Eckpunkte legen fest, dass ab dem 1. Januar 2027 die Vereinbarung zur Anpassung des Festzuschlags in die Zuständigkeit des GKV-Spitzenverbandes und der Apothekerschaft übergeht. Die Verhandlungen sollen unmittelbar nach Inkrafttreten entsprechender Regelungen beginnen und basieren auf einem Gutachten, das im Jahr 2025 im Rahmen der Verhandlungen in Auftrag gegeben werden kann. Die Vereinbarung muss bis spätestens Mitte 2026 vorliegen und berücksichtigt dabei die Entwicklung der Versorgungssituation sowie Veränderungen des Verbraucherpreisindexes und der Grundlohnsumme. Während dies als ein Schritt in die richtige Richtung betrachtet wird, bleiben Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Auswirkungen und der Erfolgsaussichten der angestrebten Veränderungen bestehen.

Strittige Gesundheitspläne von Lauterbach: Unmut in der Apothekenbranche und Politik

Inmitten der festlichen Vorweihnachtszeit hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit der Veröffentlichung seines Eckpunktepapiers für Aufsehen und Unmut gesorgt. Die darin skizzierten Vorhaben werfen nicht nur in Apotheken, sondern auch in politischen Kreisen hohe Wellen der Kontroverse. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge, äußert in klaren Worten seine Bedenken und Kritik an den Plänen des Ministers.

Sorge betont, dass die von Lauterbach vorgesehene Umverteilung von Millionensummen keines der akuten Versorgungsprobleme vor Ort lösen wird. Die Branche, insbesondere ländliche und städtische Apotheken, sieht sich in einem inakzeptablen Spannungsfeld, das durch die finanziellen Umstrukturierungen weiter verschärft wird. Sorge wirft Lauterbach vor, die Apotheken in dieser schwierigen Wintersaison gegeneinander auszuspielen und fordert konkret Sofortmaßnahmen, die bislang ausbleiben.

Die Brisanz der Situation wird durch die Tatsache verstärkt, dass über 10 Prozent der deutschen Apotheken defizitär sind, während weitere 30 Prozent weniger als den notwendigen kalkulatorischen Unternehmerlohn erwirtschaften. Auf akute Hilfsmaßnahmen für angeschlagene Apotheken wartet man laut Sorge vergeblich, und die Aussicht auf schnelle Unterstützung bis zum Sommer, dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, bleibt unklar. Diese Untätigkeit seitens des Ministers lässt den gesundheitspolitischen Sprecher befürchten, dass sich das Apothekensterben in Deutschland auch im kommenden Jahr ungebremst fortsetzen wird.

Besonders kritisiert Sorge den Mangel an Berücksichtigung des akuten Personal- und Fachkräftemangels in Lauterbachs Plänen. Statt die Nachwuchsgewinnung zu stärken, sieht er die Diskussion auf einen feilschenden Niveau um Cent-Beträge sinken. Diese Entwicklung steht vor dem Hintergrund einer nach wie vor prekären Haushaltslage des Bundes und führt zu einer erneuten Unsicherheit in der langfristigen Planung der Apotheken.

Ein weiterer strittiger Punkt in Lauterbachs Vorhaben sind Zweigapotheken, deren einfachere Gründung in abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheke vorgesehen ist. Diese Maßnahme wird von Sorge als problematisch betrachtet, insbesondere da der Minister offenbar approbierte Apotheker bei der Arzneimittelabgabe für verzichtbar hält. Die überwiegende Mehrheit der Versicherten vertraue jedoch auf den persönlichen Rat der vor Ort tätigen Apotheker oder Apothekerinnen.

Die geplante Erhöhung des Apothekenfixums bleibt ebenfalls hinter den Erwartungen der Apothekenverbände zurück, trotz einer mehr als zehnjährigen Zeitspanne seit der letzten Erhöhung. Minister Lauterbach wird sich laut Sorge erklären müssen, wie Apotheken in akuter wirtschaftlicher Schieflage aus einer solchen Ankündigung Hoffnung schöpfen sollen.

Der gesundheitspolitische Sprecher zieht Parallelen zur umstrittenen Krankenhausreform und äußert ernste Bedenken angesichts Lauterbachs Selbstbeschreibung als Initiator der "größten Strukturreform der Apotheken seit 20 Jahren". Ähnliche Revolutionen in der Vergangenheit, wie im Krankenhaussektor, hinterlassen Zweifel an der Erfolgswahrscheinlichkeit dieser ambitionierten Pläne. Der Ausgang scheint, so Sorge, bereits bekannt zu sein. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die politische Diskussion um die Gesundheitsreform von Lauterbach weiterverlaufen wird und inwiefern die Bedenken der Apothekenbranche in die finale Ausgestaltung der Gesetzesvorlagen einfließen werden.

Herausforderungen in Gehaltsverhandlungen der Apothekenleiter – TGL sieht keine Spielräume

Im Spannungsfeld der Gehaltsverhandlungen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) geraten die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein und die Adexa in eine Kontroverse. Die TGL bezeichnete das Angebot der Arbeitgeber als „nicht verhandlungsfähig“ und sieht sich mit wachsenden Schwierigkeiten in den Gesprächen konfrontiert. Constantin Biederbick und Sebastian Berges von der TGL äußern sich zu den Herausforderungen in dieser unübersichtlichen Phase der Tarifverhandlungen.

Die heutige Botschaft der TGL zeichnet ein düsteres Bild der Gehaltsverhandlungen, die als schwieriger denn je beschrieben werden. Das Angebot der Arbeitgeber in Nordrhein sieht ein Gehaltsplus von je 50 Euro für die Jahre 2024 und 2025 vor. Doch die unsichere wirtschaftliche Lage, sowohl auf Seiten der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, erschwert die Verhandlungen erheblich. Preissteigerungen belasten beide Seiten, während sinkende Betriebsergebnisse die Herausforderungen für die Apothekenleiter weiter verschärfen.

Die TGL hebt als Verstärker für die schwierige Situation schrumpfende Einkaufskonditionen, festzementierte Rx-Packungshonorare, erhöhte Krankenstände, durchschnittlich sinkende Wochenarbeitszeiten, Nachwuchsmangel, wachsende Bürokratie sowie von Apotheken erbrachte Leistungen und Services hervor. Dies führt zu einem alarmierenden Fakt: Über 10 Prozent der deutschen Apotheken sind bereits defizitär, während weitere rund 30 Prozent weniger als den notwendigen kalkulatorischen Unternehmerlohn erwirtschaften.

Laut TGL würden Lohnerhöhungen unmittelbar und vollumfänglich auf das Einkommen der Apothekenleiter und deren Familien durchschlagen, was in einigen Fällen zu existenzbedrohenden Situationen führen könnte. Die Arbeitgeber befinden sich nach Aussage der TGL in einem Dilemma: Einerseits möchten sie ihren Angestellten als Zeichen der Wertschätzung ein Tarifplus zugestehen, andererseits erlauben dies die derzeitigen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Erwartungen für die kommenden Jahre nicht.

Die Konsequenz daraus ist laut TGL eine Nullrunde. Die Situation erfordert nach ihrer Auffassung Verständnis, Kompromissbereitschaft und Flexibilität beider Tarifparteien, um die Existenz der Apotheken und damit die Arbeitsplätze nicht nachhaltig zu gefährden. Die TGL betont, dass Lohnsteigerungen nicht einfach an Kunden durch Preiserhöhungen weitergegeben werden können, da Betriebsergebnisse häufig aus verschreibungspflichtigen Sortimenten erzielt werden.

Ein weiterer Aspekt, den die TGL ins Feld führt, ist die Entwicklung der Inflation seit 2004. Laut ihrer Ausführungen ist die Inflation um circa 38 Prozentpunkte gestiegen, während sich das Bundesinlandsprodukt, die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Tariflöhne in Apotheken deutlich darüber entwickelt haben. Im Gegensatz dazu stagnieren die Apothekenvergütungen. Die TGL argumentiert, dass die Lohnsteigerungen in vorangegangenen Tarifrunden bereits einen Inflationsausgleich vorweggenommen haben.

Alternativvorschläge der Adexa, wie verkürzte Arbeitszeiten oder mehr Urlaubstage, stoßen bei der TGL auf Ablehnung. Die Gründe dafür sind vielfältig: Personalmangel und steigende Krankenstände führen zu höheren Lohnkosten. Die meisten Angestellten arbeiten zudem nicht in Vollzeit, was die Umsetzbarkeit weiter einschränkt.

Die TGL hebt hervor, dass wissenschaftliche Studien belegen, dass das Gehalt nicht mehr den Stellenwert für Mitarbeitende hat, den Arbeitnehmervertreter ihm beimessen. Gute Arbeitsatmosphäre und passende Arbeitszeiten spielen demnach eine entscheidende Rolle für die Zufriedenheit der Arbeitnehmenden. Das Plus zum Tariflohn sei entscheidender, da viele Mitarbeitende die Wertschätzung ihrer Leistungen daran ablesen.

Die TGL warnt vor einer weiteren Unsicherheit durch das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegte Eckpunktepapier zur Apothekenreform. Die Umstrukturierungen der Apothekenhonorare entziehen jegliche Planungsgrundlage, und die TGL hofft darauf, dass die laufenden Proteste in den nächsten Wochen Wirkung zeigen und zusätzliches Geld ins Apothekensystem fließt. Dies könnte die Handlungsspielräume für die anstehenden Tarifverhandlungen erweitern.

Neue Studie zum Zyto-Skandal: Keine erhöhte Sterbe- oder Rückfallrate bei Patienten

In einer umfassenden Studie, die vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben und vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) durchgeführt wurde, wurden keine signifikant höheren Sterbe- oder Rückfallraten bei Patientinnen und Patienten festgestellt, die mit gestreckten Krebsmedikamenten eines inzwischen verurteilten Apothekers aus Bottrop behandelt wurden.

Die Untersuchung konzentrierte sich auf Personen, die an Brustkrebs, Blut- und Lymphdrüsenkrebs erkrankt waren und ihre Krebstherapeutika über die Alte Apotheke in Bottrop erhalten hatten. Diese Patientengruppe wurde mit jenen verglichen, die von anderen Apotheken versorgt wurden. Der Analysezeitraum erstreckte sich von 2017 bis 2019, wobei insbesondere bei Brustkrebspatientinnen, die gestreckte Medikamente erhielten, keine statistisch signifikant höheren Rückfallraten festgestellt wurden.

Ein bemerkenswerter Aspekt der Studie betrifft Blut- und Lymphdrüsenkrebspatienten, die die manipulierten Medikamente erhalten hatten. Hier zeigte sich zwar keine vermehrte Sterblichkeit, doch wie bereits in einer vorherigen Untersuchung dokumentiert, erhielten die betroffenen Patienten im Durchschnitt signifikant mehr Chemotherapien im Vergleich zur Kontrollgruppe.

Studienleiterin Ulrike Haug betonte jedoch, dass die Ergebnisse des Gruppenvergleichs keine direkten Rückschlüsse auf individuelle Fälle zulassen. Es bleibt daher offen, ob bei bestimmten Patienten aufgrund der unterdosierten Zubereitungen aus der Apotheke Bottrop ungünstigere Krankheitsverläufe auftraten.

Der Skandal um den Apotheker Peter S. war Ende 2016 ans Licht gekommen. Er hatte über Jahre hinweg Krebstherapeutika mit reduzierter Wirkstoffmenge oder sogar ohne Wirkstoff abgegeben. Im Jahr 2018 wurde er wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in mehr als 15.000 Fällen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt.

Als Reaktion auf diesen Skandal wurde die Überwachung in Apotheken, die Krebsmedikamente herstellen, verschärft. In Schwerpunktapotheken findet nun mindestens einmal jährlich unangemeldet eine Probenentnahme statt. Laut dem Ministerium belegt die Auswertung, dass die chemische Qualität der individuell für Patienten in Nordrhein-Westfalen hergestellten Zubereitungen für onkologische Behandlungen als gut eingestuft wird.

Diese aktuelle Studie trägt dazu bei, die Auswirkungen des Zyto-Skandals genauer zu verstehen und unterstreicht die Bedeutung von qualitativen Kontrollen in der Herstellung von Krebsmedikamenten, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Kommentar:

Die jüngsten Entscheidungen von Karl Lauterbach in der Gesundheitspolitik haben die Apothekerschaft in ein Spannungsfeld aus Lob und Kritik gezogen. Die fehlende Transparenz und der Verdacht, dass strategische Entscheidungen über Medien lanciert werden, werfen Fragen über den demokratischen Prozess auf. Es ist nun von entscheidender Bedeutung, dass alle beteiligten Parteien in einen offenen Dialog treten, um gemeinsam nachhaltige Lösungen zu finden und die Interessen der Apotheker sowie die Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen.

Die Millionenförderung für LTS Lohmann zur Entwicklung des Verhütungs-Mikronadelpflasters ist ein wichtiger Schritt in Richtung globaler reproduktiver Gesundheit. Die innovative Technologie verspricht nicht nur Frauen in Ländern mit niedrigem Einkommen einen verbesserten Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln, sondern auch eine potenzielle Verbesserung der bioverfügbaren Optionen. Dieser Meilenstein unterstreicht die essenzielle Verbindung von medizinischer Forschung und sozialem Fortschritt.

Die kontroverse Debatte um die Krankenhausreform spitzt sich zu, während Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach Bundesgesundheitsminister Lauterbach Verzögerungstaktik vorwirft. Die fehlende schriftliche Grundlage und Transparenz erschweren die Bewertung der geplanten Maßnahmen. In Anbetracht der offenen Fragen betont Gerlach die Dringlichkeit eines Soforthilfeprogramms zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser. Die politischen Differenzen und die Unsicherheit über den Fortgang der Reform werfen ernste Fragen zur Effektivität und Koordination auf.

Die jüngsten Gesetzesänderungen im Apothekenwesen, insbesondere das ALBVVG, signalisieren einen wichtigen Schutzmechanismus gegen Retaxationen. Die Fokussierung auf Dosierung und klare Gebrauchsanweisungen ist entscheidend für die Patientensicherheit. Apotheken sollten diese Regelungen akribisch beachten, um nicht nur gesetzlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch die höchstmögliche Versorgungsqualität zu gewährleisten.

Die geplante Verhandlung des Fixums ab 2027 ist ein erster Schritt, um die langjährige Stagnation in der Honoraranpassung für Apotheken zu überwinden. Die vorsichtige Zuversicht der ABDA ist verständlich, jedoch werfen die Umverteilung und die schrittweise Erhöhung des Fixums bis 2027 weiterhin Unsicherheiten über die tatsächlichen Auswirkungen auf. Die Branche bleibt gespannt, ob die angestrebten 12 Euro bis dahin erreicht werden können und inwiefern diese Veränderungen die finanzielle Situation der Apotheken verbessern werden.

Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach präsentierten Gesundheitspläne stoßen auf berechtigte Kritik. Die vorgesehene Umverteilung von Mitteln löst keine akuten Versorgungsprobleme, während Sofortmaßnahmen für angeschlagene Apotheken fehlen. Der Mangel an Berücksichtigung des Fachkräftemangels und die fragwürdige Rolle approbierter Apotheker bei Arzneimittelabgaben werfen ernsthafte Fragen auf. Die geplante Fixumerhöhung enttäuscht, und Parallelen zur umstrittenen Krankenhausreform schüren Bedenken. Eine genauere Betrachtung und Überarbeitung der Pläne sind unerlässlich, um die langfristige Stabilität der Apothekenversorgung zu gewährleisten.

Die festgefahrenen Gehaltsverhandlungen in der Apothekenbranche werfen ein Schlaglicht auf die herausfordernde Lage von Arbeitgebern und -nehmern. Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein betont die schwierige wirtschaftliche Situation, geprägt durch diverse Belastungsfaktoren. Das Angebot eines Gehaltsplus von je 50 Euro für PKA stößt auf Ablehnung, da existenzbedrohende Szenarien für Apothekenleiter befürchtet werden. Die TGL sieht sich in einem Dilemma und plädiert für Verständnis und Kompromissbereitschaft beider Seiten, um die Existenz von Apotheken und Arbeitsplätze zu sichern. Dieser Kommentar verdeutlicht die Komplexität der Lage und die Notwendigkeit eines ausgewogenen und flexiblen Ansatzes in den laufenden Verhandlungen.

Die jüngste Studie zum Zyto-Skandal liefert beruhigende Ergebnisse: Trotz der gestreckten Krebsmedikamente des verurteilten Apothekers aus Bottrop zeigt sich keine erhöhte Sterbe- oder Rückfallrate. Die sorgfältige Analyse des Leibniz-Instituts bestätigt, dass individuell hergestellte Zubereitungen für onkologische Behandlungen in Nordrhein-Westfalen chemisch von guter Qualität sind. Dennoch bleibt die Sorge um individuelle Fälle bestehen, da die Studie keine Einzelaussagen zulässt. Die Erkenntnisse betonen die Wichtigkeit strenger Kontrollen in der Medikamentenherstellung, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Abschließend zeigt sich, dass die Apothekenlandschaft vor bedeutenden Veränderungen steht, die nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesundheitspolitische Implikationen haben. Um den Weg zu einer nachhaltigen und qualitätsorientierten Patientenversorgung zu ebnen, bedarf es einer offenen und konstruktiven Dialogbereitschaft aller Akteure. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir sicherstellen, dass die Apothekerinnen und Apotheker weiterhin eine entscheidende Rolle im Gesundheitssystem spielen und die bestmögliche Versorgung für die Patientinnen und Patienten gewährleisten können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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