Vor diesem Hintergrund werden ebenfalls die EU-rechtlichen und nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und diskutiert. Sind diese Treiber oder Bremser der bestehenden Optionen zur Nutzung von Biokraftstoffen bzw. zukünftigen erneuerbaren Kraftstoffen? Werden im Sinne des Klimaschutzes zielgerichtet Synergien entwickelt oder wird der Klimaschutz im Verkehr zum Dogma einer Förderpolitik, die es zugleich nicht schafft, den erforderlichen Kapazitäts- und Netzausbau für erneuerbaren Strom zu realisieren. Das Zugeständnis an die Energieversorger regional Strommengen infolge Überlastung durch Wärmepumpen und Batterieladung abzuregeln, zeigt auch hier die Grenzen der Physik auf.
Die betroffenen Wirtschaftskreise, Transportunternehmen und Fahrzeughalter finden sich in einem zunehmend komplexeren regulierten Rahmen wieder, wobei insbesondere der zukünftigen CO2-Preisgestaltung eine Schlüsselfunktion zugeschrieben wird. Neben dem zukünftigen EU-weiten Emissionshandel für den Verkehr (ETS 2) werden die Vorgaben für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) oder Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge den Marktzugang für alternative Kraftstoffe und Antriebe entscheidend mitbestimmen. Die überarbeitete Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) setzt umfassend die Vorgaben für die anzupassenden nationalen Regelungen, als Voraussetzung die neuen und ambitionierteren Zielvorgaben der EU-Lastenteilungsverordnung bis 2030 erfüllen zu können. Die RED III eröffnet den Mitgliedstaaten die Wahlfreiheit zwischen energetische oder Treibhausgasminderungsquote. Deutschland geht hier voran. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit einer Treibhausgasminderungs-Quote erfolgreich Anreize für treibhausgaseffiziente Kraftstoffe gesetzt werden, d.h. bei gleicher Menge Biokraftstoff, ein größerer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Die Erfahrungen sind jedoch nicht nur positiv, wie die aktuell unter Betrugsverdacht stehenden Biodieselimporte aus China bestätigen. Die Zertifizierungssysteme sind in den Anforderungskriterien und praktischen Vor-Ort-Kontrolle offensichtlich nachbesserungsbedürftig. Dies muss insbesondere die für Zulassung und Prüfung zuständige EU-Kommission “lernen” und steht hier in der Verantwortung. In diesem unruhigen Marktumfeld wird der Kongress auch internationale Marktperspektiven und Herausforderungen für Produktion und Handel adressieren.
Ein Alleinstellungsmerkmal dieses Fachkongresses ist die Präsentation und Diskussion unterschiedlicher bestehender sowie zukünftiger Erfüllungsoptionen, ergänzend zur Elektrifizierung. Der Fachkongress bietet Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Politik die ideale Plattform für den intensiven fachlichen Austausch und Netzwerkpflege.
Zu dem größten europäischen Fachkongress werden vom 22. bis 23. Januar 2024 im City Cube Berlin erneut mehr als 700 Teilnehmer erwartet. 15 Sessions mit mehr als 60 hochkarätigen Experten bilden den fachlichen Rahmen und sicherlich viele gute Gründe, die wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen sowie Zukunftschancen für die Weiterentwicklung und Innovation erneuerbarer Kraftstoffe zu diskutieren.
Weitere Informationen und das Kongressprogramm unter:
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Anmeldung unter: https://www.kraftstoffe-der-zukunft.com/anmeldung24.
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