Kümmern sich Fluggesellschaften bei Flugausfällen nicht rasch um eine frühestmögliche Ersatzbeförderung, müssen sie dafür zahlen. Sie bräuchten gute Gründe, um Passagiere drei Tage warten zu lassen, wenn es auch schon zwei Tage nach dem annullierten Flug einen Ersatzflug gegeben hätte, erläuterte nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung (Az.: X ZR 123/22).
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