In ihrer gestrigen Sitzung in Kassel blickte die Versammlung der Medienanstalt Hessen auf die Herausforderungen und Erfolge der vergangenen zwölf Monate zurück. Diese waren insbesondere von der Einführung des Hessischen Gesetzes über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG) zum Jahresende 2022 geprägt, welches das seit 34 Jahren im Kern unverändert gebliebene Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz – HPRG) ersetzt hatte.

Durch die Novelle bestand der Bedarf, sich verstärkt den Satzungen der Medienanstalt zu widmen. So wurden zahlreiche Satzungen überarbeitet oder erstmals erlassen. Dies betraf zuletzt – im Rahmen der gestrigen Sitzung – die Satzung der Medienanstalt Hessen über die Festlegung der Verbreitungsgebiete für UKW-Hörfunk (Frequenzsatzung-UKW) sowie die Satzung der Medienanstalt Hessen über zulassungsfreien Rundfunk in Hessen (Hessische Zulassungsfreiheitssatzung – HessZFS). Mit letzterer gehen Vereinfachungen für Rundunkanbieterinnen und -anbieter einher, weshalb sie auch ein gutes Beispiel für den Abbau bürokratischer Hürden ist.

Einen anderen Schwerpunkt stellte die Entscheidung für die Einrichtung von zwei Medienbildungszentren an den bisherigen Standorten des Medienprojektzentrums Offener Kanal (MOK) Rhein-Main in Offenbach und des MOK Kassel dar. Diese Neuausrichtung ist ebenfalls eine Folge der Einführung des HPMG und bedeutet perspektivisch die Möglichkeit einer intensiveren Förderung von Medienkompetenz und Vermittlung von Medienbildung, was Bürgerinnen und Bürgern aller Altersgruppen zugutekommen wird. Dadurch kann das breite medienpädagogische Angebot der Medienanstalt zukünftig weiter ausgebaut werden.

Jörg Steinbach, Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Hessen: „Es freut mich, stellvertretend für die Versammlung für das Jahr 2023 ein positives Fazit ziehen zu können. Dabei spielt die verantwortungsbewusste Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsgrundlagen für die kommenden Jahre eine zentrale Rolle. Durch sie wird die Basis für die Bewältigung der neuen gesetzlichen Aufgaben und der unterschiedlichen aktuellen Herausforderungen der Medienanstalt geschaffen, die uns in den kommenden Jahren weiter beschäftigen werden.“

Im Bereich der Zulassungen konnte die Versammlung mehrere Entscheidungen treffen, die den erfolgreichen Weiterbetrieb hessischer Rundfunkprogramme ermöglichen. Diesbezüglich ist insbesondere der Beschluss hervorzuheben, die Zulassung des Radiosenders „Hit Radio FFH“ um weitere zehn Jahre zu verlängern. Dadurch konnte mit Blick auf das einzige ganztägige hessische Hörfunkvollprogramm eines privaten Senders, das über UKW-Frequenzen verbreitet wird, ein Zeichen für Kontinuität und Stabilität gesetzt werden.

Steinbach weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der privaten Rundfunkanbieterinnen und -anbieter hin: „Gerade in einer Zeit, in der die Finanzierung privater Rundfunkangebote zunehmend schwieriger wird, ist es besonders erfreulich, dass in Hessen auch zukünftig ein vielfältiges Angebot vorhanden sein wird. Dies gilt umso mehr, da die Notwendigkeit unabhängiger journalistischer Arbeit vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher und politischer Krisen und damit verstärkt einhergehender Phänomene wie Desinformationskampagnen weiter zugenommen hat.“

Eine zentrale Veränderung gab es zudem gleich zu Beginn des Jahres: Das Amt des Direktors der Medienanstalt Hessen hat seit dem 1. Januar 2023 der gebürtige Frankfurter Prof. Dr. Murad Erdemir inne. „Der Wechsel in der Führungsposition des Hauses fällt mit einer Reihe grundsätzlicher medienrechtlicher Neuerungen sowie dem stetig voranschreitenden Wandel der bisherigen Medienlandschaft zusammen. Murad Erdemirs umfassende Expertise und sein stets auf gemeinsame Lösungen bedachtes Vorgehen sind für die Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse der Versammlung von unschätzbarem Wert“, betont Steinbach.

Erdemir dankt den Versammlungsmitgliedern nach einem arbeitsintensiven Jahr für die erfolgreiche Zusammenarbeit: „Die Versammlung stellt das Herz unserer Medienanstalt dar. Die wertvolle Arbeit ihrer Mitglieder, welche die Gesellschaft in ihrer gesamten Breite repräsentieren, bildet die Grundlage für die vielfältige und moderne Medienlandschaft in unserem Land. Daher danke ich allen Mitgliedern herzlich für ihren engagierten und verantwortungsvollen Einsatz und freue mich darauf, mit ihnen gemeinsam die Herausforderungen der kommenden Jahre anzugehen.“

Die Versammlung der Medienanstalt setzt sich aus 31 Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und nehmen die Interessen der Allgemeinheit auf dem vielfältigen Aufgabengebiet der Medienanstalt wahr. Die aktuelle Amtsperiode hat im Februar 2023 begonnen. Während ihrer Dauer von insgesamt vier Jahren tritt die Versammlung in regelmäßigen Abständen – zumeist alle ein bis zwei Monate – zusammen, um die jeweils anstehenden Entscheidungen zu treffen. Ihre drei Ausschüsse „Programm“, „Haushalt“ sowie „Recht und Satzung“ bereiten die Beschlüsse vor.

Über Medienanstalt Hessen

Die Medienanstalt Hessen mit Sitz in Kassel kümmert sich um die privaten Medien in Hessen und um alle Menschen, die Medien nutzen. Zu den Aufgaben der Medienanstalt Hessen gehören die Lizenzierung von Radio- und Fernsehveranstaltern, die Aufsicht über Rundfunk, Telemedien, Medienplattformen und Benutzeroberflächen sowie die Förderung der Medienbildung. Durch eine Vielzahl von medienpraktischen Projekten fördert die Medienanstalt Hessen die Medienkompetenz insbesondere von Kindern, Jugendlichen wie auch Eltern, Erziehenden und pädagogischen Fachkräften. Außerdem unterstützt die Medienanstalt Hessen Nichtkommerzielle Lokalradios, entwickelt die Kommunikationsinfrastruktur weiter und setzt sich aktiv für den Medienstandort Hessen ein. Die vier Medienprojektzentren in Kassel, Gießen, Fulda und Rhein-Main werden von der Medienanstalt betrieben und fungieren als Bürgerfernsehstationen und Plattformen der praktischen Medienbildung.

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