Von der Ausbildungshonorierung profitieren Amateurvereine, die Debütanten in der Bundesliga und 2. Bundesliga ab der Saison ihres 6. bis zur Spielzeit ihres 21. Geburtstages ausgebildet haben. Für die Ausbildung eines Spielers von der Saison seines 6. bis zur Saison seines 11. Geburtstags erhalten die Vereine zukünftig je 5.250 Euro (zuvor 4.200) für eine gesamte Spielzeit. Für die Ausbildung in der Saison seines 12. bis zur Saison seines 21. Geburtstags erhalten die Clubs je 6.750 Euro (zuvor 5.400) pro Spielzeit.
Neben der Erhöhung der Beträge wird es künftig mehr Fälle geben, in denen Amateurvereine diese Form der finanziellen Honorierung erhalten. Denn neu ist im Zuge der Reform auch, dass die Fördersummen schon dann fließen, wenn ein Spieler sein Debüt in der Bundesliga oder 2. Bundesliga auch als Vertragsspieler gibt. Aktuell sieht die bestehende Systematik noch vor, dass ein Spieler zum Zeitpunkt seines Profidebüts einen Vertrag als Lizenzspieler unterzeichnet haben muss, damit eine Ausbildungshonorierung erfolgen kann.
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Die Neuerungen werden mit Beginn der kommenden Saison 2024/25 wirksam. Für Debüts von Spielern werden dann erstmals die erhöhten Fördersummen an die entsprechenden Amateurvereine fließen. Für die aktuelle Saison 2023/24 gelten insofern die bestehenden Richtlinien zur Anerkennung und Förderung der Ausbildung.
In der vergangenen Saison 2022/23 debütierten in den beiden höchsten deutschen Spielklassen insgesamt 54 Profis, für die eine Ausbildungshonorierung ausgezahlt wurde. Es profitierten insgesamt 101 Amateurvereine unterhalb der 3. Liga, die an der Ausbildung jener Lizenzspieler beteiligt waren. In Summe wurden seit der vorherigen Reform der Ausbildungshonorierung zur Saison 2017/18 bereits annähernd zehn Millionen Euro an Clubs unterhalb der 3. Liga gezahlt.
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