Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. Dezember 2023, mit den Schulsportstätten der LVR-Schulen befasst. Diese sollen den jeweiligen rheinischen Kommunen wieder für die Nutzung durch ortsansässige Vereine und Sportgruppen zur Verfügung gestellt werden – bevorzugt für Menschen mit Behinderung. Die Zeiten außerhalb der LVR-eigenen Nutzung können damit ohne Nutzungsentgelt an den LVR belegt werden. Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem LVR und der jeweiligen Kommune wird die für die Nutzung erforderliche Personalausstattung und Haftung sowie die Vergabe an Vereine in Verantwortung der Kommunen erfolgen.

Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland, erklärt dazu: „Sport hat auch in den rheinischen Kommunen eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Leider sind viele räumliche Möglichkeiten für sportliche Betätigungen in den letzten Jahren weggefallen, worunter viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine und deren Mitglieder leiden. Im Rahmen der freien Kapazitäten an den LVR-Schulen unterstützt der LVR die rheinischen Kommunen gerne bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hinsichtlich dieser wichtigen Daseinsvorsorge.“

LVR-Direktorin Ulrike Lubek ergänzt: „Infolge der Corona-Pandemie und der auch für den LVR stark gestiegenen Energie- und Unterhaltskosten war die Nutzung der Sportstätten an den LVR-Schulen in den letzten Jahren für Dritte leider teilweise stark eingeschränkt. Mit der Möglichkeit der Nutzung der Sportstätten bindet der LVR die rheinischen Kommunen in seine durch die Umlage finanzierte Infrastruktur nun wieder ein, damit die Bürger*innen von den sportlichen Möglichkeiten profitieren können.“

Über Landschaftsverband Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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