Im nächsten Jahr werden eine Reihe von Assistenzsystemen, die in vielen Modellen schon teilweise angeboten werden, in allen Neuwagen – vom Kleinwagen bis zur Luxuslimousine – zur Pflicht. Das hat die EU in der General Safety Regulation II festgelegt. Darin ist auch festgeschrieben, dass sich Assistenten nicht mehr mit einem einfachen Knopfdruck dauerhaft abschalten lassen, sondern künftig nach jedem Neustart wieder aktiv sind. Welche Assistenten und neue Sicherheitsanforderungen bei Neuwagen ab Juli 2024 zur Pflicht gehören, beschreibt die Zeitschrift AUTO Straßenverkehr in ihrer aktuellen Ausgabe 1+2-2024.

Notbremsassistent: Schon vor 15 Jahren wurden erste Notbremsassistenten von den Pionieren Mercedes und Volvo eingebaut. Die Sensoren ermitteln Abstände, Beschleunigung, Lenkwinkel und Pedalstellungen und errechnen daraus mögliche Gefahrensituationen. Jetzt sind die Assistenten bis zum kleinsten Kleinwagen Pflicht.

Aktiver Spurhalteassistent: Er arbeitet in der Regel ab Tempo 60 km/h und verhindert das Abkommen von der Fahrspur durch leichtes Gegenlenken. Aktive Systeme waren bisher eher der Mittel- und Oberklasse vorbehalten.

Notbremslichtfunktion: Bei einer stärkeren oder einer Vollbremsung ab 50 km/h müssen bei Neuwagen künftig alle roten und gelben Rückleuchten aufleuchten.

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Per Kamera soll dieser Assistent alle Temposchilder erkennen und den Fahrer visuell warnen, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Allerdings arbeiten die Systeme nicht zuverlässig und reagieren schon bei minimalen Überschreitungen von 1 oder 2 km/h. Außerdem ist die Schildererkennung nicht fehlerfrei.

Müdigkeitswarner: Erkennt das System eine Müdigkeit des Fahrers, löst es visuelle und akustische Warnungen aus. Auch wenn der Blick zu lange von der Straße weg gerichtet ist, löst es Warnhinweise aus.

Rückfahrassistent: Dieser Assistent ist heute schon in fast allen Autos installiert, aber oft nur gegen Aufpreis. Jetzt wird der Rückfahrassistent zur Pflicht.

Blackbox: Daten wie Tempo und Verzögerung zeichnet die Blackbox auf, um schwere Unfälle analysieren zu können. Unfallforscher können die anonymisierten Daten nutzen, um neue Prüf- oder Testverfahren zu entwickeln, bestehende Vorschriften aktuellen Unfallgeschehen anzupassen und Sicherheitstechnologien weiterzuentwickeln

Kopfaufprallschutz: Vor allem Fußgänger und Radfahrer sollen vom „erweiterten Kopfaufprallschutzbereich“ profitieren. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Kopfaufprallzone. Betroffen sind u.a. die Gestaltungen von Fahrzeugfront, Motorhaube, Frontscheibe, A-Säule und Dach.

Redakteur: Christian Bangemann

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Motor Presse Stuttgart
Leuschnerstr. 1
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 182-0
Telefax: +49 (711) 182-1779
http://www.motorpresse.de

Ansprechpartner:
Axel Mörer-Funk
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG
Telefon: +49 (711) 182-1289
E-Mail: axe@s-press-medien.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel