Hintergrund
Der NABU Berlin hatte gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden von Beginn der Novellierungsphase gefordert, dass Arten- und Naturschutz in die neue Bauordnung mitaufgenommen wird. Die daraus entstandenen und mit dem vergangenen Senat bereits vereinbarten Paragrafen § 8a und § 45a wurden nun vollständig nicht in die Bauordnung mitaufgenommen. Darin enthalten waren mehr Begrünung von Dachflächen und Grundstücken, ein besserer Schutz vor Vogelschlag an Glasflächen, die verbindliche Anbringung von Niststätten für Vögel und Fledermäuse, weniger Lichtverschmutzung und eine rechtssichere Verbotsmöglichkeit von Schottergärten. Auch das Erstellen eines Rückbaukonzepts verpflichtend zu machen, um bei Abrissen Ressourcen maximal zu schützen, hat es nicht in die neue Bauordnung geschafft.
Weitere Informationen
- Stellungnahme zur Novelle der Berliner Bauordnung: https://berlin.nabu.de/news/2023/34114.html
- Zu unserem Projekt „Artenschutz am Gebäude“: https://berlin.nabu.de/stadt-und-natur/projekte-nabu-berlin/artenschutz-am-gebaeude/index.html
Der NABU Berlin (Naturschutzbund Landesverband Berlin e.V.) ist ein Mitgliederverband. Mehr als 22.000 Naturschützer*innen unterstützen die Arbeit des NABU Berlin, viele von ihnen engagieren sich in den dreizehn Bezirks- und acht Fachgruppen für den Erhalt der Natur und eine lebenswerte Umwelt. Weitere Informationen über den NABU Berlin finden Sie unter https://berlin.nabu.de.
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