Tickets für Musicals, Konzerte oder Sportveranstaltungen eignen sich perfekt als Weihnachtsgeschenk. Viele Menschen buchen sicherheitshalber noch eine Ticketversicherung hinzu, doch deren Nutzen ist mehr als fraglich. „Meist erstatten die Ticketversicherer nur den Eintrittspreis, wenn die Käuferin oder der Käufer selbst unerwartet schwer erkrankt. Konzerte, die vom Veranstalter abgesagt oder verschoben werden, sind hingegen nicht versichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Live-Events sind oft kostspielig. Für viele Verbraucher*innen ein guter Grund, sich mit einer vergleichsweise günstigen Ticketversicherung abzusichern. Doch was sichert die eigentlich ab? „Die Ticketversicherung greift normalerweise nur bei schwerwiegenden Vorfällen wie schweren Unfallverletzungen, unerwartet schweren Erkrankungen oder erheblichen Schäden am Eigentum, beispielsweise durch Brand“, sagt Boss. Absagen oder Verschiebungen der Konzerte durch den Veranstalter sind hingegen nicht versichert. Wird das Konzert infolge von Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen oder Ähnlichem abgesagt, bekommen die Ticketbesitzer*innen meist auch kein Geld zurück.

Für die Weihnachtszeit bedeutet das: Hat man beispielsweise nicht den musikalischen Geschmack des Beschenkten getroffen oder ist dieser während des Konzerttermins im Urlaub, erstattet die Versicherung kein Geld. Auch die Kosten für eine Unterkunft oder die Anreise sind nicht von der Ticketversicherung abgedeckt.

Grundsätzlich sollten Versicherungen in erster Linie eines: vor Risiken schützen, die (große) finanzielle Schwierigkeiten zur Folge haben können. Das leisten unter anderem die Privathaftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Ticketversicherung tut dies keineswegs. Selbst, wenn ein Ticket im höheren Preissegment angesiedelt ist, zieht der Veranstaltungsausfall keine gravierenden finanziellen Konsequenzen für den/die Käufer/in nach sich. Zumal sich Tickets auf Verkaufsplattformen zum Normalpreis weiterverkaufen lassen oder sich im Freundes- und Bekanntenkreis oft jemand finden lässt, der/die einspringt.

Weitere sinnlose Versicherungen finden Sie hier.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bund der Versicherten e. V.
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel