Dr. Rüdiger Mauersberger vom Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seen berichtete über die Auswirkungen von Felddrainagen auf Oberflächengewässer. Sandro Knick, Vertreter des Naturparks Märkische Schweiz, zeigte an einem Beispiel aus seiner Region, dass durch Felddrainagen geschützte Arten und Lebensräume massiv beeinträchtigt werden. Er berichtete, dass Laichgewässer austrocknen und somit eine Reproduktion der dortigen Amphibienpopulationen nicht mehr möglich ist. Aber er beschrieb auch erste Maßnahmen, um Felddrainagen zu verschließen und damit das Wasser wieder in der Landschaft zu halten.
Rechtsanwalt Peter Kremer ordnete Felddrainagen rechtlich ein und kam zu dem Schluss, dass diese im Regelfall rechtswidrig sind.
In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Wenke Möllhoff (Kreisbauernverband Uckermark), Axel Loger (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz), Daniel Marczykowski (Untere Wasserbehörde Landkreis Elbe-Elster) und Patrick Koppermann (Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH) war man sich im Grunde einig darüber, dass unsere Landschaft durch die veränderten Klimabedingungen austrocknet und wir dagegen schnellstmöglich tätig werden müssen.
Wenke Möllhoff bestätigte, dass Felddrainagen ein wichtiges Thema für die Landwirtschaft sind, befürchtet aber Ertragseinbußen, wenn diese Entwässerung außer Betrieb gesetzt wird und dadurch Vernässungen drohen.
Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg will weiter darauf drängen, dass Felddrainagen weitestgehend verschlossen werden. „Wasser, das mithilfe von Felddrainagen abgeführt wird, steht nicht mehr zur Grundwasserneubildung zur Verfügung. Wenn die Grundwasserstände weiterhin sinken, ist die Trinkwasserversorgung mittelfristig gefährdet. Und Brandenburg bezieht nun einmal 88 Prozent seines Trinkwassers aus Grundwasser. Und nicht zuletzt würde damit ein wichtiger Beitrag geleistet, um das Artensterben in der Agrarlandschaft aufzuhalten.“
Klar wurde an dem Tag auch, dass die Untere Wasserbehörden dafür zuständig sind, die rechtmäßigen Zustände herzustellen. Allerdings gab es bisher Unsicherheit bezüglich der Rechtslage sowie fehlende Kapazitäten. Das Umweltministerium stellte in Aussicht hier unterstützend tätig zu werden. NABU lud zum Dialog mit Landwirtschaft und Behörden ein, um zügig einen Fahrplan zur Herangehensweise zu entwickeln.
Hintergrund:
Einschätzung Rechtswidrigkeit von Felddrainagen:
Der Betrieb von Felddrainagen ist rechtswidrig, da mindestens für die Einleitung des abgeführten Wassers eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich wäre, die im Regelfall nicht vorliegt. Außerdem erscheint auch in den meisten Fällen eine materielle Rechtswidrigkeit vorzuliegen, da Felddrainagen negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung haben und somit nicht zulassungsfähig sind.
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