„Das Medizinstudium bedarf eines dringend notwendigen Reformprozesses“, erklärten die Abgeordneten des hessischen Ärzteparlaments heute in Bad Nauheim. In einer Resolution forderte die Delegiertenversammlung daher  Bund und Länder trotz der Differenzen über einen möglichen Kostenausgleich dazu auf, das Verfahren zur Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) unverzüglich fortzusetzen und schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen.

Die Finanzierungsfragen hätten zu einer erheblichen Verzögerung geführt. Es sei inakzeptabel, dass die neue ÄApprO nun erst im Jahr 2027, anstatt wie ursprünglich geplant im Jahr 2025, in Kraft treten soll.

In der Begründung heißt es:

„Der Bundesrat hat sich – im Rahmen seiner Beratungen zum Bundeshaushalt – am 29.09.2023 zur Finanzierung der Pläne zur ärztlichen Approbationsordnung wie folgt geäußert:

`Für mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder verbundene Pläne des Bundes, wie zum Beispiel die Änderung der mit erheblichen Mehrkosten verbundenen Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte, besteht aus Sicht des Bundesrates derzeit kein Spielraum ohne Kostenausgleich des Bundes. Dringlich ist zudem die Krankenhausreform mit Blick auf die dramatische finanzielle Lage der Universitätsklinika.`“

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=320-23%28B%29

Die Kostenkalkulationen gehen dabei von den existierenden 11.752 Studienplätzen aus.

Seit mehreren Jahren fordert die Landesärztekammer Hessen bereits 5.000 zusätzliche Studienplätze.

Die wichtigsten Punkte, die eine Beschleunigung erforderlich machen, sind:

• Die Verzahnung von Vorklinik und Klinik einschließlich frühzeitig patienten- und praxisbezogener, fächerübergreifender und kompetenzorientierter Ausbildung (z.B. das Z-Curriculum in Modulen)

• Die verpflichtende Integration des NKLM (Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin) sowie dessen Weiterentwicklung

• Die Einführung/Gestaltung praxisnaher, moderner und fairer Prüfungsformate mit Outcome-Orientierung (insbesondere das neue M1 und die OSCE-Prüfungen)

• Verbesserte Bedingungen im Praktischen Jahr mit transparenten Qualitätskriterien für die Lehreinrichtungen und der Verankerung einer verpflichtenden sowie bundesweit einheitlichen Aufwandsentschädigung mindestens in Höhe BAföG-Höchstsatzes

• Das Quartal im Praktischen Jahr soll in einem Fachgebiet der hausärztlichen Versorgung, insbesondere der Allgemeinmedizin, oder im öffentlichen Gesundheitswesen stattfinden.

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