Patienten haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, eine kostenlose Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten. Dies gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aber nur für die erste Kopie. Die Kosten für jede weitere Kopie dürften die Ärzte ihren Patienten in Rechnung stellen (Az.: C-307/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .
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