Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushaltshaushaltsgesetz 2021 des Bundes (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 15. November 2023 – 2 BvF 1/22 -, Rn. 1-231) hat eingeschlagen wie eine Bombe: Das höchste deutsche Gericht hat entschieden, dass die Ampelkoalition die 60 Milliarden Euro aus dem Coronafonds nicht einfach in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschieben durfte. Die Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestags laufen zwar wie geplant weiter, aber schon jetzt steht fest, dass ein neuer Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds aufgestellt werden muss. Immerhin: Die Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich unterliegen nicht der Sperre des aktuellen Wirtschaftsplans des KTF. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) und ihr Hauptgeschäftsführer Michael Gilka mahnen aber schon jetzt an, sich an die Zusagen für die Finanzierung zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu halten.

Auswirkungen auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur befürchtet

„Das Urteil hat insbesondere Auswirkungen auf die Bahn, da rund 12,5 Mrd. Euro aus dem KTF auch in die Eisenbahninfrastruktur fließen sollten. Das ist jetzt auch gefährdet und damit auch viele Projekte der Bahn für die dringend benötigte Modernisierung der Schieneninfrastruktur in Deutschland“, sagt Michael Gilka. Darauf hätten sich Bahn und Bauwirtschaft aber verlassen. „Und natürlich auch die Gesellschaft, der die Politik und die Bahn versprochen haben, dass mit der Generalsanierung der Hochleistungskorridore bis 2030 alles besser wird.“ Hier bedürfe es jetzt schneller und rechtssicherer Lösungen, damit diese dringenden Maßnahmen auch innerhalb eines akzeptablen Zeithorizonts umgesetzt werden können, so Gilka weiter.

Habeck: Alle zugesagten Verpflichtungen im Gebäudesektor werden eingehalten

Immerhin, die mittelständische Bauwirtschaft kann sich vom ersten Schrecken über das Urteil etwas erholen. Denn in dem gemeinsamen Presse-Statement von Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner hieß es klar, dass alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden. Das gilt auch für die Förderung von Gebäudesanierung. „Und das ist auch gut so“, meint Gilka. Die mittelständischen Baufirmen hätten sich schon entsprechend eingestellt und schaffen Kapazitäten, um die zu erwartenden Sanierungsaufträge bearbeiten zu können. „Es kann nicht sein, dass die Betriebe dafür Kapazitäten aufbauen und dann leerlaufen“, so Gilka weiter. Aber insgesamt führt das Urteil und die Konsequenzen zu einem Vertrauensverlust in der Wirtschaft, auch in der mittelständischen Bauwirtschaft. „Die Politik ist jetzt aufgefordert, kurzfristig Planungssicherheit für die Investitionen und damit für die Wirtschaft herzustellen“, fordert der Hauptgeschäftsführer.

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