Fahrräder mit Elektrounterstützung, die ohne Treten nur auf 20 Stundenkilometer beschleunigt werden können, sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie der Kfz-Haftpflichtversicherung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einem Verkehrshaftpflichtfall in Belgien (Az.: C-286/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .

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