Lieferketten sind komplexe Netzwerke, die den Weg eines Produktes widerspiegeln. Eine Lieferkette kann beispielsweise Rohstofflieferanten, Hersteller, Logistikdienstleister, Zwischenhändler, Großhändler, Verpackungsunternehmen und Einzelhändler umfassen. In dieser Kette herrschen häufig widrige Arbeitsbedingungen in den Fabriken der Lieferanten und außerdem werden oftmals Umweltstandards nicht eingehalten. Zudem kommt es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit.
Um diese Missstände in der Kette zu bekämpfen und Unternehmen zu verpflichten, wurde das Lieferkettengesetz ins Leben gerufen. Es soll dafür sorgen, dass Unternehmen bei der Herstellung ihrer Produkte Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltstandards einhalten. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass in ihrer gesamten Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Auch Umweltstandards wie der Schutz von Böden und Gewässern sowie der Einsatz von Pestiziden und anderen Chemikalien sollen beachtet werden.
Ziele des Lieferkettengesetzes
Das Lieferkettengesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und soll zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten. Dies betrifft rund 900 Unternehmen in Deutschland. Ab 2024 werden auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichtet sein, dem Gesetz nachzugehen, was weitere 4.800 Unternehmen in Deutschland betreffen wird.
Die Erweiterung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Arbeitsbedingungen in der Lieferkette zu verbessern und Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen sowie die Nachhaltigkeit sicherzustellen. Allerdings bringt das Gesetz neue Herausforderungen für betroffene Unternehmen mit sich. Diese müssen sich auf eine Verpflichtung zur Sorgfaltspflicht einstellen, indem sie ihre Lieferketten auf mögliche Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen untersuchen.
Als Konsequenz sind bei Bedarf Maßnahmen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu ergreifen. Das erfordert Zeit und Ressourcen für die Überwachung und Kontrolle der Lieferketten. Denn die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu hohen Geldstrafen führen und Unternehmen in Extremfällen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen.
Business Intelligence hilft gesetzliche Vorgaben einzuhalten!
Ein Business-Intelligence-System kann Unternehmen auf verschiedene Weise helfen, die Lieferketten zu optimieren und das Risiko zu verringern, gegen das Lieferkettengesetz zu verstoßen. Datenanalyse mit BI-Tools ermöglicht es Unternehmen Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
Dafür werden Informationen zu Produktionsprozessen, Lieferanten, Materialien und Produktionsstandorten gesammelt und ausgewertet. Dashboards und automatisiert erstellte Berichte informieren über relevante Kennzahlen wie beispielsweise Arbeitsbedingungen, Umweltbelastungen und Compliance-Verstöße.
Darüber hinaus kann mit einem Business-Intelligence-System eine Echtzeitüberwachung in der Lieferkette durchgeführt werden, um auf Vorfälle schneller reagieren zu können und Probleme zu beheben, bevor sich diese ausweiten.
Grundlage für solche Analysen ist eine strukturierte Datenbasis. Um diese zu erreichen, muss die Qualität der Daten gesichert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann das zu falschen Resultaten führen. Des Weiteren ist eine erfolgreiche Integration der zumeist heterogenen Daten notwendig. Erst nachdem diese beiden Schritte erfolgt sind, kann mit der Analyse der Daten mit Hilfe eines BI-Tools begonnen werden.
Das Lieferkettengesetz als Chance für Unternehmen
Abschließend lässt sich feststellen, dass das Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt ist, um Arbeitsbedingungen sowie Umweltstandards in einer Lieferkette zu verbessern und zu gewährleisten. Jedoch bringt diese Entwicklung neue Herausforderungen für Unternehmen, die sich anpassen müssen.
Dabei kann ein Business-Intelligence-System helfen, Risiken zu identifizieren, zu minimieren sowie bei der Berichterstattung und Echtzeitüberwachung in der Lieferkette zu unterstützen. Unternehmen, die auf diese Weise vorgehen, können nicht nur das Lieferkettengesetz einhalten, sondern auch gleichzeitig in die Digitalisierung ihres Unternehmens investieren.
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