Es ist schon erstaunlich, wie unbedarft Tesla angesichts seiner Größe gelegentlich auftritt. So wird berichtet, dass Tesla eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben soll, auf der keine Telefonnummer angegeben war. Diese Widerrufsbelehrung soll bis zum 17.04.2023 Verwendung gefunden haben.
Unzufriedene Kunden, die ihr Auto zurückgeben wollen, etwa weil es Mängel aufweist, können dies unter Umständen nutzen. Denn infolge der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht 14 Tage, sondern verlängert sich auf ein Jahr und 14 Tage. Voraussetzung eines Widerrufs ist allerdings, dass der Tesla Online oder per Telefon gekauft wurde. Weiterhin ist zu beachten, dass ein solches Widerrufsrecht ausschließlich Privatkunden, nicht aber gewerblichen Kunden zusteht. Wurde der Wagen vor mehr als einem Jahr und 14 Tagen bestellt, scheidet ein Widerruf ebenfalls aus.
Wer sich also mit dem Gedanken trägt, seinen Tesla loszuwerden, sollte prüfen lassen, ob der Widerruf des Kaufvertrags eine Option darstellt. Hierbei ist allerdings Eile geboten, da es täglich weniger Kunden werden, denen diese Möglichkeit offensteht.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von CLLB Rechtsanwälte, seit Jahren mit autospezifischen Themen befasst, empfiehlt allen Betroffenen, frühzeitig die Einschaltung eines versierten Anwalts. Die Kosten hierfür werden oft von Rechtsschutzversicherungen übernommen und der Druck auf die Hersteller deutlich größer.
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