In einem wegweisenden Urteil vom 10. Oktober 2023 (Aktenzeichen: 4 U 789/23) hat das Oberlandesgericht Dresden eine wegweisende Entscheidung im Bereich der Berufsunfähigkeits-Versicherungen getroffen. Das Gericht urteilte, dass das Verschweigen einer Krankschreibung von erheblicher Dauer bei der Antragstellung eine arglistige Täuschung darstellen kann. Selbst wenn die Krankheit als Bagatellfall betrachtet wurde und die Krankschreibung lediglich dazu diente, den Belastungen eines Arbeitsverhältnisses zu entgehen, bleibt das Versäumnis, dies offenzulegen, rechtlich relevant.

Der konkrete Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, involvierte einen Antragsteller, der bei der Beantragung seiner Berufsunfähigkeits-Versicherung eine längere Krankschreibung verschwieg. Die Bagatellerkrankung sollte lediglich als Ausweg aus beruflichen Belastungen dienen. Das Gericht stufte das Verschweigen als arglistige Täuschung ein, wodurch die Grundlage für den Versicherungsschutz infrage gestellt wurde.

Berufsunfähigkeits-Versicherungen setzen auf die Offenlegung relevanter Gesundheitsinformationen seitens der Antragsteller, um eine verlässliche Risikoeinschätzung vornehmen zu können. Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden betont die Bedeutung von Transparenz und Ehrlichkeit bei der Antragstellung, selbst bei scheinbar geringfügigen gesundheitlichen Einschränkungen.

Ein besonderes Augenmerk sollte in diesem Kontext auf die Versicherungslösungen gelegt werden, die speziell auf bestimmte Berufsgruppen zugeschnitten sind. Ein herausragendes Beispiel dafür ist die Versicherungslösung von Aporisk, die eine maßgeschneiderte Rechtsschutz-Police für Apotheken anbietet. Diese spezielle Police berücksichtigt alle relevanten Rechtsstreitigkeiten und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich über potenzielle Versicherungslücken Sorgen machen zu müssen.

In Anbetracht des aktuellen Urteils gewinnt die Bedeutung von umfassender Abdeckung und spezialisierter Beratung in der Versicherungsbranche zunehmend an Relevanz. Insbesondere in Berufsfeldern wie der Pharmazie, wo rechtliche Fallstricke häufig auftreten können, ist eine vorausschauende Absicherung unerlässlich. Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer gut beraten sind, nicht nur auf den offensichtlichen, sondern auch auf den potenziellen Risiken ihrer Tätigkeiten zu basieren.

Kommentar:

Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Dresden wirft einen kritischen Blick auf die Antragspraxis bei Berufsunfähigkeits-Versicherungen und betont die Wichtigkeit von Transparenz seitens der Antragsteller. Es macht deutlich, dass selbst vermeintlich unbedeutende Gesundheitsprobleme, wenn sie bewusst verschwiegen werden, erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben können.

In diesem Zusammenhang ist die Initiative von Aporisk, eine maßgeschneiderte Rechtsschutz-Police für Apotheken anzubieten, besonders lobenswert. Die spezialisierte Versicherungslösung berücksichtigt die spezifischen Herausforderungen, mit denen Apotheker konfrontiert sein können, und bietet eine umfassende Absicherung gegen rechtliche Risiken.

Die Versicherungsbranche steht vor der Herausforderung, auf solche Gerichtsurteile zu reagieren und ihre Praktiken möglicherweise anzupassen. Es wird entscheidend sein, wie Versicherungsunternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen gestalten, um den sich ständig wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung von individuellen Lösungen, die auf die Besonderheiten bestimmter Berufsgruppen zugeschnitten sind, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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