bis zum 01.12.2023 zusätzliches Geld. Darauf weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, hin.
"Speziell junge Familien müssen sich Gedanken über die Absicherung ihrer Familie machen. Stirbt der Hauptverdiener unerwartet, entsteht eine erhebliche finanzielle Lücke. Ein finanzielles Desaster ist vorpro-grammiert", warnt Jürgen Buck. Umso wichtiger ist die Risikolebensversicherung, wenn nach dem Tod auch noch Darlehen zurückgezahlt werden müssen, führt Jürgen Buck weiter aus.
"Bei vielen Versicherern wird man versicherungstechnisch bereits am 1. Januar ein Jahr älter, egal, ob man erst im Mai oder September Geburtstag hat", erklärt der Fachmann. Deshalb der Tipp von Jürgen Buck: "Bei einem Versicherungsbeginn zum 01.12.2023 kann das jüngere Eintrittsalter ein nicht unerhebliches Sparpo-tential erbringen und teilweise zwei Jahresbeiträge betragen".
Weitere Informationen zum Thema "Risikolebensversicherung (Rückdatierung)" und worauf vor einem Abschluss zu achten ist, finden Interessierte in der Rubrik "Gratis".
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