„Es ist nicht nachvollziehbar, dass auch im kommenden Jahr Versicherte und Arbeitgeber das strukturelle Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren sollen“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic, anlässlich der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,7 Prozent für 2024 durch die Bundesregierung. „Steigende Kosten der Gesundheitsversorgung per Erhöhung des Zusatzbeitrags aufzufangen und damit den Beitragszahlenden aufzubürden, darf nicht die neue Normalität sein. Der Automatismus von jährlichen Erhöhungen des Beitrages muss gestoppt werden.” 

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund bereits geplanter Reformvorhaben, deren Kosten in den Kalkulationen des jetzt festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes noch gar nicht berücksichtigt wurden. 

„Das zeigt, wie dringend wir ein nachhaltiges Konzept für die GKV-Finanzierung brauchen. Doch das Thema schiebt auch die aktuelle Regierung vor sich her“, resümiert Hippler. So wurden beispielsweise Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, wie die Übernahme kostendeckender Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger durch den Bund sowie die Anpassung und Dynamisierung des Bundeszuschusses für versicherungs-fremde Leistungen, bis heute nicht angegangen. „Hier braucht es eine abschließende, eindeutige und transparente Definition und eine entsprechende Finanzierung“, fordert Hippler.

Ein für Ende Mai 2023 angekündigtes GKV-Finanzierungkonzept soll sich seit Monaten in interner Regierungs-abstimmung befinden. „Wir fragen uns, wann das Thema endlich auf die Tagesordnung kommt“, so Frank Hippler. „Eine jährliche Beitragserhöhung ist keine nachhaltige Maßnahme. Dabei gibt es schon heute deutlich bessere, auch kurzfristig umsetzbare Vorschläge, die jedoch regelmäßig von der Bundesregierung ignoriert werden.“

So sei es unverständlich, dass die deutsche Steuersystematik für Produkte des Grundbedarfs zwar den ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) vorsieht, aber dieser ausgerechnet für Arznei- und Hilfsmittel nicht angewandt wird. „Die Beitragszahlenden übernehmen den Differenzbetrag zwischen regel- und ermäßigtem Steuersatz und subventionieren damit den Bundeshaushalt.“ Die IKK classic fordert seit langem die einheitliche Festlegung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Arznei- und Hilfsmittel. Allein hierdurch könnte die GKV kurzfristig insgesamt um ca. 5,5 Mrd. Euro entlastet werden. Zudem würde damit die ungleiche und aufwändige Ermittlung von bisher uneinheitlichen Steuersätzen für Hilfsmittel entfallen. „Das wäre auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung im Gesundheitswesen – ebenfalls ein ausgewiesenes Ziel der Bundesregierung, bei dem die Politik bisher nur schleppend vorankommt“, so Hippler.

Über IKK classic

Die IKK classic ist mit mehr als drei Millionen Versicherten das führende Unternehmen der handwerklichen Krankenversicherung und eine der großen Krankenkassen in Deutschland. Die Kasse hat rund 8.000 Beschäftigte an 160 Standorten im Bundesgebiet. Ihr Haushaltsvolumen beträgt über 12 Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IKK classic
Tannenstraße 4b
01099 Dresden
Telefon: +49 (351) 4292-30
Telefax: +49 (351) 4292200-99
http://www.ikk-classic.de

Ansprechpartner:
Viktoria Durnberger
stv. Pressesprecherin
Telefon: +49 (821) 3158430-013
E-Mail: presse@ikk-classic.de
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 4292-281415
E-Mail: presse@ikk-classic.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel