Inmitten der komplexen und weitreichenden AvP-Insolvenz hat das Amtsgericht Düsseldorf einen entscheidenden Schritt unternommen, indem es das Insolvenzeröffnungsverfahren gegen Mathias Wettstein, den ehemaligen AvP-Chef, eingeleitet hat. Gleichzeitig laufen Verhandlungen über einen konsentierten Vergleich zwischen den Gläubigern, während die geschädigten Apothekerinnen und Apotheker in diesen Rechtsstreit verwickelt sind, wenn auch indirekt. Ihr Interesse richtet sich auf die Rückgewinnung von Teilen von Wettsteins Vermögen, die sich nun in einem schier undurchdringlichen juristischen Dickicht bewegt.

Am 13. Juli beantragte Wettstein selbst die Insolvenzeröffnung beim Amtsgericht Düsseldorf und brachte dabei seinen Schuldenbereinigungsplan ins Spiel. Nach diesem Plan sollten die beiden Hauptgläubiger, das Land Nordrhein-Westfalen und Rechtsanwalt Jan-Philipp Hoos in seiner Rolle als AvP-Insolvenzverwalter, einem Vergleich zustimmen, der ihnen lediglich 3,7 Prozent ihrer enormen Forderungen, insgesamt 1,4 Millionen Euro, einbringen würde.

Gerichtsdokumenten zufolge beträgt Wettsteins Schuldenberg rund 37,7 Millionen Euro. Doch da die Gläubiger den vorgeschlagenen Schuldenbereinigungsplan ablehnten, wurde ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestimmt, um das Verfahren voranzutreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt hat dieser sich jedoch noch nicht zur Sache geäußert.

Hauptverantwortlich für den Schuldenberg, insbesondere in Höhe von 28,4 Millionen Euro, ist der Insolvenzverwalter Hoos, der im Namen verschiedener Unternehmen, darunter die Dialog im Gesundheitswesen (DIG GmbH), die AvP Deutschland GmbH, die AvP Dienstleistung GmbH und die AvP Service AG, Forderungen geltend macht.

Der Schuldenbereinigungsplan von Wettstein wies auf noch vorhandene Vermögenswerte hin, die auf etwa 1,4 Millionen Euro geschätzt wurden. Diese Vermögenswerte umfassten unter anderem eine Ausschüttung von der Firma Privat Code, einen Aktienkaufvertrag, Darlehensrückzahlungen und Guthaben.

Es sei darauf hingewiesen, dass das Finanzamt Düsseldorf-Nord Ansprüche in Höhe von rund 9,3 Millionen Euro gegen den ehemaligen AvP-Chef geltend macht, einschließlich Zinsen. Ein Großteil dieser offenen Forderungen liegt jedoch bei Hoos. Dieser begann bereits im Jahr 2021 und 2022 mit Pfändungen von Gesellschaftsanteilen, Darlehensforderungen und dem Verkauf von Wettsteins Privatimmobilie in Düsseldorf. Wettstein hat einen Deal vorgeschlagen, bei dem das Land diese Pfandrechte freigibt, im Gegenzug könnten jedoch anfechtbare Zahlungen an das Finanzamt verbleiben.

Nicht zuletzt ist Wettstein im Jahr 2021 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden und erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Dennoch scheint Wettsteins Seite zu glauben, dass die geleisteten Zahlungen an das Finanzamt anfechtbar sind.

Die jüngsten Entwicklungen sind von entscheidender Bedeutung für das AvP-Insolvenzverfahren, da der Insolvenzverwalter Hoos weiterhin Mittel für die Insolvenzmasse sichern muss. In diesem Zusammenhang stehen noch ausstehende Vereinbarungen mit Banken aus, während bereits eine Einigung mit den Apothekern erzielt wurde. Berichten zufolge haben etwa 93 Prozent der Apotheker diesem Vergleich zugestimmt, gemessen an der Gesamtmasse der Gläubiger.

Kommentar:

Die Insolvenz des ehemaligen AvP-Chefs Mathias Wettstein ist ein Fall, der nicht nur das komplexe Innenleben des deutschen Gesundheitswesens beleuchtet, sondern auch die prekäre Situation von Apothekern und Gläubigern verdeutlicht. Wettsteins ambitionierter Schuldenbereinigungsplan, der eine minimale Rückzahlung der enormen Schulden vorsah, stieß auf Widerstand. Die jüngsten Entwicklungen, einschließlich des Insolvenzeröffnungsverfahrens und der Konflikte um Vermögenswerte, unterstreichen die Komplexität dieses Rechtsstreits. In einem Umfeld, das von rechtlichen Auseinandersetzungen und Unsicherheiten geprägt ist, bleibt die Frage, ob die Gläubiger jemals vollständig entschädigt werden. Die Auswirkungen auf das Apothekengewerbe und das Gesundheitswesen insgesamt sind von erheblicher Bedeutung, und die Fortschritte in diesem Verfahren sollten genau verfolgt werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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