Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2013 und 2018 über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich ca. 54.000 Euro verloren. Online-Glücksspiele waren allerdings bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland grundsätzlich verboten. „Da die Betreiberin des Online-Casinos gegen dieses Verbot verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Das Landgericht Verden entschied zu Gunsten des Klägers. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig. Die Beklagte habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten, so das Gericht.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt. Zudem solle das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn der Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele das Geld behalten dürfte. Das würde ihn nur ermutigen, sein illegales Angebot aufrecht zu erhalten, so dass dann auch der Spieler weiter gefährdet sei, führte das LG Verden aus.
Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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