Wandernde sind auch auf touristisch beworbenen Wanderwegen wie denen der Qualitätswanderregion Edersee auf eigene Gefahr im Wald unterwegs – auf dieses nun rechtskräftige Urteil weisen der Nationalpark Kellerwald-Edersee, die Edersee Marketing GmbH sowie der Naturpark Kellerwald-Edersee mit Blick auf die Wandersaison in den derzeitigen hessischen Herbstferien hin. Unerwartet abbrechende Äste und umstürzende Bäume gelten als sogenannte waldtypische Gefahren. Beim Betreten des Waldes müssen Besucherinnen und Besucher mit diesen Gefahren rechnen und können im Schadensfall keine Ersatzleistungen beim Waldeigentümer geltend machen. Dass dies auch für touristisch beworbene Wanderwege gilt, ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Schadensersatzklage eines Wanderers jüngst abgewiesen. Er war auf dem Harzer-Hexen-Stieg unterwegs, als ihn ein umstürzender Baum erfasst und dabei schwer verletzt hatte. Aufgrund der extremen Wetterereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel haben die Gefahren für Waldbesucher in den vergangenen Jahren zugenommen. Zum eigenen Schutz sollten Erholungssuchende den Wald bei starken Niederschlägen und Winden deshalb nicht betreten. An Orten, die Waldbesucher zum Verweilen einladen, wie Bänke, Schautafeln oder Schutzhütten, werden Bäume regelmäßig kontrolliert und Gefahren beseitigt.
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