Die Billigung des "Pflegestudiumstärkungsgesetzes" durch den Gesundheitsausschuss des Bundestags markiert zweifellos einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgung unserer jüngsten Patienten. Dieses Gesetz beinhaltet eine bedeutende Bestimmung, die Apotheken ermöglichen soll, nicht verfügbare Kinderarzneimittel gegen wirkstoffgleiche Alternativen auszutauschen.

Auf den ersten Blick klingt dies wie eine vielversprechende Entwicklung, die auf eine bessere medizinische Versorgung für Kinder hoffen lässt. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, einen kritischen Blick auf die Realitäten und praktischen Herausforderungen zu werfen.

Die zentrale Beschränkung dieses Austauschmechanismus besteht darin, dass er eng an die "Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gebunden ist. Dies bedeutet, dass Apotheken nur dann einen Austausch vornehmen dürfen, wenn das gewünschte Medikament auf dieser Liste aufgeführt ist. Diese Einschränkung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass nur die dringendsten Fälle abgedeckt werden, jedoch wird in der praktischen Umsetzung offensichtlich, dass sie unpraktikabel ist.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat zu Recht Bedenken geäußert, dass die "Dringlichkeitsliste" und die tatsächlich auf dem Markt verfügbaren Arzneimittel, wie sie über die ABDA-Datenbank angezeigt werden, nicht miteinander in Einklang gebracht werden können. Dies bedeutet, dass die Liste nicht immer die tatsächliche Verfügbarkeit von Medikamenten widerspiegelt, wie sie von Apotheken und Ärzten wahrgenommen wird.

Die Idee, Kinder mit dringend benötigten Medikamenten zu versorgen, ist zweifellos lobenswert. Dennoch wird diese noble Absicht durch eine praxisferne Liste eingeschränkt und bleibt in der Realität eine Illusion. In der Apothekenpraxis ist eine flexiblere Herangehensweise erforderlich, die sich an der tatsächlichen Verfügbarkeit von Arzneimitteln orientiert.

Es ist an der Zeit, dass die Gesetzgebung nachgebessert wird, um sicherzustellen, dass Apotheken im besten Interesse der Patienten handeln können. Die derzeitige Austauschregelung sollte nicht allein auf die "Dringlichkeitsliste" beschränkt sein, sondern sollte auch die tatsächliche Verfügbarkeit von Arzneimitteln berücksichtigen. Andernfalls bleibt die vielversprechende Aussicht auf einen verbesserten Zugang zu Kinderarzneimitteln ungenutzt und ohne praktische Relevanz.

In einer Zeit, in der die Gesundheit unserer Kinder höchste Priorität genießen sollte, können wir uns keine praktischen Hürden und bürokratischen Hindernisse leisten, die den Zugang zu dringend benötigten Arzneimitteln einschränken. Die Versorgung unserer kleinsten Patienten sollte nicht von einer Liste abhängen, die in der Praxis nicht funktioniert. Die Apotheken benötigen dringend mehr Handlungsfreiheit und Flexibilität, um sicherzustellen, dass keine Kinder ohne die notwendige Behandlung bleiben. Die Verantwortlichen sind aufgefordert, diese wichtigen Anpassungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die beabsichtigte Lösung tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel