Gemäß Glücksspielstaatsvertrag war das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland umfassend verboten. Dennoch machten die Betreiber der Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge jedoch nichtig. Das bedeutet, dass die Spieler die Rückzahlung ihres Verlustes verlangen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.
In dem Fall vor dem LG Münster hatte der Kläger über eine deutschsprachige Internetseite zwischen Januar 2013 und Mai 2022 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 139.680,00 Euro verloren. Dass Online-Glücksspiele in Deutschland zu diesem Zeitpunkt verboten waren, hatte er nicht gewusst. Von der beklagten Betreiberin des Online-Casinos forderte er daher die Rückzahlung seiner Verluste.
Die Klage war erfolgreich. Das Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag diene dem Schutz der Spieler vor den besonderen Risiken des Online-Glücksspiels, die sich u.a. durch die leichte Zugänglichkeit verbunden mit der hohen Wahrscheinlichkeit eines Verlustes ergeben. Da die Beklagte gegen diese Regelung bewusst verstoßen und sich aus Gewinnstreben über das Verbot hinweggesetzt habe, sei sie zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das LG Münster.
Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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