Worauf kommt es bei der Werbekennzeichnung an? Mit welchen Mitteln kann Transparenz hergestellt werden und wie urteilen die Gerichte? Antworten auf diese Fragen gibt die neue Online-Publikation OBACHT! der Bayerischen Landes­zentrale für neue Medien (BLM), die heute erstmals erschienen ist und künftig zweimal im Jahr veröffentlicht wird.

BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege: „Praxisorientierte Tipps sind das A und O für die richtige Anwendung der Werberegeln. Mit der neuen Broschüre wollen wir nicht nur Rundfunk- und Online-Anbietern, sondern auch den Mediennutzenden Orientierung geben, worauf es bei der Werbe­­kennzeichnung ankommt. Dazu dienen auch Beispielfälle aus der Aufsichtspraxis.“

OBACHT! erläutert Entscheidungen zu spannenden Prüffällen und klärt über relevante Entwicklungen in der Werberegulierung auf. Wie agiert die BLM als Schiedsrichterin auf dem medialen Werbe­spielfeld und wieviel Fälle pro Jahr werden bearbeitet? Zahlen dazu wird es einmal pro Jahr in einem statistischen Überblick über die Werbeprüffälle der Landeszentrale geben.

In der ersten OBACHT!-Ausgabe geht es unter anderem um falsche Versprechen im Teleshopping und die Werbekennzeichnung auf Streaming-Plattformen. Außerdem dokumentiert ein Rückblick die Entwicklung der Werbefälle von 2020 bis 2022.

Die Online-Publikation soll eine breite Leserschaft ansprechen. Medienschaffende und –nutzende können sich so zeitnah über relevante Werbethemen informieren.

OBACHT! steht hier zum kostenlosen Download bereit.

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