Wenn Herbstlaub auf öffentlichen Straßen und Wegen liegt, müssen die Kommunen die Blätter beseitigen. Sobald aber private Grundstücke an die Gehwege grenzen, geht die Räumpflicht auf die Grundstückseigentümer*innen über. Diese müssen dann im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht das Grundstück, Gehwege und Eingänge von Laub befreien. „Wer nicht ausreichend räumt, muss mit Schadenersatzforderungen rechnen, wenn Personen auf dem Laub ausrutschen“, sagt Verbraucherschützerin Boss. Im Falle einer Vermietung wird die Verkehrssicherungspflicht häufig auf die Mietparteien übertragen. Dann haften unter Umständen auch die Mieter*innen, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen zu Schaden kommt. Sind Grundstückseigentümer*innen beziehungsweise Mieter*innen schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden. Schlimmstenfalls müssen sie mit dem Privatvermögen und den Einkünften haften und zwar bis hin zur Pfändungsgrenze.
Wer eine Privathaftpflichtversicherung besitzt, kann in einem solchen Fall mit deren Versicherungsschutz rechnen. Sie schützt nicht nur gegen die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, indem sie den Schaden begleicht, sie wehrt auch zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht. „Wenn Sie Ihr Eigentum vermieten, prüfen Sie unbedingt, ob sie zusätzlich zur Privathaftpflicht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen“, rät Boss. „Handelt es sich etwa um ein unbebautes Grundstück oder ein vermietetes Gebäude, das Sie nicht selbst bewohnen, müssen Sie es in den allermeisten Fällen separat absichern. Schauen Sie in die Bedingungen Ihrer Police und fragen im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach!“ Haftpflichtversicherte sollten zudem regelmäßig nachsehen, ob eventuell Deckungslücken bestehen – etwa, weil eine zu niedrige Deckungssumme vereinbart wurde. Empfehlenswert ist eine Höhe von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Weitere wichtige Informationen und Tipps zur Privathaftpflichtversicherung stehen im kostenlosen BdV-Infoblatt.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de