Barrierefreiheit hat auch auf digitaler Ebene deutlich an Bedeutung gewonnen und wird zu einem Schlüsselaspekt vor dem Hintergrund der neuen WCAG 2.2-Richtlinien, die ab Herbst 2023 zur Anwendung kommen. Viele Unternehmen, insbesondere im Mittelstand und bei den KMUs, wissen noch nicht, was das für sie in der Praxis zu bedeuten hat und ob sie ein Problem lösen müssen.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beschreiben die internationalen Grundsätze zur barrierefreien Gestaltung der Angebote im Internet. Ziel bei der Entwicklung der Version 2.2 der WCAG-Richtlinien war es, die Anweisungen für barrierefreie Webinhalte für drei Gruppen zu optimieren: Benutzer, die kognitive oder lernbezogene Einschränkungen haben, sehbehinderte Personen und Menschen mit Einschränkungen, die mobile Endgeräte benutzen.

Zu den Kriterien gehört die Bereitstellung von einfacher Sprache und verständlichen Anweisungen. Ferner gibt es neue Richtlinien, wie Inhalte für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen zugänglich gemacht werden können. Dazu zählen das Angebot von kontrastreichem Text und die Auswahl einer angemessenen Schriftgröße. Zu den WCAG 2.2-Kriterien gehören weiterhin eine barrierefreie Authentifizierung, die konsistente Hilfe, Ziehbewegungen, Fokus-Erscheinungsbild und ein nicht verdeckter zielgerichteter Blick sowie eine minimale Zielgröße und redundante Eingabe.

Eine wichtige Änderung in WCAG 2.2 ist die Aufnahme neuer Anforderungen für die Zugänglichkeit mobiler Geräte. Nach den Kriterien von WCAG 2.2 müssen sich Inhalte einfach über Touchscreens und Mobilgeräte aufrufen lassen und eine passende Navigation anbieten. Darüber hinaus bedarf es der Bereitstellung barrierefreier Alternativen für komplexe Inhalte.

WCAG 2.2 enthält auch bereits Anforderungsprofile bezüglich der Zugänglichkeit bei aufkommenden Technologien wie VR und AR. Da diese Technologien eine immer größere Verbreitung finden, müssen sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die neuen Kriterien in WCAG 2.2 sollen das sicherstellen – zum Beispiel mit der Navigation über Spracheingaben oder dem Angebot alternativer Texte für nicht-textbasierte Inhalte.

Die DRP Group (DRPG) bietet Unternehmen jetzt einen kostenfreien Barrierefreiheit-Check für die Website. Die Digital-Experten der global tätigen Kreativagentur unter Leitung von Matt Hayward nehmen dafür die Homepage gründlich unter die Lupe und prüfen, wie benutzerfreundlich und barrierefrei die Seite wirklich ist. Anschließend gibt es praxisgerechte Empfehlungen, um die WCAG 2.2-Kriterien zu erfüllen. Details über das Angebot hat DRPG auf der Landingpage https://www.drpgroup.com/de/accessibility-checker zusammengefasst.

Über die DRP Germany GmbH

DRPG ist eine global tätige Kreativagentur, die integrierte Kommunikationslösungen und -erlebnisse für namhafte Kunden und Marken entwickelt und weltweit umsetzt. Das bereits mehrfach ausgezeichnete Unternehmen wurde 1980 von Dale Parmenter gegründet. DRPG hat den Hauptsitz in Hartlebury/Worchestershire bei Birmingham, betreibt Niederlassungen in London, Salford bei Manchester und Windsor und ist mit Tochtergesellschaften in Deutschland, den USA und Kanada vertreten.

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