Mit dem Abitur in der Tasche stellt sich für viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger die Frage: Wie kann ich mir ein Studium leisten? Schließlich liegen die Lebenshaltungskosten von Studierenden nach Angaben des Deutschen Studentenwerks im Schnitt bei monatlich 850 Euro. Wer wenig oder gar keine finanzielle Unterstützung von den Eltern bekommt, muss also auf andere Geldquellen zurückgreifen. Drei Möglichkeiten kommen hier in Betracht: das BAföG, ein Studienkredit oder ein Nebenjob.

BAföG: Hilfe vom Staat

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, deren eigene finanzielle Mittel oder die ihrer Eltern nicht ausreichen, um sich ein Studium leisten zu können.

Wohnen Studierende nicht mehr bei den Eltern, gibt‘s monatlich bis zu 812 Euro vom Staat. Dieser Höchstsatz liegt ab 25 Jahren sogar bei 934 Euro. Der Vorteil des BAföGs: Die Hälfte des Zuschusses ist geschenkt, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen vergeben. Von der Darlehenssumme müssen insgesamt maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden. 

Zum BAföG können Studierende monatlich bis zu 520 Euro hinzuverdienen, ohne, dass es Abzüge von der BAföG-Förderung gibt.

Studienkredit als Alternative

Allerdings: Nicht jeder Studierende, dem das eigene Geld für die Uni oder FH nicht reicht, bekommt tatsächlich auch BAföG. Daher kann man auch auf das Angebot eines Studienkredits von Banken und Sparkassen zurückgreifen. Aber anders als beim BAföG, fallen beim Studienkredit Zinsen an, die man zusätzlich zur Kreditsumme zurückzahlen muss. 

Wichtig ist, dass der Kredit zur persönlichen Lebenssituation und zu den eigenen Wünschen passt. Empfehlenswert ist es daher, die eigenen Einnahmen und Ausgaben über einen längeren Zeitraum zusammenzustellen, um den tatsächlichen monatlichen Finanzbedarf zu ermitteln. 

Auf der Suche nach dem passenden Angebot sollte man sich von mehreren Anbietern beraten lassen. Dabei helfen Fragen wie: Wie flexibel ist das Darlehen hinsichtlich eines Fächerwechsels, eines Auslands- oder Urlaubssemesters oder einer Sonderauszahlung? Wie hoch ist der Zinssatz und ab wann muss der Kredit zurückgezahlt werden? Wichtig sind auch eine genaue Kostenaufstellung und die Höhe der gesamten Rückzahlungssumme, einschließlich möglicher Varianten, um das Darlehen zu tilgen. Tipp: An der Uni vor Ort nachfragen – manchmal gibt es hochschulspezifische Angebote. 

Nebenjob während des Studiums

Viele Studierende in Deutschland jobben neben der Uni, um sich ihre Ausbildung zu finanzieren. Ideal ist ein Minijob. Studierende dürfen dann zwar nur bis zu 520 Euro im Monat verdienen, dafür können sie aber in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert bleiben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch Sonderzahlungen hinzugerechnet werden. Wer beispielsweise mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über die Grenze von 520 Euro kommt, gilt nicht mehr als geringfügig beschäftigt. In diesem Fall bietet sich ein Job als Werkstudentin oder Werkstudent an: Bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem (Vollzeit-)Studium sind dann erlaubt.

Achtung: Wer BAföG bekommt, darf nicht mehr als 6.240 Euro im Bewilligungszeitraum (in der Regel zwei Semester) verdienen, sonst wird der Zuschuss gekürzt. 

In den Semesterferien ein Jobangebot anzunehmen, ist eine weitere Möglichkeit, sein Studium zu finanzieren Das kann natürlich anstrengend sein und unter Umständen vom Studium ablenken. Aber andererseits können Studierende damit auch schon erste Berufserfahrungen sammeln – und eine Verschuldung vermeiden. Und: Wer auf Darlehen nicht angewiesen ist, muss auch keine Abzüge fürchten; die Höhe des Einkommens oder die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit spielen in dem Zusammenhang keine Rolle. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 1663-0
Telefax: +49 (30) 1663-1399
http://www.bankenverband.de/

Ansprechpartner:
Kathleen Altmann
Telefon: +49 (30) 1663-1286
E-Mail: kathleen.altmann@bdb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel