Die Apothekenbranche ist in Alarmbereitschaft, nachdem ein T-Rezept-Retax aufgrund eines fehlenden Arztstempels aufgetreten ist. In einem aktuellen Bericht wird ein besorgniserregendes Beispiel beleuchtet, bei dem eine Apotheke mit einer Retaxation in Höhe von über 6.000 Euro konfrontiert wurde, nur weil der erforderliche Stempel auf einem T-Rezept fehlte. Während die Apotheke zweifellos eine Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Rezepten hat, wirft die drastische Höhe der Retaxation die Frage auf, ob ein solch formaler Fehler angemessen sanktioniert ist.

Der formale Fehler in diesem Fall bestand darin, dass der Arztstempel auf dem T-Rezept fehlte, obwohl andere erforderliche Angaben vorhanden waren. Die Patientenversorgung und die Arzneimittelsicherheit waren nicht beeinträchtigt, da der verschreibende Arzt eindeutig identifizierbar war und das Rezept ordnungsgemäß unterzeichnet hatte. Gemäß dem geltenden Rahmenvertrag haben Krankenkassen die Befugnis, eine Apotheke trotz eines Fehlers teilweise oder vollständig zu vergüten. Diese Tatsache wirft die berechtigte Frage auf, ob die Retaxation in diesem speziellen Fall angemessen ist.

Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, dass Apotheken äußerst vorsichtig sind und alle erforderlichen Formalitäten sorgfältig überprüfen, insbesondere bei Rezepten für hochpreisige Arzneimittel. Das Implementieren eines Vier-Augen-Prinzips, sowohl bei der Rezeptvorlage als auch vor der Rezeptabrechnung, kann dazu beitragen, potenzielle Fehler zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Apotheken haben auch die Möglichkeit, sich vor Retaxationsrisiken zu schützen, indem sie die speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police von Aporisk in Betracht ziehen. Diese Versicherungslösung bietet einen umfassenden Schutz und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich über mögliche finanzielle Belastungen durch Retaxationen Sorgen machen zu müssen.

Kommentar:

Die jüngste Geschichte der T-Rezept-Retax aufgrund eines fehlenden Arztstempels ist ein dringender Appell an alle Apotheken, die sorgfältige Prüfung von Rezepten sicherzustellen. Während die Einhaltung der Vorschriften von größter Bedeutung ist, ist es gleichermaßen wichtig, dass Retaxationen in einem angemessenen Verhältnis zu den begangenen Fehlern stehen. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen Überprüfung von Rezepten und der Möglichkeit, sich gegen Retaxationsrisiken abzusichern.

Aporisk bietet eine maßgeschneiderte Lösung, die Apotheken vor finanziellen Belastungen durch Retaxationen schützt und ihnen hilft, sich auf die Betreuung ihrer Patienten zu konzentrieren. Die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren zur Fehlervermeidung ist entscheidend, um die Qualität der Patientenversorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig mögliche finanzielle Herausforderungen zu minimieren. Die Branche wird gespannt darauf achten, wie ähnliche Fälle in Zukunft behandelt werden und wie sich die Politik im Hinblick auf Retaxationen entwickeln wird.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel