Die Städte und Gemeinden in NRW stehen vor schweren Zeiten. Das belegen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter den 361 Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW: 38,5 Prozent rechnen damit, dass sie im kommenden Jahr ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen.

Dazu sagte Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer der Rheinischen Post:

"Für die kommunalen Haushalte in NRW sieht es düster aus. Das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter den 361 Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW zeigt auf, wie groß die Not in den Kommunen ist: Vier von zehn Kämmerern rechnen damit, 2024 in die Haushaltssicherung zu rutschen. Die Finanzlage der Städte und Gemeinden hat sich innerhalb weniger Monate gravierend verschlechtert.

Die Gründe dafür sind längst bekannt: Das Land gibt den Kommunen seit Jahren nicht die Mittel, die sie brauchen und der Bund weist uns immer neue Aufgaben zu, ohne dafür zu bezahlen. Hinzu kommen die Erschütterungen durch die aktuellen Krisen. Erheblich verschärft hat sich die Lage durch die Entscheidung der Regierungsfraktionen, zum Jahr 2024 das Gesetz auslaufen zu lassen, das den Kommunen die Möglichkeit gab, Folgekosten der Pandemie und des Ukraine-Krieges aus den Haushalten herauszurechnen. All das schnürt den Kommunen die Luft ab.

Die Auswirkungen der Krisen schlagen nun ungebremst auf die Haushalte durch. Die Steuereinnahmen gehen zurück, während die Kosten für Energie, Bau, Sanierung und Infrastruktur explodieren. Hinzu kommen die Belastungen durch die Unterbringung von Geflüchteten, der teure Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und das geplante Wachstumschancengesetz, das die kommunalen Haushalte allein in NRW mit 500 Millionen Euro belastet.

Die Politik muss dringend gegensteuern und die Kommunen so ausstatten, dass sie den Aufgaben gerecht werden können."

Zum >>Bericht der Rheinischen Post

Umfrageergebnisse im Detail

Die Daten der Umfrage unter den 361 Mitgliedskommunen des StGB NRW wurden Ende August 2023 erhoben. Teilgenommen haben 258 Städte und Gemeinden.

Gefragt wurde: "Unterstellt, die Rahmenbedingungen für 2024 bleiben wie bisher bekannt: Wird Ihre Stadt/Gemeinde für das kommende Jahr ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen?"

Ergebnisse:

102 Kommunen antworteten mit "Ja" (38,5 Prozent)

102 Kommunen antworteten mit "Nein" (38,5 Prozent)

61 Kommunen antworteten mit "nicht abzusehen" (23 Prozent)

Aktuelle Beschlüsse des Präsidiums zur Lage der Kommunalfinanzen

Das Präsidium fordert, die seit Jahrzehnten bestehende Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land und nicht kompensierte Aufgabenzuweisungen des Bundes zu beenden und die kommunale Handlungsfähigkeit durch Hebung aller Potenziale wieder herzustellen. Das krisengetriebene Zusammenspiel von stagnierenden Steuereinnahmen und Zuweisungskürzungen, stark steigenden Kosten für Sachaufwendungen und Personal sowie stetig neuen Erwartungen an kommunale Leistungen der Daseinsvorsorge lässt die Überforderung der Kommunen immer plastischer hervortreten.

Das Präsidium sieht in einem sich immer weiter ausdehnenden Vorgriff auf die Ressourcen zukünftiger Generationen keinen adäquaten Weg zur Lösung der Finanzprobleme der Kommunen. Für die hier und heute zu lösenden Aufgaben müssen auch jetzt die notwendigen Finanzmittel erwirtschaftet und der mit ihrer Bewältigung betrauten Ebene zur Verfügung gestellt werden. Die Forderung nach einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung bleibt für die Kommunen ohne Alternative und hat oberste Priorität.

Die gegenwärtige Situation der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen ist derweil geprägt durch eine beispiellose Kumulation von Herausforderungen, die in der Gesamtschau zu einer großflächigen Handlungsunfähigkeit zu führen droht. Soweit die strukturelle Unterfinanzierung aktuell nicht durch zusätzliche finanzielle Mittel des Landes beseitigt werden kann, sind zur temporären Überbrückung dieser besonderen Notlage weitere haushaltsrechtliche Erleichterungen wie die aus dem NKF-CUIG über das Haushaltsjahr 2023 hinaus erforderlich, zum Beispiel durch eine befristete Aussetzung der Abschreibungsverpflichtung im NKF. Das Präsidium betont erneut, dass solche Erleichterungen keine Lösung für das Problem der chronischen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte darstellen. Gleichwohl erscheinen sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt unumgänglich.

Ausgehend von dem oben bekräftigten Primat einer auskömmlichen Finanzausstattung ist ein wichtiger Baustein für die Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen die Rückführung der Verschuldung mit Liquiditätskrediten auf ein Maß, das die betroffenen Kommunen aus eigener Kraft bewältigen können. Das Präsidium sieht für die Finanzierung einer Altschuldenlösung sowohl den Bund als auch das Land NRW in der Pflicht, weil beide Ebenen wesentliche Verursachungsbeiträge für die Überforderung der Kommunen gesetzt haben.

Das Präsidium nimmt die am 22.08.2023 durch die Landesregierung herausgegebene Presseinformation 623/08/2023 betreffend die Erwägungen zum Abbau kommunaler Altschulden zur Kenntnis und bekräftigt zugleich die Positionierung der drei kommunalen Spitzenverbände aus ihrer ebenfalls am 22.08.2023 veröffentlichten Pressemitteilung. Der Städte- und Gemeindebund NRW bleibt offen für weitere Gespräche über mögliche Konzepte für eine Lösung der Altschuldenfrage.

 

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