Auch Billig-Airlines müssen die Gebühren, Entgelte und Steuern, die nur für tatsächlich mitfliegende Fluggäste anfallen, zurückerstatten, wenn der Flug nicht angetreten wird. Der Bundesgerichtshof hält nach Auskunft der ARAG Experten das Argument, dass die Ticketpreise auch im Hinblick auf lukrative Zusatzgeschäfte kalkuliert wurden, für irrelevant (Az.: X ZR 118/22).
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