„Deutschland muss die Konvention nicht nur ein bisschen umsetzen, sondern umfassend“, so äußerte sich die Vize-Präsidentin des UN-Fachausschusses, Amalia Gamio Rios aus Mexiko. Gestern ging der konstruktive Dialog Deutschlands mit den Vereinten Nationen in Genf zu Ende. Ähnlich kritisch waren die Stimmen der drei UN-Berichterstatter*innen für Deutschland: Rosemary Kayess aus Australien, Prof. Dr. Markus Schefer aus der Schweiz und Dr. Muhannad Salah Al-Azzeh aus Jordanien. Insgesamt glänzte der Ausschuss mit einer hervorragenden Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und den Lebensumständen von Menschen mit Behinderung in Deutschland.

Prof. Dr. Schefer deutete bereits in seinem Eingangsstatement darauf hin, dass sich in Deutschland ein schleichender Prozess einer Fehlinterpretation von Inklusion entwickle. Mit dieser Andeutung sollte er recht behalten. Deutschland trug vor, Förderschulen seien ein Teil des inklusiven Schulsystems, was Unverständnis und Kritik des Ausschusses hervorrief.

Experte Al-Azzeh zitierte Einstein mit dem Satz: „Nichts ist schlimmer als die Verabschiedung von Gesetzen, die man nicht durchsetzen kann.“ Er zielte damit auf die unzureichende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab und insbesondere darauf, dass viele Menschen mit Behinderung nicht die Wahl haben, ihre Unterstützung außerhalb von besonderen Wohnformen zu erhalten. Der UN-Fachausschuss wird nun binnen einer Woche die Abschließenden Bemerkungen für Deutschland verabschieden und möglicherweise noch im September veröffentlichen.

Die Lebenshilfe war mit dem Selbstvertreter Joachim Busch, der für die Zivilgesellschaft gesprochen hat, und der Justiziarin Antje Welke in Genf vertreten. Sie rechnet damit, „dass die UNO von Deutschland weitere Maßnahmen, Strategien und Anstrengungen verlangen wird, um Inklusion in Bildung, beim Wohnen und beim Arbeiten von Menschen mit Behinderung zu erreichen, und die Barrierefreiheit in Deutschland voranzubringen“.

Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Bundesministerin a. D., fordert: „Bund, Länder und Kommunen sollen die Empfehlungen des Ausschusses als Blaupause für ihre künftige Behindertenpolitik nutzen – so, wie es der UN-Ausschuss in seiner Schlussbemerkung verlangt hat. Hierfür muss die Bundesregierung auch Geld in die Hand nehmen. Wir erwarten daher, dass auch bei den Haushaltsberatungen im Bundestag nächste Woche der Sozialetat wesentlich gestärkt wird.“

Weitere Informationen zum Staatenprüfverfahren gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.

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