Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (kurz: Wärmeplanungsgesetz, WPG) beschlossen. Ziel ist eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland mit der die Wärmeversorgung bis 2045 auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden soll.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

„Der nun vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist grundsätzlich richtig und wichtig. Die Bundesregierung hat einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt, der aus VKU-Sicht zwar Änderungen aufgenommen hat, aber nach wie vor an mehreren Stellen angepasst werden muss, damit die Wärmewende vor Ort möglichst erfolgreich umgesetzt werden kann.

Den kommunalen Fernwärmenetzen kommen bei der Wärmewende eine überragende Bedeutung zu. Die ursprüngliche Idee, war daher richtig, den Ausbau der Fernwärme zu beschleunigen und sie als im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehend bei Genehmigungen einzustufen. Es war zwar halbherzig, weil es mit naturschutzrechtlichen Ausnahmen verbunden war. Mit Unverständnis stellen wir fest, dass die Bundesregierung nun aber gänzlich zurückgerudert ist und die entsprechende Regelung komplett gestrichen hat. Damit wird eine einfache und effiziente Möglichkeit der Planungsbeschleunigung verschenkt.

Die nach wie vor in der Kabinettsfassung vorgesehenen pauschalen und starren Zwischenziele bei den Erzeugungsanteilen aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarerer Abwärme oder einer Kombination daraus (30 Prozent ab 2030 und 80 Prozent ab 2040) bei der Fernwärmeversorgung bewerten wir kritisch.

Die kommunalen Wärmenetzbetreiber planen den Aus- und Umbau der Wärmenetze auf Basis der Transformationspläne der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), die auf eine vollständige Dekarbonisierung in 2045 abzielen. Feste Zwischenziele sind dabei nicht vorgesehen, womit auf unterschiedliche Gegebenheiten vor Ort flexibel eingegangen werden kann. Die angelegten Übergangsvorschriften heilen diesen Umstand weiterhin nicht. Hier bauen wir auf den weiteren parlamentarischen Prozess.

Zu begrüßen ist, dass die Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung bei der Dekarbonisierung der Wärmenetze anrechenbar ist. Positiv ist zudem, dass sogenannter blauer, türkiser oder oranger Wasserstoff unter bestimmten Bedingungen grünem Wasserstoff gleichgestellt werden sollen. Um die Wärmewende effizient zu erreichen, müssen alle klimaneutralen Gase nutzbar gemacht werden. Beides hatte der VKU seit langem gefordert.

Zur Finanzierung: Der Ansatz der Kabinettsvorlage greift zu kurz. Die veranschlagten rund 500 Millionen Euro bis 2028 als Kostenerstattung für die Planerstellung durch die Kommunen sind viel zu niedrig. Praktiker rechnen mit dem Vierfachen. Auch die Kosten der Umsetzung werden unterschätzt. Neben den Plänen kommt es aber vor allem auf deren Umsetzung an: Statt der veranschlagen rund 400 Millionen Euro pro Jahr gehen wir von einem deutlich höheren Investitionsbedarf für die Transformation aus. Wir benötigen eine Bundesförderung von mindestens 3 Milliarden Euro pro Jahr bis 2035.

Deswegen muss erstens das finale Wärmeplanungsgesetz konkrete Angaben zur Erstattung der Kosten für die Erstellung und Fortschreibung der Pläne enthalten. Und zweitens muss die finanzielle Förderung für den Aus- und Umbau der Fernwärme schnellstmöglich über die BEW verstetigt und mit ausreichenden Finanzmitteln unterlegt werden. Kostenklarheit schafft Planungssicherheit und beschleunigt Transformation.

Wir werden die ehrgeizigen Ziele der Wärmewende nur erreichen, wenn schnellmöglich geklärt wird, wie sämtliche Kosten, sowohl für die Erstellung der Pläne und auch deren Umsetzung, finanziert werden sollen.

Wir sehen die verkürzten Fristen für die Erstellung der Wärmepläne um jeweils 6 Monate kritisch und werben um Anpassung wie ursprünglich geplant: also bis 31. Dezember 2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner, beziehungsweise 31. Dezember 2028 für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner. Die vorgesehenen Fristen erhöhen unnötig den Zeitdruck. Sorgfältige Planung erleichtert und beschleunigt die Projekte selbst.

Fazit: Der Kabinettsentwurf ist schon ein wichtiger Schritt, aber er bleibt in mehreren Punkten hinter den Möglichkeiten. Der VKU wird sich während des parlamentarischen Verfahrens noch für Verbesserungen einsetzen, damit die Stadtwerke ihr Potential für die Wärmewende vor Ort optimal einbringen können.“

Über Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 293.000 Beschäftigten wurden 2020 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 16 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 76 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2022 Wir halten Deutschland am Laufen – denn nichts geschieht, wenn es nicht vor Ort passiert: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: www.vku.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Invalidenstr. 91
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 58580-0
Telefax: +49 (30) 58580-100
http://www.vku.de

Ansprechpartner:
Alexander Hauk
Pressespreche
Telefon: +49 (30) 58580-208
E-Mail: hauk@vku.de
Dorothea Misch
Leiterin Public Affairs
Telefon: +49 (30) 58580-221
Fax: +49 (30) 58580-107
E-Mail: misch@vku.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel