„Der Bundesfinanzminister kürzt bei der Pflege und der Bundesgesundheitsminister schaut kampflos zu, wie die Belange der Pflegebedürftigen auf dem Altar der Finanzpolitik geopfert werden. Die Milliardenkürzung ist zukunftsblind, denn sie ignoriert die gewaltige demografische Herausforderung, vor der die Pflegeversicherung steht. Die Bundesregierung hat offenbar immer noch nicht verstanden, was los ist in der Altenpflege. Zudem hat die Ampel offenbar vergessen, was sie selbst in ihrem Koalitionsvertrag unterschrieben hat. Leider ist das schon keine Überraschung mehr, sondern geübte Regierungspraxis der Ampel-Koalition: Die Pflegebedürftigen und Beitragszahler stehen auf dem politischen Abstellgleis. Damit sich die Regierung den zentralen Herausforderungen der Altenpflege – der Finanzierung und der Versorgungssicherheit – stellt, müssen wir die Pflege vom Abstellgleis holen. Dazu braucht es Druck: Politische Ignoranz gegenüber der Altenpflege muss mit einem Preisschild versehen werden. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz würde diesen Druck erzeugen. Verantwortungslose Kürzungen bei der Pflegeversicherung wären dann Geschichte.“
Hintergrund: Wie aus dem Referentenentwurf des Finanzministeriums für den Bundeshaushalt hervorgeht, streicht die Bundesregierung den jährlichen Zuschuss von einer Milliarde Euro zur sozialen Pflegeversicherung. Die fehlenden Mittel will der Bundesgesundheitsminister einsparen, indem er die Einzahlung in den Pflegevorsorgefonds bis 2027 stoppt. Der Fonds war eingerichtet worden, um die demografiebedingten finanziellen Belastungen für die Pflegeversicherung abzufedern. Im Koalitionsvertrag hatten sich die SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig abzusichern.
Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.
Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.
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