Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz wird der Versuch unternommen, die schon vorhandenen Daten für die Versorgungsverbesserung endlich zu nutzen. Dies begrüßen die Krankenhäuser ausdrücklich. Gleichzeitig warnen sie aber davor, den Kranken- und Pflegekassen zu ermöglichen, die Daten unkontrolliert zu nutzen. Das würde sowohl das Vertrauen der Versicherten zerstören, als auch die Kassen inhaltlich total überfordern.

Zunehmend digital erfasste Gesundheitsdaten für die Forschung und für die individuelle Gesundheitsversorgung effektiv zu nutzen, muss das Ziel politischen Handelns sein. Auch die Krankenhäuser könnten durch verbesserte Rahmenbedingungen für die Datennutzung die bei ihnen erbrachten Leistungen viel effektiver evaluieren, die Patientensicherheit weiter erhöhen, neues klinisches Wissen generieren und Versorgungsstruktur und Versorgungsprozesse bedarfsgerecht steuern. Gerade diese Potenziale von Gesundheitsdaten müssen erschlossen werden. Dazu ist es auch wichtig, bestimmte Restriktionen aufzuheben und die personenbezogenen Gesundheitsdaten besser nutzbar zu machen.

„Die umfassende Befugnis von Kranken- und Pflegekassen, die bei ihnen vorhandenen Daten ohne Einwilligung zur Ermittlung patientenindividueller Gesundheitsrisiken auszuwerten, und Versicherte hier direkt zu informieren und damit medizinisch zu beraten, ist aber komplett abzulehnen. Kranken- und Pflegekassen haben nicht das medizinisch pflegerische Know-how, um dies zu tun. Mit solchen Empfehlungen würden sie in die Therapiegestaltung von Leistungserbringern eindringen und das zentrale Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten zerstören. Die Trennung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern im Sinne einer patientenorientierten Verbindung von Gesundheitsdatennutzung und Versorgungsverantwortung ist richtig und fachlich begründet. Zudem könnte ein solch umfassendes Recht mit Eingriff in die Privatsphäre der Versicherten mehr verunsichern als Vertrauen in sorgsame Nutzung aufbauen“, erklärt Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich der heutigen Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).

Ganz anders sieht es bei der Möglichkeit für die Leistungserbringer aus, die Daten zu nutzen und die zulässigen Zwecke der Weiterverarbeitung klar zu definieren. Nach der Vorlage des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes laufen wir aber Gefahr, ein pauschales Verbot der Weitergabe an Dritte zu verankern, das nutzenstiftende Datenflüsse zwischen Kliniken innerhalb einer Trägerschaft und in Forschungskooperationen unterbinden würde. Die Pandemie hat aber gezeigt, dass solche Datenflüsse von extrem großer Bedeutung sind, um schnellstmöglich vorhandenes Wissen zu transportieren und neues Wissen zu generieren.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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